Grundschuld: ist mit 15 vom Hundert jährlich zu verzinsen?
Was bedeutet die Formulierung des Notariellen Grundschuldeintrags beim Hauskauf:
Die Grundschuld ist vom heutigenn Tage an mit 15 vom Hundert jährlich zu verzinsen ?
Der Bankkredit läuft bei unserem Hauskauf mit 4,8 % und ich weiß überhaupt nicht was jetzt diese 15 vom Hundert Zinsen Jährlich bedeuten sollen. ?????
Gilt diese Zinslast für den Vollstreckungsfall oder was ???
(Bitte nur brauchbare Antworten und keine Antwort wie: das heißt 15 % : ) Vielen Dank im Vorraus
3 Antworten
Das ist in erster Linie Formalie. In die Grundschuld muss die (maximale) Verzinsung rein. Nehmen wir mal an, der Notar würde dem aktuellen Niveau entsprechend 5% schreiben. In zehn Jahren läuft die Zinsbindung aus und der Marktzins wäre dann sagen wir 6%. Mit dem Eintrag "5%" könntest Du dann auf diesem Zinssatz bestehen(!). Daher wird ein unrealistischer hoher Zinssatz von 12 oder 15% reingeschrieben, die tatsächlich zu zahlenden liegen immer drunter. (In den 90er Jahren waren Hypothekenzinsen zeitweise bei knapp 10%.)
Danke !
Das hat dir der Notar warscheinlich auch gesagt es handelt sich um die Maxiemal verzinnsung denn die banken dürfen bei inflationen den zins anheben ( und warscheinlich auch noch bei anderen gelegenheiten )
der Betrag der Grundschuld womit du dein Gebäude belasten kannst, steigt jährlich um 15%
Danke !
"www.notarkrauss.de/docs/aktuelles/Die%20Grundschuld.doc"
Die Grundschuldzinsen
In Grundschuldurkunden wird meist ein dramatisch hoch anmutender Grundschuldzinssatz zwischen 12 % und 20 % jährlich vereinbart.
Dies sollte aber keinen Anlaß zur Beunruhigung geben. Grundschuldzinsen sind niemals Zinsen, die wirklich bezahlt werden. Bezahlt werden - und damit wirtschaftlich maßgebend sind - allein die auf den Darlehensvertrag vereinbarten Zinsen, sowohl bei ordnungsgemäßer Bedienung als auch im Falle eines Zahlungsverzuges mit Verzinsung und/oder Tilgung.