Glasscheibe gesprungen - zahlt das die Glasversicherung?
Ich habe die Wohnzimmertür schließen wollen und hatte plötzlich den Türgriff in der Hand. Aus diesem Grund ist die Wohnzimmertür (welche im inneren eine Glasscheibe hat) ungebremst zugefallen und die Glasscheibe ist in der Mitte quer durchgebrochen. Es zieht sich ein Riss von rechts nach links und die Scheibe wird quasi nur noch vom Türrahmen gehalten. Ich habe mit meiner Hausratsversicherung auch eine Glasversicherung abgeschlossen. Zahlt diese so eine Art von Schaden, wenn man ihn auf diese Weise selbst verursacht hat?
8 Antworten
Ein Schaden wird nur bezahlt, wenn er von einer nicht dem Haushalt angehörigen Person verursacht wurde - also Nein.
Nein das ist nicht richtig, dann wäre es ja die Haftpflichtversicherung.
ich hatte im Sommer vor unserem grossen Wohnzimmerfenster gegrillt (wie immer... war noch nie was passiert). Naja als die Glut heiss war und ich Fleisch auflegen wollte, da gab es ploetzlich nen grossen Knall und es zog sich ein Riss ueber die gesammte Scheibe. Die normale Haftpflicht hat das uebernommen
Wenn du eine Glasversicherung hast, zahlt diese auch den Schaden.
Das solltest du deine Versicherung fragen, aber normal zahlen die nur Fensterscheiben.
Wenn Deine Glasversicherung sich nicht ausschließlich auf Mobiliarverglasung bezieht, übernimmt sie den Schaden.