Mietrecht: Hat ein Mieter recht auf Gegensprechanlage?
Hallo Zusammen,
meine Schwester wohnt in einem Mehrfamilienhaus. In keiner der Wohnungen ist eine Tür-Sprechanlage installiert, mit Ausnahme der obersten Wohnung (da wohnt der ehemalige Hausmeister). Sie muss also jeder Person, die an ihrer Tür klingelt, ins Treppenhaus lassen, ohne zu wissen, wen sie erwartet. Oder sie muss bei jedem Klingeln das Fenster öffnen und raus schauen, was besonders nervig ist, wenn ein Postbote o.Ä. klingelt, da diese sehr schnell wieder verschwinden. Eine Gegensprechanlage wäre da viel effektiver.
meine Frage ist nun: gibt es da vielleicht ein Recht, dass die anderen Wohnungen auch mit einer Sprechanlage ausgestattet werden? Braucht man hierzu erst die Einverständnisse der anderen Mieter? Muss man das privat installieren lassen?
Beim Vermieter handelt es sich um eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft.
Vielen Dank schon mal 🙏🏼
6 Antworten
Sie hat die Wohnung so gemietet, wie sie jetzt auch ist: ohne Gegensprechanlage. Sicherlich darf/sollte ein Vermieter ihr nicht untersagen, auf ihre Kosten eine zu installieren, aber eine gesetzliche Verpflichtung für den Vermieter ist nicht gegeben.
gibt es da vielleicht ein Recht, dass die anderen Wohnungen auch mit einer Sprechanlage ausgestattet werden?
Nein.
Braucht man hierzu erst die Einverständnisse der anderen Mieter?
Nein, die des Eigentümers
Nein ein Anrecht darauf hat man nicht. Siehe auch hier:
Nein, du hast kein Recht darauf.
In meiner Wohnung ist es sogar so, dass die Tür IMMER unverschlossen bleiben muss, weil die Briefkästen drinnen sind. Jeder kann also zu jeder Zeit ins Treppenhaus gehen.
Leider
Bei uns hat der Briefträger von der Post einen Haustürschlüssel. Schlag das doch mal deinem Vermieter vor.
Du hast als Mieter keinen Anspruch auf den nachträglichen Einbau einer Gegensprechanlage.