Wohnungsübergabe nur "zur Kenntnis genommen"?
Hallo,
bei Auszug aus einer Mietswohnung werden verschiedene Mängel protokoliert. Der Mieter widerspricht dem nicht und Unterschreibt das protokoll mit dem Zusatz "zur Kenntnis genommen".
Fragen:
- Ist diese Praxis rechtlich überhaupt möglich? Da es ja keine Zustimmung zu den Mängeln, aber auch nicht zu den Zählerständen darstellt.
- Kann dem Mieter danach die Behebung der protokolierten Schäden/Mängel berechnet werden? Es fehlt ja im Übergabeprotokoll seine Zustimmung zur Ursache, bzw. zur Notwendigkeit der Behebung.
3 Antworten
Das Übergabeprotokoll dient nicht der Schuldzuweisung sondern lediglich der objektiven Feststellung von Schäden an der Mietsache.
Ob diese nun vom Mieter zu tragen sind hängt von verschiedenen Faktoren ab. In welchem Zustand war die Sache vorher? Ist es normale Abnutzung? Hat die Sache ihre „Lebensdauer“ überschritten (zb bei Bodenbelögen relevant)?
Wenn ein Mangel aufgenommen wird dem Du nicht zustimmst bleibt Dir nur die Möglichkeit, dass Protokoll nicht zu unterschreiben.
Hast Du konkrete Beispiele für Mängel?
Ich würde jetzt mal sagen, rechtlich ist das vollkommen irrelevant. Es ist ja durch die Unterschrift „zur Kenntnis genommen“. Da hätte man auch drei Vögel hinmalen können statt dem Zusatz.
Der "Mieter" braucht ein Übergabeprodkoll das was nicht stimmt. Daher ist das so egal. Er kann sich nun gerichtlich wehren wenn du die Schäden von der Kaution abziehst.
Zählerstände einfach Foto machen und auch vom Rest, am besten mit eine Zeugen
Aber nicht jede Mist ist vom Mieter zu ersetzen!!
...tolles deutsch ;-)
Wenn die "Mängel" nur normale Gebrauchs-und Abnutzungsspuren sind, haftet der Mieter nicht dafür, das ist dann mit der Miete abgegolten
Mir geht es eher um den Zusatz zur Unterschrift "Zur Kenntnis genommen". Stellt dies einen Unterschied zur Unterschrift ohne Zusatz dar und ist es rechtlich legitim dies so zu unterschreiben?