Wann muss ich die Wohnungsübergabe machen?
Ich ziehe zum 29.12. aus meiner Wohnung aus, danach ist Wochenende und am 31. ist Silvester. Wann muss die Wohnungsübergabe gemacht werden? Darf sich die vermieterin einfach quer stellen und sagen dass es am 28. noch gemacht werden muss da dies der letzte Werktag ist?
4 Antworten
Wann muss die Wohnungsübergabe gemacht werden?
Gemäß BGB ist die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück zu geben. Deines endet am 31.1218, 24:00 h. Da der 1. Januar Feiertag ist, darfst du gerne am 2. die Wohnung zurückgeben. Wenn der der Vermietung nicht gefällt, darf das zu deren Lasten auch für später vereinbart werden. Die Forderung auf Rückgabe am 28. Dez. ist rechtlich nicht haltbar.
Wenn das Mietverhaeltnis am 31.12. endet, kann die Rueckgabe der Mietsache fruehestens am 1.1. verlangt werden. Da das aber ein Feiertag ist, kann die Vermieterin die Rueckgabe der Mietsache nicht vor dem 2.1. verlangen.
BGB § 546 Abs. 1: "Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben." Das Mietverhaeltnis endet am 31.12., "nach Beendigung des Mietverhaeltnisses" waere also fruehestens am 1. Januar.
BGB § 193: "Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag."
Was spricht gegen eine Übergabe am 31.12.? Ist ein ganz normaler Werktag.
Dann wird die Uebergabe halt erst am 2. Januar gemacht. Vorher kann sie vom Vermieter ohnehin nicht verlangt werden.
Bis zu welchem Tag zahlst du denn Miete?
31.12.
Dann kannst du auch bis zum 31. den Schlüssel behalten!
Davon ab ist der 31. noch nichtmal ein gesetzlicher Feiertag - also Stände einer Übergabe selbst am 31. nichts im Wege ;-)
Die Vermietungsfirma hat nicht auf und die Vetreterin ist komisch.
Danke für die schnellen Antworten!
Das ist deren Problem, nicbt deine!
Fragam besten schriftlich nach einem Termin nach dem 29. (du willst ja freundlich und Entgegenkommend sein) ;-)
Die Vermietungsfirma hat nicht auf und die Vetreterin ist komisch.