Ebay Kleinanzeigen Käufer meldet meine Ware als defekt?

7 Antworten

Ja,das könnte ein Problem werden. Du hast sie ja benutzt...wenn auch nicht zum spülen, sondern als Stauraum, benutzt ist benutzt. Sie dann als "neu" zu verkaufen, war schon mal der erste Fehler, den wenn man etwas neues kauft, kann man auch davon ausgehen das es funktioniert. Die Gewährleistung nicht auszuschließen war ebenfalls ein Fehler, denn gerade bei der Angabe sie wäre "neu", hättest Du das auf jeden Fall tun müssen. Du wirst sie wohl zurück nehmen müssen.

MrsWayne19 
Beitragsersteller
 12.05.2018, 11:39

Danke für die Antwort nehme das Gerät zurück

eine Spülmaschine die 5 Jahre alt ist, als NEU zu deklarieren ist dreist - die Geräte gehen meist durch den langen Stand kaputt - so wie Dichtungen z.B.

WIR wurde getestet? kompletter durchlauf der Maschine; oder nur insoweit dass die Lämpchen angingen?

Der Fehler kann sich erst beim Waschgang bemerkbar machen.

der Käufer musste sich auf deine Angaben verlassen, er konnte es nicht ausreichend testen.

Wirst du zurücknehmen müssen

MrsWayne19 
Beitragsersteller
 12.05.2018, 11:39

Danke für die Antwort nehme das Gerät zurück

Auch ein Privatverkauf ist ein Kaufvertrag. Dazu kommt es nicht darauf an, wie der Verkäufer mit dem Käufer in Kontakt tritt. Privatverkauf ist jeder persönlich „Auge in Auge“ abgewickelte Verkauf, der Online-Kauf über das Internet (z.B. ebay) oder der über eine Zeitungsanzeige initiierte und per Postversand abgewickelte Verkauf.

Jeder Verkäufer ist gewährleistungspflichtig (Grundsatz)

Der Verkäufer muss dem Käufer die verkaufte Ware frei von „Sach- und Rechtsmängeln“ übergeben. Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ohne weitere Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Um dieses Risiko auszuschließen, kann der Verkäufer beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen. Dabei muss der Verkäufer gewisse Vorgaben berücksichtigen. Zudem hat jeder Gewährleistungsausschluss Grenzen.

Ein Gewährleistungsausschluss ist nur wirksam vereinbart, wenn der Verkäufer den Käufer in der Artikelbeschreibung deutlich sichtbar darauf hinweist. Dann weiß der Käufer, worauf er sich einlässt.

Der Kunde kann selbst entscheiden ob er dein Angebot der nacherfüllung eingeht oder ob er die gezahlte Leistung von Ihnen fordert. Da Sie das Gerät als neu deklarieren und dies ja augenscheinlich nicht ist, könnte es zu dem auch als arglistigeTäuschung angesehen werden.

Sie müssen das Gerät selbstverständlich zurück nehmen und die gezahlte Leistung entrichten.

Ich denke die korrekte Bezeichnung wäre "neuwertig" gewesen.
Allerdings kann Ware, die noch nicht dem bestimmungsmäßen Gebrauch zugeführt wurde, ebenso als Neuware bezeichnet werden.
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/16325-gebraucht-neuware.html

Im Zweifel müsste sowas dann ein Richter klären...

Auch was den Gewährleistungsausschluss angeht, etwas kompliziert. Selbst wenn du diese ausgeschlossen hättest, dann wäre eine Rücknahme in dem Fall kompliziert. Diese müsste nur dann erfolgen wenn der Verkäufer den Mängel der Ware arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Hättest also geschrieben "läuft 100%" oder keine Mängel geschrieben hättest obwohl die bekannt waren, dann wäre es eine klare Sache.

Alleine schon die Deklaration als Neuware ist im Endeffekt eine bewusste Täuschung, denn alleine durch deine Nutzung, wenn auch nicht sachgerecht, war das Gerät absolut nicht mehr neu.

Ja, die musst du definitiv zurücknehmen.

ScharldeGohl  12.05.2018, 11:43

gerne 👍

MrsWayne19 
Beitragsersteller
 12.05.2018, 11:38

Danke für die Antwort nehme das Gerät zurück