Überwachungskamera im eigenen Flurbereich erlaubt?
Ich bin Mieter einer Wohnung und habe das Glück, ein eigenes Treppenhaus zu haben. Damit meine ich, die Wohnungstür ist am unterem Ende der Treppe und am oberen Ende ist eine erneute, normale Tür die zu meiner Wohnung führt. Im Mietvertrag ist das Treppenhaus nicht aufgeführt, auch nicht per qm weil die Wohnung dann damit weit größer wäre als sie ist. Aber sie wird von allen Mietern und dem Vermieter als meine Mietsache angesehen, da sie außer zu meiner Wohnung nirgends führt.
Darf ich in diesem abgesperrten Treppenhaus eine Kamera aufstellen?
4 Antworten
Ich vermute nein.
Deine Mietsache beginnt an der oberen Wohnungseingangstür. Das Treppenhaus wäre sonst gesondert aufgeführt, selbst wenn sie nicht zur eigentlichen Mietsache gehört.
Mieterbund könnte Auskunft geben.
Ohne Zustimmung des Vermieter und der Eigentümergemeinschaft, wenn es eine WEG ist, geht gar nicht. Wenn alle zustimmen, was unwahrscheinlich ist, musst Du noch einen eindeutigen Hinweis auf die Videoüberwachung anbringen
Das Treppenhaus ist entweder Gemeinschaftseigentum oder Eigentum des Vermieters. Darüber hast Du keine Besitz- oder Handlungshoheit. Deswegen ist auch keine Kamera erlaubt.
Würde ich auf jeden Fall. Den Briefträger wird es ja nicht stören, Besucher warnen. Wenn das Jemanden stört ist es was Anderes.