Falsche Wohnung gezeigt bekommen, Mietvertrag unterschrieben?

6 Antworten

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Leider ist erstmal ausschlaggebend was im Mietvertrag steht. Hier gibt es nun zwei Möglichkeiten:

Ist dort als Mietobjekt die Wohnung im DG angegeben, dann habt Ihr ein Problem - den unterschriebenen Mietvertrag. Diesen hättet Ihr dann besser lesen müssen.

Wenn das so ist, könntet Ihr höchstens den Vertrag nach BGB §119 wegen Irrtum anfechten, weil Ihr von anderen Voraussetzungen ausgegangen seid.

Ist aber als Mietobjekt die Wohnung im 1. OG eingetragen, dann hat der Vermieter das Problem, weil er Euch gem. BG §535 die Wohnung wie vereinbart zu Verfügung stellen muss.

Kann er das nicht, bzw. liegt ein Mangel vor (BGB §536 - die Wohnung hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit), wird der Vermieter gem. §536a Schadensersatzpflichtig.

Fazit: Der Inhalt des Mietvertrags bzw. die Beschreibung der Mietsache aus dem Vertrag ist hier zwingend notwendig um den Fall beurteilen zu können

Zoe2907 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 18:36

Im Mietvertrag steht nur die Anschrift. Kein OH, DG etc. Keine angaben!!!!!

Esskah  30.03.2017, 18:46
@Zoe2907

Fangen wir mal so an:

a) da ward Ihr aber sehr naiv!!!

b) Der Mietvertrag ist grundsätzlich erstmal gültig. Die Verpflichtung ihn schriftlich abzuschließen oder zu fixieren gibt es nicht. Allerdings muss die Mietsache definiert sein, oder sich durch schlüssiges Verhalten ergeben.

In diesem Fall besteht das schlüssige Verhalten wohl darin, dass Euch die Wohnung im 1. OG gezeigt wurde und Ihr die Wohnung im DG gar nicht besichtigt habt.

Demnach hätte der Vermieter nun (wie oben schon geschrieben) die Verpflichtung Euch die Wohnung im 1. OG zu vermieten und zur Verfügung zu stellen. Kann er das nicht, wird er schadensersatzpflichtig und muss für den Euch nun entstehenden Schaden aufkommen.

Das Problem wird aber nun der Beweis.

Ich könnte mir vorstellen, dass im Streitfall folgender Vergleich angeboten würde:

Weil obige §§ greifen dürften, wäre ein vorrübergehender (mietfreier oder stark im Mietpreis geminderter) Bezug der DG Wohnung möglich, bis Ihr eine passende Wohnung gefunden habt.

Ihr habt doch den Mietvertrag, da steht doch schwarz auf weis, welche Wohnung, welche Quadratmeter. Wenn die Dachgeschosswohnung kleiner ist müssten ja die QM eindeutig abweichen.

Also Vertrag anschauen.

Zoe2907 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 18:15

Da steht 3ZKB. Die Wohnung ist aber vermietet.

Im Mietvertrag muss doch drin stehen, welche Wohnung ihr angemietet habt. Das gilt auch

Zoe2907 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 18:17

Ja, 3ZKB aber leider ist Sie ja vermietet jetzt.

DerHans  30.03.2017, 18:21
@Zoe2907

Nein, da steht dann auch z.B. 1. Stock links

Esskah  30.03.2017, 18:24
@DerHans

wie DerHans schreibt, die Mietsache muss definiert sein. 3ZKB reicht hier nicht aus, in einem Mehrfamilienhaus (so liest es sich), insbesondere mit unterschiedlichen Wohnungen, kann das gar nicht anders gehen.

Zoe2907 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 18:37
@Esskah

Im Mietvertrag steht nur die Anschrift. Kein OH, DG etc. Keine angaben!!!!!

Was wollt ihr denn beim Amtsgericht? Mieterbund ist schon die richtige Adresse.

Habt ihr denn schriftlich, dass die 4 Hunde okay sind?

Zoe2907 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 18:16

Ja wir haben schriftlich, dass die 4 Hunde ok ist, aber nur für die neue Wohnung. In der Wohnung wo wir jetzt noch wohnen, wurde die Haltung widerrufen!

schelm1  30.03.2017, 20:06
@Zoe2907

Das ist nicht weiter verwunderlich!

Wir wurden fristlos gekündigt wegen dauerhundegebell (Wir haben 4 Hunde).

Wie qualvoll muß für 4 Hunde eine Wohnung sein, zumal dann wenn  Ihr
tagsüber arbeiten geht; kein Wunder, dass die das ganze Haus zusammen
kläffen!?!

Wie lange sollte denn ein solcher Zustand in der neuen Wohnung gut gehen, völlig gleich in welcher Etage?

sozialtusi  30.03.2017, 20:01

Ich frage mich auch, wie das funktionieren kann. Kann man 4 Hunde so trainieren, dass alle gleichzeitig erst abends rausmüssen, wenn man wieder da ist und dass bei 4 Hunden nicht einer immer mal am bellen ist?

schelm1  30.03.2017, 20:04
@sozialtusi


Wir wurden fristlos gekündigt wegen dauerhundegebell (Wir haben 4 Hunde).

Das sowas nicht funktionieren kann  und zur fristlosen Kündigung führt berichtet der Fragesteller ja selber.

Zoe2907 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 19:59

Um diese Meinung hab ich nicht gebeten!

schelm1  30.03.2017, 20:02
@Zoe2907

Dennoch war es angebracht, mal deutlich Aufklärung zu betreiben, damit Sie nicht weiter verwundert wirken!

Wahrtheiten können halt  ebenso bitter sein wie das trickreiche Vergällen einer Wohnung!

Mit diesen Erkenntnissen werden Sie auch künftig leben müssen ob Sie da nun akzeptieren oder auch nicht!