Ausziehender Mieter macht mit mir keinen Termin aus zur Wohnungsübergabe am 30.6 - Was kann ich tun?
Mein ausziehender Mieter soll zum 30.06. ausziehen, der Vertrag ist gekündigt und bestätigt.
Ich habe ihn per SMS gefragt, wann er gerne Schlüssel und Wohnung übergeben will.
Ich würde gerne, falls für ihn okay, die Übergabe schon am Samstag oder Sonntag (27. oder 28. Juni) machen, weil der 30.06. ein Dienstag ist.
Bisher kam keine Antwort.
Meine Frage:
1.) Wie funktioniert das mit der Terminabstimmung? Ich finde es sehr unpassend bis zum letzten Tag zu warten, da man dann nicht mehr nachbessern kann (falls etwas sein könnte) und ich die Wohnung gerne dem nächsten ab dem 01. Juli geben möchte.
2.) Darf er die Schlüssel zur Wohnung bis zum letzten Tag behalten? Falls ja, bis wie viel Uhr? Kann er theoretisch die Schlüssel am 30. Juni um 23 Uhr mir zurückgeben?
3.) Wie soll ich einen Termin mit ihm ausmachen, um gesetzlich auf der sicheren Seite zu sein?
4.) Muss er beim Übergabetermin (falls dieser am 27. Juni statt findet) alle Räume bereits geleert haben?
5.) Falls ich am 01. Juli zur Kontrolle reinghehe und sehe, dass er manche Sachen drin gelassen hat, was kann ich dann tun? Am 01. Juli kommt der nächste bereits!
Darf ich ihm die Sachen einlagern und dann in Rechnung stellen?
7 Antworten
1. Es ist unpassend, aber das Risiko für Nachbesserungskosten trägt der ausziehende Mieter.
2. Ja - er ist solange Mieter, bis der Vertrag abgelaufen ist.
3. Du kannst dem Mieter schriftlich einen Übergebetermin am 30. vorschlagen, um rechtzeitige Benachrichtigung bitten, falls ein früherer Termin gewünscht wird und gleichzeitig darauf hinweisen, dass alle Kosten, die durch verspätete oder nicht vertragsmäßige Übergabe entstehen, durch ihn zu tragen sind und dass diese auch Schadenersatz in Bezug auf den Nachmieter umfassen kann.
4.Die Räume müssen spätestens am 30. geleert sein. Wenn du früher in die Wohnung willst ist das eine Frage des gegenseitigen Entgegenkommen - Geld oder mehr Toleranz bei der Abnahme.
5. Du kannst erst nach der Übergabe in Wohnung gehen - egal wann die stattfindet. Falls der Meiter den Termin versäumt, bleibt die Tür zu, denn du hast ja keinen Schlüssel und keine Erlaubnis die Wohnung zu betreten.
Betreten und Sachen einlagern geht erst nach einer erfolgreichen Räumungsklage.
Das du den nächsten Vertrag ohne Reserve angelegt hast ist erstmal dein Problem.
Zu 1.) Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache zurück zu geben. Sprich er muß einen Termin zur Übergabe benennen. Du als Vermieter bist nicht verpflichtet dem Mieter deswegen hinter her zu laufen. Das ist auch gleich die Antwort zu 3.).
Zu 2.) Ja. Rein rechtlich muß er die Wohnung erst am 1. Juli zurück geben.
Zu 4.) siehe zu 2.) Satz 2
Zu 5.) Solange der Mieter die Mietsache nicht zurück gegeben hat darfst Du die Wohnung nicht betreten. Damit hat sich die letzte der Fragen erledigt.
Mein ausziehender Mieter soll zum 30.06. ausziehen,
Wenn er das, trotz Kündigung, nicht tut kannst Du, außer Räumungsklage einreichen, nichts machen.
> 1.) Wie funktioniert das mit der Terminabstimmung? Ich finde es sehr unpassend bis zum letzten Tag zu warten
das mag sein, aber er hat die Wohnung bis einschl. 30. Juni gemietet.
> 2.) Kann er theoretisch die Schlüssel am 30. Juni um 23 Uhr mir zurückgeben?
Nein, er kann sie Dir theoretisch am 30.6. um 23:59 uhr zurückgeben
> 4.) Muss er beim Übergabetermin (falls dieser am 27. Juni statt findet) alle Räume bereits geleert haben?
Wenn an diesem Tag die tatsächliche Übergabe stattfindet, ja.
> 5.) Falls ich am 01. Juli zur Kontrolle reinghehe und sehe, dass er manche Sachen drin gelassen hat, was kann ich dann tun?
kostenpflichtig einlagern
Zu Deiner Antwort zu 5.)
Das wäre Hausfriedensbruch + Diebstahl.
zu 5 - die Sachen bleiben in der Wohnung, die Wohnung bleibt bis zur Übergabe zu, es sei denn mit Einverständnis des Mieters wird etwas anderes vereinbart.
Zu 1: Nicht Dein Problem, sollte Dir also egal sein. Der Mieter muss sich darum kümmern.
Zu 2: Rechtlich darf er die Wohnung am 1. Juli zurückgeben und bis dahin auch die Schlüssel behalten.
Zu 3: Er soll/ muss einen Termin vereinbaren.
Zu 4: Nein.
Zu 5: Du darfst erst die Wohnung betreten, wenn der Mieter die Wohnung zurückgegeben hat andernfalls bleibt nur die Räumungsklage.
Wenn Du vorher in die Wohnung gehst ist das Hausfriedensbruch
MfG
Johnnymcmuff
2 ist Korrekt, er könnte wenn er wollte die Übergabe am 30.06. 18.oo Uhr machen. Diesen Tag zahlt er noch Miete. 1. dein Problem 3. am 30.06. ne Uhrzeit ausmachen 5, zuerst Fristsetzung zur Abholung und Zahlung von Lagerkosten. 4. Nein