Schaden in der Schule, wer zahlt?
Angenommen, ein 9-jähriger Junge hat in der Schule eine Glastür beschädigt.
Es ist etwas Glas am Rand abgeplatzt.Die Schule möchte auf Kosten der Eltern eine neue Tür einsetzen lassen.
Wäre dafür die Eltern (Haftpflicht) oder die Schulversicherung zuständig? Danke für die Beantwortung.
9 Antworten
Es sollte klar sein, dass der Junge den Schaden nicht mutwillig angerichtet hat, dann gibt es keine Probleme. Die Schule soll dir ein Foto des Schadens schicken und einen Kostenvoranschlag. Man notiert in ein paar Sätzen, was passiert ist und informierst die Versicherung. Den Rest machen die. Schulen haben (zumind. in Berlin) keine Versicherung. Die Begründung lautet: Wer soll die exorbitanten Beiträge zahlen, die die Versicherungen dafür nehmen müssten.
Danke für die Antwort
für diesen Fall kommt die private Haftpflichtversicherung auf. Diese ist übrigens auch zum Abwehren von unberechtigten Ansprüchen zuständig.
Danke für die Antwort
Eure private Haftpflicht muss den Schaden bezahlen. Vor dem Einsetzen der neuen Tür macht Photo davon für die Versicherung.
Danke für die Antwort
Das Kind hat einen Schaden verursacht und die Haftpflicht der Eltern ist dafür zuständig.
Danke für die Antwort.
anzumerken wäre noch, daß die schule sich nicht einfach so eine neue tür einsetzen lassen darf.die haftpflicht entschädigt immer max. auf basis des zeitwertes unter berücksichtigung von alter u abnutzung der beschädigten sache u macht dementsprechend abzüge, die ihr als versicherte aber ebenso wenig tragen müsst!denn dies ist im bgb so geregelt. geht eine reparatur über den zeitwert hinaus, wird nur der zeitwert der beschädigten sache gezahlt!
Danke für die Antwort.