Wohnungsübergabe nur "zur Kenntnis genommen"?

3 Antworten

Das Übergabeprotokoll dient nicht der Schuldzuweisung sondern lediglich der objektiven Feststellung von Schäden an der Mietsache.

Ob diese nun vom Mieter zu tragen sind hängt von verschiedenen Faktoren ab. In welchem Zustand war die Sache vorher? Ist es normale Abnutzung? Hat die Sache ihre „Lebensdauer“ überschritten (zb bei Bodenbelögen relevant)?

Wenn ein Mangel aufgenommen wird dem Du nicht zustimmst bleibt Dir nur die Möglichkeit, dass Protokoll nicht zu unterschreiben.

Hast Du konkrete Beispiele für Mängel?

TG675 
Beitragsersteller
 28.02.2019, 15:08

Mir geht es eher um den Zusatz zur Unterschrift "Zur Kenntnis genommen". Stellt dies einen Unterschied zur Unterschrift ohne Zusatz dar und ist es rechtlich legitim dies so zu unterschreiben?

Amberyll  28.02.2019, 18:15
@TG675

Ich würde jetzt mal sagen, rechtlich ist das vollkommen irrelevant. Es ist ja durch die Unterschrift „zur Kenntnis genommen“. Da hätte man auch drei Vögel hinmalen können statt dem Zusatz.

Der "Mieter" braucht ein Übergabeprodkoll das was nicht stimmt. Daher ist das so egal. Er kann sich nun gerichtlich wehren wenn du die Schäden von der Kaution abziehst.

Zählerstände einfach Foto machen und auch vom Rest, am besten mit eine Zeugen

Aber nicht jede Mist ist vom Mieter zu ersetzen!!

TG675 
Beitragsersteller
 28.02.2019, 15:31

...tolles deutsch ;-)

Wenn die "Mängel" nur normale Gebrauchs-und Abnutzungsspuren sind, haftet der Mieter nicht dafür, das ist dann mit der Miete abgegolten