Wertermittlung eines bebauten Grundstücks im Außenbereich, d.h. das Gebaute hat Bestandsschutz?

5 Antworten

Hallo,

zu den 230 qm musst du noch die Flächen hinzurechnen, die du für Abstandsflächen usw. benötigst. Üblicherweise rechnet man zwischen 600 und 800 qm für ein bebaubares Grundstück und den Rest als Gartenland.

Üblicherweise ist der Bezug eines Hauses im Außenbereich an Bedingungen geknüpft. Sonst könnte ja jeder Landwirt nach §35BauGB auf seinem Acker eine landwirtschaftliche Hofanlage bauen, nach zwei Jahren verkaufen und wieder neu bauen. Bodenrichtwerte sind für solche Objekte nicht anwendbar.

Sollte das Objekt tatsächlich für jedermann als Wohnhaus nutzbar sein, wäre der Wert anhand von Vergleichsobjekten im Innenbereich zu ermitteln. Da die Bank selbst entscheiden kann, ob sie einen vom Gutachter ermittelten Wert anerkennt, wird sie vermutlich starke Abschläge machen oder sich erst gar nicht engagieren.

Das würde ich den alten Spruch "Das Haus zieht das Grundstück an sich" gelten lassen.

Du kannst das Haus weder abreißen, noch erweitern. Dadurch hat das Grundstück praktisch keinen eigenen Wert. Du kannst Haus und Grundstück nur als Einheit betrachten.

Anders wäre es, wenn du den großen Garten verkaufen dürftest und der Käufer da z. B. bauen könnte.

Der Bodenrichtwert für die bebaute Fläche kann so nicht berechnet werden. Denn die Fläche wäre ja so nicht mehr so einfach bebaubar. Insofern liegt hier schon der erste Fehler in der Bewertung.Die nächste Frage die zu klären wäre, was ist das Gebäude wert ? Gibt es Vergleichsobjekte in der Gegend ? Ich würde mich an den zuständigen Gutachterausschuss wenden. Abgesehen davon wird bei einem solchen Objekt die Bank mit Sicherheit einen eigenen Gutachter eine Bewertung vornehmen lassen.

Das mit dem Bodenrichtwert ist so eine Sache. Das ist nicht immer auch der Verkehrswert

Mitch1811 
Beitragsersteller
 14.09.2017, 07:25

Ist schon klar, aber die Bank hat sicherlich an eine Wertermittlung Interesse, bzw. wie berechnet eine Bank einen solchen Fall...