Fensterbretthöhe unter 80cm in Mietwohnung im 3. Stock! Was macht man da?
In meiner Wohnung ist ein Fenster niedriger als 80 cm (im 3. Stock). Sollte man das dem Vermieter melden? Was kann rechtlich passieren, wenn ein Freund von mir runterfällt und stirbt? Bin ich dann dran, oder mein Vermieter
8 Antworten
Das kommt auf die Breite vom Fensterbrett innen außen insgesamt an.
Wenn die Breite zu gering ist muss man ein Gitter anbringen.
Da du die Gefahr jetzt kennst bekommst du eine Mitschuld wenn etwas passiert.
Ein Absperrband oder ein Verbaler Hinweis sind keine Umbauten, helfen aber die Zeit bis zum Umbau zu überbrücken.
Sicher, dass ich Teilschuld habe? Meiner Meinung nach müsste in Deutschland eigentlich der Vermieter dafür sorgen, dass seine Wohnung gemäß Vorschrift vermietet wird. Ich wäre schon sehr erstaunt, da nämlich in Deutschland das gesamte Mietrecht sehr mieterfreundlich ist
Die Teilschuld würde dir das Gericht aufgrund deiner Nachfrage hier andichten.
Du kannst ab sofort nicht mehr leugnen von der Gefahr gewusst zu haben.
Das ist dasselbe als wenn ein Einbrecher von einem Hund in der Wohnung gebissen wird und kein Warnschild an der Tür war. Da ist auch der Wohnungsmieter dran und muss Schmerzgeld zahlen.
Ich denke nicht, dass sie dem Vermieter das melden müssen. Denn sie können davon ausgehen, dass der Vermieter sein Eigentum kennt. Sie könnten es allenfalls als Mangel Rügen und den Vermieter um Abhilfe bitten. Dabei werden sie jedoch wenig Erfolg haben, denn sie haben die Wohnung so gemietet.
Selbstverständlich sind Sie verpflichtet, alles dafür zu tun, dass niemand zu Schaden kommt. Und der Vermieter hat diesbezüglich seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Und an dieser Stelle könnte man etwas erreichen. Weisen Sie den Vermieter schriftlich mit Nachweis darauf hin, dass diese Fensterbretthöhe sicherheitstechnisch bedenklich ist. Wenn dann etwas passiert, können Sie nachweisen, dass sie den Vermieter darauf hingewiesen haben. Doch sie sollten bedenken, dass der Vermieter das auch nicht ändern kann. Denn der Vermieter wird kein neues Fenster einbauen lassen können und dürfen. Er kann allenfalls, und das ist durchaus möglich wenn es in dem Raum noch andere Fenster gibt, das Fenster dauerhaft verschließen (verschrauben).
Der Vermieter kann ein Sicherungsrohr/stange zwischen den Außenlaibungen des Fensters in der vorgeschriebenen Brüstungshöhe einbauen lassen.
Bei geschlossenem Fenster dürfte auch niemand rausfallen. Im Leben muss man vermeidbare Gefahren selbstständig meiden...
Alles andere ist natürliche Auslese :)
Schon mal etwas von Alkohol und dessen Wirkung gehört? Es soll ja Menschen geben, die etwas mehr trinken als ein paar Bier. @HektorPedo: Es soll ja schon mal vorgekommen sein, dass Menschen aus dem Fenster fallen (welches geöffnet war)...
Eben - solche Gefahren sind absehbar. Darum muss man rechtzeitig einschreiten. Übrigens ist mal einer junger Mann aus dem Fenster gefallen, als Paulus predigte. Paulus hat ihn wiederbeleben können.
Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter seine Wohnung kennt und auch diesen Baumangel. Das entbindet ihn aber nicht von der Pflicht, den Mangel jetzt zu beheben - in diesem Fall ist es auch unerheblich, dass der Mangel schon bei Anmietung dir bekannt war.
Schreib ihn also an und setze eine (angemessene) Frist zu Behebung des Mangels. Und bis dahin würde ich erstmal das Fenster so sichern, dass da keiner deiner Freunde rausfallen kann (schraub den Griff ab oder was immer dazu sinnvoll ist).
Wie sehen denn die anderen Fenster im Haus aus? Hat das Haus mehrere Wohnungen? Wenn ja, wie ist das in den anderen Wohnungen gelöst?
Man kann diesen Mangel dem Vermieter melden. Evtl. könnte man eine Querstange zwischen den Laibungen einbauen lassen, was Sache des Vermieters wäre.
Wie aber sollte da ein Freund von dir aus dem Fenster fallen ? Da müsste er doch ganz bewusst auf die Fensterbank steigen, um aus dem geöffneten Fenster herausfallen zu können.
Oder er müsste sich soweit aus dem Fenster lehnen, dass ein Herausfallen überhaupt möglich ist. Da sehe ich eher eine Gefahr für Kinder, nicht aber für einen Erwachsenen.
Wie hoch ist denn die Fensterbretthöhe ?
Wenn ein Freund von dir aus dem Fenster fällt, würde wohl genau hinterfragt werden, warum er aus dem Fenster fiel. Wie hat er sich verhalten, um aus dem Fenster zu fallen. Da wird es auch um Eigenverschulden gehen.
Du als Mieterin der Wohnung musst den Bekannten darauf aufmerksam machen, dass ein Hinauslehnen aus dem Fenster wegen der geringeren Fensterbretthöhe zu unterbleiben hat. Alternativ kannst du Griffoliven an den Fenstern anbringen lassen, die abschliessbar sind. Die Fenster nur dann geöffnet werden können, wenn du anwesend bist und die Kontrolle darüber hast.
Unfug. Sie darf die Gefahr ja gar nicht beseitigen. Umbauten sind dem Mieter grundsätzlich nicht erlaubt.