Minusstunden von den Ausbildungsverhältnis mit in dem Festvertrag übernommen darf das mein arbeitgeber?

9 Antworten

Ich bin kein Jurist, versche es nur logisch: Die Stunde von einem Azubi ist weniger wert als die von einem Facharbeiter - deshalb kriegt er weniger.

Der Arbeitgeber kann also - wenn überhaupt - aus den N Azubi-Fehlstunden allenfalls M Facharbeiter-Fehlstunden machen; mit M<<N; du verstehst ? Falls nicht deine geht-gar-nicht-Vermutung das hinfällig macht.

Aber man kann auch umgekehrt argumentieren - und das könnte sich lohnen:

Wenn er meint dass er für eine ausgefallene Azubi-Arbeitsstunde aus dem letzten Lehrjahr eine volle Facharbeiterstunde als Ausgleich kriegen muss - dann muss er dir erst mal für das letzte Lehrjahr die Differenz zum Facharbeiterlohn bezahlen !

Ein Azubi darf keine Minusstunden haben - Sie existieren in einer Ausbildung garnicht.

Das ist so allgemein nicht richtig.

Minusstunden zulasten des Arbeitnehmers/Auszubildenden können nur dann nicht anfallen,

  • wenn es kein vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkonto gibt und
  • wenn die Minusstunden in die Verantwortung des Arbeitgebers fallen.

Minusstunden können selbstverständlich auch in der Ausbildung anfallen, wenn der Auszubildende sich nicht vertragskonform verhält, also z.B. unentschuldigt fehlt, selbstverschuldet zu spät kommt usw.

In einem Kommentar unten schreibst Du:

In meiner Ausbildung bin ich regelmäßig zuspät gekommen.

Wenn Du das Zu-spät-kommen zu verantworten hast (Dich z.B. nicht auf absehbare Verspätungen im öffentlichen Nahverkehr eingestellt hast), dann sind das selbstverständlich Minuszeiten, die der Arbeitgeber Dir grundsätzlich anlasten darf (wenn es denn ein Arbeitszeitkonto gibt).

Allerdings stellt sich die Frage warum Dein Arbeitgeber es so weit hat kommen lassen, dass sich auf diese Weise 248 Minusstunden angesammelt haben.

Wenn er das aber hingenommen hat, ohne zu "reagieren", wenn er daraus keine arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen hat (z.B. Abmahnungen), dann kann man ihm ein billigenden In-Kauf-nehmen anlasten mit der Folge, dass er den Anspruch auf Verrechnung dieser Minusstunden verwirkt hat.

Zur Frage der Anrechenbarkeit:

mir sagen ob ich im Recht bin oder mein Arbeitgeber dies einfach machen kann

Angenommen, der Anspruch des Arbeitgebers auf Ausgleich der Minusstunden besteht zurecht: Er darf selbstverständlich nicht jetzt, wo Du Facharbeiter mit entsprechendem Entgelt bist, einen 1:1-Ausgleich verlangen, sondern muss den Entgeltwert der während Deiner Ausbildung angefallenen Minusstunden ins Verhältnis setzen zum Entgeltwert Deiner jetzigen Facharbeiterstunden. Denn natürlich haben 248 Auszubildendenstunden eien wesentlich geringeren Entgeltwert als 248 Facharbeiterstunden (Siehe dazu auch die Antwort von PunkExpert28)!

Du hast Recht. In einem Ausbildungsverhältnis dürfen keine Minusstunden anfallen.

Du kannst hier nachlesen:

https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi?fp.l=t&fp.d=90008

Familiengerd  16.05.2019, 14:16

Das betrifft aber nur Minusstunden, die nicht in die Verantwortung des Auszubildenden fallen!

Fehlt ein Auszubildender unentschuldigt, können selbstverständlich Minusstunden anfallen.

Wer hat die Minusstunden verschuldet? Hat dich dein Chef heim geschickt, seine Schuld, hast du sie verursacht, dein Bier.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
KeakDaSneakv2 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 21:05

Ich habe sie verschuldet aber zu der Zeit als ich in der Firma noch ein Ausbildungsverhältnis hatte.

Nun bin ich ausgelernt mit einen neuen Arbeitsvertrag, da darf er sie doch nicht einfach übernehmen wäre ich direkt in einer neuen Firma gegangen sagt die neue Firma ja auch nicht du hast in Firma x in der Ausbildung - Stunden gemacht hier arbeitest du sie ab verstehst du?

Kirschkerze  15.05.2019, 21:08
@KeakDaSneakv2

Was meinst du genau du hast sie verschuldet? Auch ein Azubi darf nicht "einfach so heimgehen" und seine im Vertrag stehenden Stunden nicht arbeiten. Grundsätzlich ist die Übernahme von Minusstunden in Ordnung, es ist nur ein Anschlussvertrag mit unterschiedlichen Inhalten etc. Wenn du die Firma ganz gewechselt hättest wäre dir dein alter AG natürlich schon vorher wegen den Minusstunden ans Leder.

Die einzige Frage ist hier also wirklich genau: Wodurch sind diese Minusstunden entstanden - das ist das einzige was dich retten kann ^^ '

vansonnenberg  15.05.2019, 21:10
@KeakDaSneakv2

Aber auch wenn du in einer anderen Firma arbeiten würdest, würde er seine Ansprüche stellen. In meinen Augen solltest du aber einmal einen juristischen Rat einholen. In Österreich wäre da die Arbeiterkammer, ich hoffe es gibt auch in Deutschland einen Pendant dazu.

Asturias  15.05.2019, 21:19
@KeakDaSneakv2

Wenn es Dein Verschulden war, dann hätte er auch dein Azubi-Gehalt kürzen können, und zwar in den Monaten in denen Du Fehlzeiten hattest. Ich gehe davon aus, dass diese unentschuldigt waren. Du kannst aber mal nach Ausschlussfristen schauen. Und natürlich Dich mal bei der zuständigen IHK oder HWK kundig machen, was die dazu sagen. Solange bittest Du den Chef darum, die Sache ruhen zu lassen. Wenn etwas abgezogen werden darf, dann lediglich der Stundenlohn als Azubi!

Beide Seiten sind zur Vertragserfüllung verpflichtet. Das heisst: Auch Du musst als Azubi die vertraglich vereinbarte Zeit arbeiten/lernen. Wenn Du es selbst verschuldet verursacht hast, dann sei froh, dass Du keine Abmahnungen erhalten hast.

Evtl. wäre noch zu klären, wodurch du die Minusstunden verursacht hast?

KeakDaSneakv2 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 21:19
@Kirschkerze

In meiner Ausbildung bin ich regelmäßig zuspät gekommen.

Zu meiner Frage kommt auch noch:

Wieso sollte er das Recht haben ohne mein Einverständnis die Minusstunden ( Ob sie überhaupt Exestieren in der Ausbildung) zu übertragen.

Und hätten sie mir nicht als ich noch Azubi war mit den Konsequenzen drohen müssen und mich die Minusstunden in der Ausbildung in Rechnung stellen müssen. (Bzw. abarbeiten lassen müssen?)

Ein Azubi darf keine Minusstunden haben, soweit er deren Entstehung nicht selbst zu verantworten hat.

Denn die Ausbildungsvergütung muss weitergezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst, ausfällt, obwohl du bereitstehen würdest (§19 Berufsbildungsgesetz). 

Die Quelle ist bereits 2x verlinkt

Hast du die letzen 1,5 Jahre jeden Tag 1 h verpennt und bist zu spät gekommen: dann hast du jetzt ein Problem.

Inwieweit dein AG hier bereits früher hätte handeln müssen, ob er dir wirksam Gehalt kürzen dürfte...? Alternativ hättest du dein Ausbildungsverhältnis mit einem Schuldverhältnis beendet.

Was du prüfen kannst, wann AG dich zur Nachleistung verpflichtet hat, ob hier Dinge verjährt sind, da nicht rechtzeitig eingefordert und was du mit deinem Arbeitsvertrag hier anerkannt hast.