Käufer von gebrauchter Küche will mich wegen Täuschung verklagen
Ich habe an die Vormieterin meine 1 Jahr gebrauchte Küche verkauft. Die Geräte haben alle funktioniert und sie hatte sich die Küche angeschaut und war einverstanden. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht den wir beide unterschrieben haben. Darin steht welche Geräte in der Küche enthalten sind, der Kaufpreis und das ich die Kaufbelege ihr gebe. Jetzt 3 Wochen später meldet sie sich bei mir das ich ihr Schrott verkauft habe und sie getäuscht habe. Die Herdplatten waren beim Verkauf etwas rostig das sie auch gesehen hat beim besichtigen. Sie hat sich auf den herdplatten die Töpfe ruiniert und als sie den Rost abmachen wollte ist alles abgebröckelt. Ich selbst hatte nie Probleme die herdplatten funktionieren einwandfrei und haben mir auch keinen Topf ruiniert. Sie droht mir jetzt zum Anwalt zu gehen wegen Täuschung. Kann sie das?
9 Antworten
Man hat auf fast alles rechte ja sie kann wenn sie einen guten Anwalt hat aber du hast bessere Chancen wenn du alles schriftlich nachweisbar hast mit dem Küchenkauf und ihrer Unterschrift alles muss schwarz auf weiß sein dass sind sichere Beweismittel dann hat die alte wenig Chancen
Zum Anwalt gehen kann sie und ihr Anwalt wird ihr natürlich auch sagen, dass sie da eine Erfolgsaussicht hat (weil es ihm ein Mandat und damit Honorar einbringt ;) ).
Grundsätzlich wäre für eine Einschätzung zu prüfen, was ihr per Vertrag vereinbart habt.
Hilfreich wäre natürlich, wenn da nicht nur Herd xy, sondern Herd xy gebraucht stehen würde oder zumindest ein Hinweis auf das Alter der Geräte oder ein Zusatz "gekauft wie gesehen - keine Haftung".
Wenn dann bei eurer Vereinbarung noch ein Zeuge dabei gewesen sein sollte, der die Funktionsfähigkeit bestätigen könnte, wäre das auch hilfreich.
hi, von "täuschung" kann hier überhaupt mal keine rede sein - da die käuferin alles inspiziert und als akzeptabel im kaufvertrag angenommen hat.
verstehe nicht, was die will - auch mit anwalt hat sie meiner meinung nach null chanche auf irgendetwas - das wird ihr anwalt ihr sicher auch sagen ....
würde mir da keine allzu großen sorgen machen - aber sicherheitshalber schon mal nach einem guten rechtsanwalt umsehen - denn, du weißt ja nicht, was sie kaputt gemacht hat und es dir anhängen will!
lg. macgun
Lassen sie sich nicht verunsichern. Natürlich kann sie zum Anwalt gehen, aber was kann schlimmstenfalls passieren? Entweder sie nehmen sich einen Anwalt. Sie können sich auch bei der Verbraucherzentrale erkundigen, was sie tun können.
Natürlich kann sie zum Anwalt gehen. Nur wird ihr das nichts nützen. Sie hat eine gebrauchte Küche gekauft und hatte ausreichend Gelegenheit sich diese anzusehen.