Fensterscheibe mit einem Stein beschädight. Wer zahlt?

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Hallo, Glasscheiben einer Wohnung, intern wie auch extern, gehören zur Hausratversicherung. Nur Gebäudeverglasungen, die von der Allgemeinheit benutzt werden, gehören zur Gebäudeversicherung. Ab der Wohnungseingangstür ist es Hausrat. Nachdem Du keine Hausrat-Glas hast wirst Du den Schaden selber tragen dürfen. Vielleicht, wenn der Eigentümer großzügig ist, wird er vielleicht den Schaden übernehmen oder einen Zuschuß geben, verpflichtet ist er nicht dazu. Zu der Frage der Anzeige: Klares und eindeutiges JEIN. Wenn in Eurer Gegend soetwas öfters passiert weiß die Polizei möglicherweise bereits Bescheid und ermittelt bereits oder versucht irgendwie diesen Leuten auf die Spur zu kommen. War es ein Einzelfall, dann lohnt sich der Aufwand nicht großartig, weil kein hinreichendes Öffentliches Interesse besteht, man wird es aufnehmen und dann gleich wieder schließen. Frag die zuständige Polizei aber mal nach der oben geschilderten Situation hin. Könnte die Polizei den/die Täter ermitteln könntest Du diese(n) dann später ersatzpflichtig machen. Versicherung soll das Risiko abdecken, was uns bei Eintritt des Schadens finanziell ruinieren kann, und eine kaputte Scheibe ist zwar ärgerlich, aber treibt keinen von uns in den finanziellen Ruin - behaupte ich nun einmal. Beantworte Dir selbst einmal diese Frage - warum hast Du keine Glasversicherung für Dich selbst abgeschlossen?? Übrigens bin ich der Meinung, man muss nicht alles versichern! Wie oft ist dieser Schaden bei Dir eingetreten und was hättest Du zwischenzeitlich an Beiträgen dafür bereits bezahlt. Rechne mal nach.

suzisorglos  27.02.2011, 15:12

Fensterscheiben sind Gebäudebestandteile und gehören nicht zum Hausrat! Sie gehören zur Mietsache und müssen vom Vermieter/ Eigentümer bezahlt werden, wenn nicht der Mieter den Schaden verursacht hat und deswegen zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Klammlosewelt  27.02.2011, 16:16
@suzisorglos

Warum sollte der Vermieter zahlen? Er ist doch nicht daran Schuld wenn jemand die Scheibe einwirft!?

VersBerater  27.02.2011, 22:59
@suzisorglos

@suzisorglos: Glasbruch war in den früheren VHB 66 und 74 fester Bestandteil der Hausratversicherung. Seit den Hausratversicherungsbedingungen VHB 84 wurde grundsätzlich eine eigenständige Glasversicherung angeboten.

In den alten AGlB waren die Versicherten Sachen unter § 2 der AGlB aufgeführt. Hier schreibt Kollhosser ( in Prölls/Martin Versicherungs-Vertrags-Gesetz 27. Auflage) S. 1245 Rn 1: „Bei der GlasVers für Haushalte werden die versicherten Sachen, die sich am VersOrt i.S.v. § 4 AGlB befinden, üblicherweise - mit Ausnahme von Aquarien – pauschal ausgehend von der Wohnfläche versichert; erfasst sind die Gebäude und Mobiliarverglasungen des Haushalts.

AGlB 2008, § 3 Versicherte und nicht versicherte Sachen: 1 Versicherte Sachen: Versichert sind die im VerSchein bezeichneten a) fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas Armbrüster in Prölls/Martin, Versicherungs-Vertrags-Gesetz VVG, 28. Auflage 2010, s. 1404 Rn 4: „Bei der GlasVers für Haushalte werden die versicherten Sachen, die sich am VersOrt i.S.v. § 5 befinden, üblicherweise - mit Ausnahme von Aquarien – pauschal ausgehend von der Wohnfläche versichert; erfasst sind die Gebäude und Mobiliarverglasungen des Haushalts.

@Klammlosewelt: Vielleicht, wenn der Eigentümer großzügig ist, wird er vielleicht den Schaden übernehmen oder einen Zuschuß geben, "verpflichtet ist er nicht dazu." siehe oben.

Wenn Du Mieter bist: Der Vermieter muss die Scheibe ersetzen lassen. Da Du den Schaden nicht verursacht / verschuldet hast, musst Du das nicht bezahlen! - Bist Du jedoch Eigentümer, musst Du den Schaden selbst tragen, falls Du den Verursacher nicht ermitteln kannst.

Anzumerken währe auf alle Fälle, ist die Scheibe beschädigt oder zerborsten, Denn es wird nur bei Glasbruch bezahlt. Bei Versicherungsbedingungen von 1974 und früher, die gibt es noch, auch bei Einfachverglasung.

Hallo, hier werden einige Dinge durcheinander gebracht. Zahlen muß der Verursacher, also der Steinewerfer. Da der nicht ermittelt werden kann tritt in Deinem Fall keine Versicherung ein. Falls Du in einer Mietwohnung wohnst, hat allerdings der Vermieter die Aufgabe, Dir eine kaputte Scheibe zu ersetzen. Wohnst Du in einer eigenen Wohnung, mußt Du bezahlen. Dies ist also keine Versicherungsfrage, sondern eine Frage des Eigentums. Glasschäden in der Wohngebäudeversicherung beziehen sich nur auf Feuer, Leitungswasser Sturm/Hagel und eventuell Elementarschäden, nicht auf mutwillige Sachbeschädigungen.

Es ist immer sehr interessant wie viele Leute sich hier äußern, die absolut keine Ahnung haben.

Anzeige gegen Unbekannt,was soll das bringen ?Den Schaden wirst Du wohl selber zahlen müssen !