Wohnungsübergabeprotokoll (Auszug) Vorbehaltsklausel

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Das vorgefertigte Wohnungsübergabeprotokoll für den Auszug enthält die Formulierung "'Die Abnahme erfolgt unter dem Vorbehalt noch festzustellender Mängel"

Das will der Vermieter wohl ganz schlau seinm denn, wenn man ein Übergabeprotokoll macht, dann kann der Vermieter keine Forderungen stellen; außer bei verdeckten Mängeln.

Ich bin der Meinung, dass offensichtliche Mängel auch sofort beanstandet werden müssen.

MfG

Johnny

Da es oft durcheinander gebracht wird, gehe ich davon aus, dass es sich um ein Abnhameprotokoll für den Auszug handelt? In diesem Fall ist es ein Vorabnahmeprotokoll und es muss dann noch ein Endabnahmeprotokoll folgen. Dieser Zusatz ist zum Schutz davor dar, dass der Mieter nicht bei der endgültigen Abnahme auf die evtl. Mängelfreiheit des vorangegangen Protokolls verweisen kann( Vorabnahme der Wohnung). Ein Vorabnahmeprotokoll hat keinerlei rechtl. Wirkung. Eine derartige Formulierung sollte es beim Endabnahmeprotokoll nicht geben und nach der Endabnahme ist es in der Tat schwierig Mängel nachzuweisen, aber auch das ist nicht unmöglich. MfG

Es kann immer mal wieder sein, das verdeckte Mängel zu Tage treten. Die Frage ist wann, welche und durch wen verursacht. Gelingt es dem Vermieter, nachzuweisen, dass ein verdeckter und erst später entdeckter Mangel durch den ausgezogenen Mieter verursacht wurde, haftet man als Mieter trotzdem für die Beseitigung dieses Mangels. Sein Problem ist es aber, den Nachweis eindeutig zu erbringen. Letztlich ist es egal, ob eine solche Formulierung im Protokoll steht oder nicht. Wer einen Schaden verursacht hat, muss auch für die Beseitigung sorgen, bzw. dafür bezahlen. Dafür hat man normalerweise eine Haftpflichtversicherung. Du auch?

QuestionFrank 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 21:59

Ja klar hab ich eine Haftpflichtversicherung. Mir gings auch nur darum, dass mir da nix angehängt wird, was hinterher eintritt und angeblich von mir kommt, weil "nachträglich festgestellt". Mir sind ja so keine Mängel bekannt, hab die Bude ja pfleglich behandelt und vorbereitet.

bwhoch2  19.11.2012, 23:03
@QuestionFrank

Dann kann Dir auch nichts passieren, denn der spätere Nachweis ist verdammt schwer zu führen. Ein Beispiel: Bei der Übergabe wird festgestellt, dass alle Abflüsse in Ordnung sind. Nach einigen Tagen der Nutzung durch den neuen Mieter (männlich) ist der Abfluss verstopft und es kommt zu einem sehr ärgerlichen Wasserschaden, weil da ebe nicht nur Wasser übegelaufen ist. Der Abfluss wird gereinigt und als Ursache wird eine Damenbinde gefunden, die unmöglich vom neuen Mieter stammen kann. Im Extremfall könnte nun sogar ein Gentest den Beweis erbringen, dass die Binde von der vorherigen Bewohnerin stammte. Aber soweit geht man dabei wohl nicht. Oder. Irgendwann hat ihr was an der Wand aufgehängt und eine Stromleitung angebohrt. Da beim Auszug nicht alle Steckdosen und Lichtanschlüsse getestet wurden, stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass eine Leitung keinen Strom führt. Da die Wände beim Auszug alle renoviert waren, kann es also nicht der neue Mieter gewesen sein und Dir war auch nicht bewusst, dass Du mal die Leitung zerstört hattest.