Muss ich nach WG-Auszug mein Zimmer streichen?
Ich bin vor kurzem aus meiner alten Wg ausgezogen und meine ehemaligen Mitbewohner wollen auf einmal dass ich das komplette Zimmer streiche. Das einzige was übergemalt werden muss, sind einzelne Stellen, die ich aber von mir aus schon streichen wollte. Weiterhin waren in meinen Wänden Dübel die vom Vormieter eingebohrt wurden und auch hier soll ich mich drum kümmern. Es kann doch wohl nicht sein dass ich ein komplettes Zimmer neu streiche, dass vor gerade mal einem Jahr frisch gemalert wurde, bis auf einpaar Spuren die leicht mit weißer Farbe übergemalt werden können keine weiteren Mängel aufweist, außer denen, die schon vor meinem Einzug da waren.
Falls jemand eine Idee hat, bitte her damit. Ich bin auch in eine neue Wohnung eingezogen und da wurde auch nicht nochmal gemalert und nur notdürftig alles bedeckt.
Beste Grüße!
8 Antworten
Dübel die vom Vormieter eingebohrt wurden und auch hier soll ich mich drum kümmern. Es kann doch wohl nicht sein dass ich ein komplettes Zimmer neu streiche, dass vor gerade mal einem Jahr frisch gemalert wurde,
Als Erstes würde ich mal in den Mietvertrag schauen ob da überhaupt eine wirksame Endrfenovierungklausel steht, bitte mal als Kommentar die Klausel zu Schönheitsreparaturen/Endrenovierung posten.
Falls es keine Klausel gibt, muss auch nicht renoviert werden.
Dübellöcher im normalem Rahmen muss der Vermieter hinnehmen.
Ich bin vor kurzem aus meiner alten Wg ausgezogen und meine ehemaligen Mitbewohner wollen auf einmal dass ich das komplette Zimmer streiche.
Mit wem hast Du einen Vertrag?
Habt Ihr einzelne Mietverträge?
Wenn ja, dann haben die anderen Mieter Dir gar nichts zu sagen n8ur ggf. Dein Vermieter.
Wenn Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt, kannst Du allein nicht kündigen.
MfG
johnnymcmuff
Was steht da genau zu Schönheitsreparaturen? Es gibt viele Formulierungen die dann bewirken, dass die Klauseln unwirksam ist, was dann bedeutet, das man nur besenrein hinterlassen muss.
Schau mal hier rein:
http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/dauerthema_schoenheitsreparaturen_auszug.html
MfG
Am besten einfach nochmal mit deinen Mitbewohnern reden, vll findet Ihr ja eine Lösung. Evtl. kannst du es ja auch direkt mit dem Nachmieter klären. Wenn wirklich erst vor einem Jahr gestrichen wurde und die von dir übermalten Stellen sich nicht von Rest der Wand unterscheidet, fände ich erneutes Streichen auch unnötig!
ich verstehe nie, warum ihr wegen streichen so einen aufwand macht
ich streiche ein zimmer in unter 2 h und ide farbe kostet 15€
die löcher vom vormieter sind allerdings dein problem, weil du das übernommen hast
hättest du bei einzug reklamieren müssen, jetzt ist es deine pflicht
ich würde mir nen pott billigste farbe kaufen und da einmal schnell drüber streichen, wenn ich keinen streß wollte
Ich will nicht wissen was das für Farbe ist, die nur 15 Euro kostet..
farbe, die man benutzt, wenn andere dich zum streichen nötigen
keine farbe, die man benutzt, wenn man für sich selber streicht
kapische, puella?
Kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist? Für die Dübellöcher vom Vormieter bist du in jedem Fall nicht verantwortlich.
hier kennt keiner einen MV.. "einzelne stellen übermalen" geht aber nicht.. das muss schon einheitlich sein..
Wir hatten mit unserem Vermieter jeder einen eigenen Vertrag, meiner wurde zum 15.5. gekündigt. Ich bin also im Grunde raus aus der Wohnung, muss dann aber im September oder so nochmal hin.
Im Vertrag steht nur was zum Erhalt der Mietsache, sprich der Wohnung und da werden nur Schönheitsreparaturen angesprochen.