wohnungsübergabe- nun stress mit dem vermieter

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Zunächst einmal ist ein Wohnungsübergabeprotokoll nur eine Zustandsbeschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Insofern kann es eigentlich keine "Unterschrift unter Vorbehalt" geben. Sollte aber im Protokoll vermerkt sein, wer was zu verbessern oder zu beseitigen hat, dann ist "unter Vorbehalt" ok.

Die "Zustände" sind jetzt vermerkt und ihr bekommt Gelegenheit zur Nachbesserung. Als erstes würde ich nun empfehlen, Euch fachkundigen Rat zu holen, ob und in welchem Umfang Euer Mietvertrag überhaupt berechtigt Schönheitsreparaturen von Euch fordert. Dann ist zu klären, welche der Zustände durch normalen Gebrauch der Mietsache entstanden sind (z. B. Druckstellen im Laminat durch die Couch) und deshalb nicht von Euch zu erstatten sind und ihr könnt alle die Schäden, die durch Euch entstanden sind und über den normalen Gebrauch hinaus gehen, Eurer Haftpflichtversicherung melden.

Sodann bessert ihr nach, was zurecht von Euch gefordert wird und wozu ihr in der Lage seid und macht nochmal eine Übergabe. Nun am besten im Beisein eines neutralen Zeugen, der nach Möglichkeit auch vom Fach ist.

Der Vermieter weiß nun, dass ihr nicht mehr machen werdet und er kann nun alle die Renovierungen vornehmen, die die neuen Mieter von ihm fordern. So kann es z. B. sein, dass die Toilette von Euch normal gebraucht wurde, die neuen Mieter aber eine neue Toilette verlangen können (je nach Vereinbarung im Mietvertrag). Dann muss eben der Vermieter eine neue einbauen, aber nicht auf Eure Kosten. Gibt es Schäden, die der Versicherung gemeldet wurden, muss diese Gelegenheit haben, die Schäden selbst zu besichtigen (z. B. Fußboden, z. B. Türzargen, z. B. Duschwanne). Danach kann der Vermieter auch hier tätig werden.

Er hat dann dafür zu sorgen, dass die neuen Mieter bald einziehen können.

Falls es nun so war, dass "Eure" Schäden dafür verantwortlich waren, dass die Nachmieter nicht einziehen können, müßt ihr natürlich den Mietausfall bis zum Zeitpunkt der Beseitigung erstatten. Also z. B. 2 Wochen. Es kann nämlich durchaus sein, dass der Vermieter schlicht nicht bedacht hat, dass bei einer Räumung der Wohnung nach relativ langer Zeit Arbeiten notwendig werden, die eine sofortige Übergabe der Wohnung an Nachmieter schlicht nicht möglich machen. Er darf sich dann auch nicht über einen gewissen Mietausfall beklagen. Das gehört einfach dazu.

Ich gehe davon aus, dass für Euch das Thema damit noch lange nicht erledigt ist, denn ein Rechtsstreit kann folgen und dafür sollte man sich entsprechend präparieren und genau dafür braucht ihr den unabhängigen Zeugen, Rat von Mieterbund oder direkt Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt!

So wie es aussieht, gibt es bei euch keine Chance auf Einigung.
Was ich verstehen kann.

In solch einem Fall würde ich mich an einen Anwalt wenden,
der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.