Falsche Wohnung gezeigt bekommen, Mietvertrag unterschrieben?
Hallo,
Wir wurden fristlos gekündigt wegen dauerhundegebell (Wir haben 4 Hunde). Dann haben wir eine Wohnung angeschaut im 1. OG, haben dann den Mietvertrah unterschrieben und wollten HEUTE die Wohnungsübergabe machen und dann kam die Vermieterin und sagte, es sei ein fehler unterlaufen, in diese Wohnung ist vor 3 Wochen bereits jemand eingezogen, wir hätten die Wohnung im DG gemietet, das stimmt nicht! Wir haben die Wohnung im DG garnicht gesehen und haben den Mietvertrag im 1. OG gemietet. Die Vermieter stellt sich nun stur und sagt, wir MÜSSEN in die DG-Wohnung da wir unterschrieben haben. Die DG-Wohnung ist nichts für uns und zu klein! Am Samstag müssen wir die Übergabe machen, der "alten" Wohnung. Die "alte" Vermieterin hat auch schon einen Nachmieter gefunden und lässt uns auch nicht mehr länger drin!
Was machen wir nun? Welches Recht haben wir?
Gleich morgen früh gehen wir zum Amtsgericht und Mieterschutzbund, wir würden aber gerne eure Meinungen hören!
Wir verzweifeln :(
LG
6 Antworten
Leider ist erstmal ausschlaggebend was im Mietvertrag steht. Hier gibt es nun zwei Möglichkeiten:
Ist dort als Mietobjekt die Wohnung im DG angegeben, dann habt Ihr ein Problem - den unterschriebenen Mietvertrag. Diesen hättet Ihr dann besser lesen müssen.
Wenn das so ist, könntet Ihr höchstens den Vertrag nach BGB §119 wegen Irrtum anfechten, weil Ihr von anderen Voraussetzungen ausgegangen seid.
Ist aber als Mietobjekt die Wohnung im 1. OG eingetragen, dann hat der Vermieter das Problem, weil er Euch gem. BG §535 die Wohnung wie vereinbart zu Verfügung stellen muss.
Kann er das nicht, bzw. liegt ein Mangel vor (BGB §536 - die Wohnung hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit), wird der Vermieter gem. §536a Schadensersatzpflichtig.
Fazit: Der Inhalt des Mietvertrags bzw. die Beschreibung der Mietsache aus dem Vertrag ist hier zwingend notwendig um den Fall beurteilen zu können
Fangen wir mal so an:
a) da ward Ihr aber sehr naiv!!!
b) Der Mietvertrag ist grundsätzlich erstmal gültig. Die Verpflichtung ihn schriftlich abzuschließen oder zu fixieren gibt es nicht. Allerdings muss die Mietsache definiert sein, oder sich durch schlüssiges Verhalten ergeben.
In diesem Fall besteht das schlüssige Verhalten wohl darin, dass Euch die Wohnung im 1. OG gezeigt wurde und Ihr die Wohnung im DG gar nicht besichtigt habt.
Demnach hätte der Vermieter nun (wie oben schon geschrieben) die Verpflichtung Euch die Wohnung im 1. OG zu vermieten und zur Verfügung zu stellen. Kann er das nicht, wird er schadensersatzpflichtig und muss für den Euch nun entstehenden Schaden aufkommen.
Das Problem wird aber nun der Beweis.
Ich könnte mir vorstellen, dass im Streitfall folgender Vergleich angeboten würde:
Weil obige §§ greifen dürften, wäre ein vorrübergehender (mietfreier oder stark im Mietpreis geminderter) Bezug der DG Wohnung möglich, bis Ihr eine passende Wohnung gefunden habt.
Ihr habt doch den Mietvertrag, da steht doch schwarz auf weis, welche Wohnung, welche Quadratmeter. Wenn die Dachgeschosswohnung kleiner ist müssten ja die QM eindeutig abweichen.
Also Vertrag anschauen.
Da steht 3ZKB. Die Wohnung ist aber vermietet.
Im Mietvertrag muss doch drin stehen, welche Wohnung ihr angemietet habt. Das gilt auch
Ja, 3ZKB aber leider ist Sie ja vermietet jetzt.
Nein, da steht dann auch z.B. 1. Stock links
wie DerHans schreibt, die Mietsache muss definiert sein. 3ZKB reicht hier nicht aus, in einem Mehrfamilienhaus (so liest es sich), insbesondere mit unterschiedlichen Wohnungen, kann das gar nicht anders gehen.
Im Mietvertrag steht nur die Anschrift. Kein OH, DG etc. Keine angaben!!!!!
Was wollt ihr denn beim Amtsgericht? Mieterbund ist schon die richtige Adresse.
Habt ihr denn schriftlich, dass die 4 Hunde okay sind?
Ja wir haben schriftlich, dass die 4 Hunde ok ist, aber nur für die neue Wohnung. In der Wohnung wo wir jetzt noch wohnen, wurde die Haltung widerrufen!
Das ist nicht weiter verwunderlich!
Wir wurden fristlos gekündigt wegen dauerhundegebell (Wir haben 4 Hunde).
Wie qualvoll muß für 4 Hunde eine Wohnung sein, zumal dann wenn Ihr
tagsüber arbeiten geht; kein Wunder, dass die das ganze Haus zusammen
kläffen!?!
Wie lange sollte denn ein solcher Zustand in der neuen Wohnung gut gehen, völlig gleich in welcher Etage?
Ich frage mich auch, wie das funktionieren kann. Kann man 4 Hunde so trainieren, dass alle gleichzeitig erst abends rausmüssen, wenn man wieder da ist und dass bei 4 Hunden nicht einer immer mal am bellen ist?
Wir wurden fristlos gekündigt wegen dauerhundegebell (Wir haben 4 Hunde).
Das sowas nicht funktionieren kann und zur fristlosen Kündigung führt berichtet der Fragesteller ja selber.
Um diese Meinung hab ich nicht gebeten!
Dennoch war es angebracht, mal deutlich Aufklärung zu betreiben, damit Sie nicht weiter verwundert wirken!
Wahrtheiten können halt ebenso bitter sein wie das trickreiche Vergällen einer Wohnung!
Mit diesen Erkenntnissen werden Sie auch künftig leben müssen ob Sie da nun akzeptieren oder auch nicht!
Im Mietvertrag steht nur die Anschrift. Kein OH, DG etc. Keine angaben!!!!!