Kann der Mieter einfach einen neuen Spülkasten (WC) kaufen?
Darf ein Mieter (auf eigene Kosten) den WC-Spülkasten erneuern, oder muss er da den Vermieter um Erlaubnis fragen (gehört ja zum Inventar, welches in der Wohnung bleibt). Der Spülkasten ist mega-alt und mega-unmodern, tropft ständig usw und ist einfach uncool. Das einfachste wäre der Austausch, aber auf das HIn-und Her mit dem Vermieter würde ich lieber verzichten. Also: Einfach in der Baumartk gehen oder doch lieber nicht?????
12 Antworten
jeder Eingriff in das Eigentum des Vermieters muss selbstverständlich von diesem vorher genehmigt werden. Dazu gehören sämtliche Baulichen Maßnahmen. dazu gehört natürlich auch der Austausch eines Kastens. Wer jedoch Mängel aufweist, beispielsweise tropft, dann ist das Sache des Vermieters. Bei einem alten Spielkasten wird er kaum einen Klempner finden, der ihn repariert. Der Klempner wird einen neuen einbauen. Allerdings einen, der Vermieter bestimmt.
Wenn Sie unbedingt einen eigenen kaufen möchten, dann können sie das tun. Wir müssen ihn dann allerdings beim Auszug drin gelassen. Reparaturen dieses Kastens müssen sie dann, jedenfalls theoretisch, selbst bezahlen.
Der Vermieter wird dir den Spülkasten nur bezahlen, wenn du Ihm den defekten , alten Kasten vorgeführt hast.. Ansonsten bleibst du auf den Kosten sitzen, aber du hast einen neuen Spülkasten durch Selbstmontage und Kauf. Dieser Spülkasten wird nach der Montage Eigentum des Vermieters, wenn du dem Vermieter dein Vorgehen anzeigst.
Du musst ja echt zuviel Geld haben. Wenn das Ding tatsächlich undicht ist und tropft würde ich das sicher nicht selbst bezahlen, sondern den Vermieter das Ding austauschen lassen.
Falls du's trotzdem machen willst, würde ich wenigstens Bescheid sagen - er wird sich auf jeden Fall freuen, dass er Geld spart.
Ja wenn er zu viel Geld hätte würde er es tropfen lassen und warten bis der Vermieter was unternimmt.Und wann unternimmt der vermieter was in der Richtung erst wen es Ihn Geld kostet. Da aber bei den meisten Mietern das Wassergeld in der Miete mit Nebenkosten verankert ist geht es den Vermmieter nichts an.Denn er kasssiert das Wassergeld und lässst es den Mieter spüren in einer gewaltigen Nachzahlung!
Ein Mieter darf ohne Genehmigung des Eigentümers keine substanziellen Veränderungen an der Immobilie vornehmen. Hierbei zählen auch die Änderungen an den sanitären Anlagen hinzu. Falls ein Spülkasten defekt ist, dürfen bewegliche Elemente wie das Füllventil ausgetauscht werden. Dies muss jedoch in Absprache mit dem Eigentümer erledigt werden, um sicherzustellen, dass die Kosten auch tatsächlich vom Eigentümer übernommen werden. Weitere Informationen finden Sie auch: www.toiletteverstopft.com Hier weiterlesen.
zumindest sollte der vermieter bescheid wissen. oder du kannst auch einen neuen kaufen und dranmontieren, aber den alten aufheben und bei auszug wieder anbringen.