Innentür beschädigt durch Zugluft - Versicherung?
Die Terrassentür war geöffnet und eines meiner Kinder hat die Haustür aufgemacht. Ein ordentlicher Windstoß knallte die Wohnzimmertür zu und klemmte dabei einen Pulli (lag auf dem Boden) ein. Die Tür hat sich dabei derartig verzogen, dass sie sich zunächst nicht mehr öffnen ließ. Mit diversen Hilfsmitteln haben wir den eingeklemmten "Schnapper" (Das Ding, welches die Tür geschlossen hält) gelöst bekommen. Der ist nun kaputt - ebenso wie sämtliche Beschläge. Natürlich wohnen wir NICHT mehr zur Miete sondern im eigenen Haus. Könnte trotzdem die Hausratversicherung den Schaden zahlen? Oder die Wohngebäudeversicherung? Verursacht Wind "Elementarschäden"?? Oder müsste "Besuch" die Haustür geöffnet haben?
3 Antworten
Zugluft ist kein Elementarschaden,und auch wenn Besuch die Haustür geöffnet hat,dann ist es kein Haftpflichtschaden,den es war Deine Schuld wenn Du die Türen offen lässt,dafür kann der Besuch nichts.Das wirst Du wohl selber zahlen müssen.
Finde Dich damit ab: Du kannst den Schaden keiner Versicherung aufs Auge drücken. Deine Frage impliziert nämlich, dass Du selber für diesen Schaden jemanden suchst, der die Rechnung bezahlt.
Weder Hausratversicherung noch die Gebäudeversicherung kommen dafür auf. Es handelt sich nicht um einen bedingungsgemäßen Sturmschaden.
Ironie an: Du kannst es ja mal bei der Haftpflichtversicherung des "Besuches" versuchen. Ironie aus.
Besuch wird kaum die Haustür von selbst öffnen.