Teppich erneuern durch Vermieter, was ist mit den Möbeln?
Hallo,
der Vermieter muss den Teppich in der Wohnung erneuern, hier mit Laminat, da es sich aber um eine 1-Zimmer-Wohnung handelt, gibt es keine Unterstellmöglichkeit für die teilweise fest verbauten großen Möbel. Ist der Vermieter oder der Mieter dazu verpflichtet die Möbel zeitweise abzubauen und rauszuräumen? Das ist in diesem Fall mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.
Ich freue mich auf eure Beiträge.
7 Antworten
Das Laminat wird wahrscheinlich um die festverbauten Möbel verlegt.
Wenn nicht bauen die Handwerker sie ab.
Der Vermieter muss Dir eine Raum oder Platz für die nicht fest verbauten Möbel zur Verfügung stellen.
z.B.Dachboden, Trockenkeller.
Das Verlegen wird ja nicht so lange dauern bei einem Raum.
Wie groß können den die Möbel in einer 1 Zimmer Wohnung sein?? Sei doch froh das du einen Vermieter hast der sich bereit erklärt den Bodenbelag zu erneuern, das ist nämlich nicht selbstverständlich.. Wenn du diesen selber wechslen würdest müsstest du die Möbel ja auch irgendwo unterbringen..
Ja, stimmt das kommt dann noch dazu..
"FEST VERBAUTE" Möbel gehören dann wohl dem Vermieter. Der wiederum kann doch das Laminat verlegen wie ER WILL.
Wo soll/kann da das Problem liegen? Eine Einraumwohnung mit Laminat auszulegen, dürfte MAX 1 Tag dauern. WIE das dann funktionieren soll, werden die Handwerker dann schon sagen. -von einer Ecke in die andere die Möbel stellen-
Wenn die Möbel mit dem Wohngebäude fest verbunden sind (sog. Einbaumöbel), dann können die in der Wohnung bleiben, wenn der Teppich verlegt wird. Denn es würde keinen Sinn machen, den Teppich darunter zu verlegen. Daher wird der Teppich, um die festen Möbel herum, verlegt.
Und natürlich musst du die Möbel, die nicht fest verbaut sind vorübergehend aus der Wohnung schaffen. Eine Zwischenlagerstätte muss dir der Vermieter aber anbieten.
Hab hier was zu gefunden:
Die Mitwirkungspflicht des Mieters richtet sich danach, ob sie dem Mieter nach seinen persönlichen Verhältnissen, Fähigkeiten und Alter zugemutet werden kann. Der Mieter muss nicht nur den vom Vermieter beauftragten Handwerker Zutritt zur Wohnung gewähren. Er muss im** Bedarfsfalle auch Möbel umstellen**, Zimmer leerräumen oder vom Mieter installierte Gegenstände demontieren. Unter Umständen kann der Mieter auch verpflichtet sein, die gesamte Wohnung oder Teile vorübergehend zu räumen (BVerfG NJW 1992, 1378). Die Mitwirkungspflicht kann sich auch nur auf Sicherungsmaßnahmen beziehen, etwa das Einrollen von Teppichen und das Abdecken von Möbeln.
.... wenn es Einbaumöbel sind, müssen die auch nicht weg, da wird dann drumrum gelegt. Denn Einbaumöbel sind wie das Wort schon erkennenlässt in der Wohnung eingebaut.