Ist es erlaubt wenn ein Vermieter eine Wohnung nur an Frauen vermietet?
Ich habe mal gehört das Wohnungen in München so teuer sein sollen und deswegen hatte ich mich ein wenig durchgeklickt und bin dabei auf eine Anzeige mit dieser Überschrift gestoßen:
Nur an Frauen: Voll möblierte 1-Zimmer-EG-Wohnung mit Terasse in ...Ist das erlaubt oder könnte einer sich diskriminiert fühlen und den Vermieter verklagen? Müsste der Vermieter dann eine Strafzahlung oder so leisten oder was würde bei einer klage passieren? (In der anzeige steht nichts von einer WG oder einer begründung warum es nur an frauen vermietet wird)
6 Antworten
Grundsätzlich verstößt eine diskriminierung aufgrund des Geschlechts natürlich gegen das Diskriminierungsverbot in §§ 1, 19 AGG. Bei Wohnungen sind allerdings zwei Einschränkungen vorzunehmen:
- Das Verbot findet keine Anwendung, wenn zwischen den Parteien ein besonderes Näheverhältnis besteht (§ 19 Abs. 5 S. 1 AGG). Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen.
- Zudem findet das zivilrechtliche Diskriminierungsverbot keine Anwendung, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet (§ 19 Abs. 5 S. 3).
Aufgrund der Anzeige selbst kann man also nicht beurteilen ob die Voraussetzungen des Verbots (bzw. einer Ausnahme vom verbot) vorliegen, auch wenn die Beschreibung sehr nach Einliegerwohnung klingt, sodass die erste Ausnahme naheliegt.
Ein erfolgloser männlicher Bewerber für die Wohnung könnte natürlich versuchen gegen eine Absage vorzugehen. Insbesondere könnte er Schadensersatz und „Schmerzensgeld“ verlangen (§ 21 Abs. 2 AGG).
Danke für die gute Antwort.
Nein, das ist nicht erlaubt.
Ablaufen würde es so ähnlich wie bei einer Diskriminierung auf rassistischer Grundlage.
Hier mal ein Beispiel:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/vermietung-nur-an-deutsche-prozess-in-augsburg,RetGyw9
Nur weil es mich persönlich interessiert: Steht da was zur Höhe von der Miete?
Danke dir für die Rückmeldung.
Wenn der Vermieter keine 50 Wohnungen nach diesem Gesichtspunkten vermietet, ist es erlaubt.
Das verstößt ganz klar gegen das Antidiskriminierungsgesetz - da ist eine Anzeige fällig.
Das ist erstens nicht strafbar sondern nur zivilrechtlich relevant. Zweitens solltest du mal ins AGG gucken. Dann siehst du nämlich dass das Gesetz bzw. das Diskriminierungsverbot bei Vermietern nur unter bestimmten Bedingungen Anwendung findet.
Wo bitte steht, daß ich mir meine Mieter nicht selber aussuchen darf?
Ich würde dort nicht einziehen, weil sicher ist das einer der filmt & die in die prostitution drängen will. Wenn sie nicht mit der Miete wedeln kann, dann an seinem... so sie.
Wette ich drauf. Eigentlich müssten Frauen & Mädchen vor so was gewarnt werden.
& du als weißer Junge musst dich nicht gleich wieder einnässen ... es gibt für so was wie dich genug & satt.
Ich musste dagegen suche wie eine blöde. Habe mich meistens auch an betreutes Wohnen gehalten, weil ich mir dachte dort ist es sicherer.
Rate mal vor wem sicherer.
Danke für deine Antwort. Die Wohnung kostet 500 Euro kalt