Wohnungskündigung wegen akuter Schizophrenie?
Einem befreundeten Paar (nicht verheiratet/Lebensgemeinschaft) wurde die Wohnung gekündigt, weil er, als er seine Tabletten abgesetzt hatte, randalierte. Miete wird/wurde immer pünktlich bezahlt. Als Ex-Selbstständiger fällt er als Geld-Mitbringer aus. Sie haben jetzt Zeit bis zum 30.04. auszuziehen, sonst erfolgt die Räumungsklage. Wohnort bei München. Sie arbeitet, für ihn wurde Grundsicherung beantragt. Des Weiteren wurde er inzwischen auf Spritzen umgestellt, damit es nicht mehr zu Aussetzern kommt. Er ist inzwischen körperlich fast ein Pflegefall. Amt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bot 2 Wohnungen an, die jedoch zu weit von der Arbeitsstelle der Frau entfernt sind. Er hat in der Zwischenzeit einen gesetzlichen Betreuer. Da kommt leider auch nicht viel bei raus außer Pfändungsschutzkonto. Grundsicherung ist seit Monaten nicht durch. Ich selbst wohne zu weit weg, um eingreifen zu können. Außerdem schämt er sich, da ich ein ehemaliger Kunde bin. Sie bat mich um Hilfe, da Geld so knapp ist, dass es kein I-Net oder Festnetz gibt. Sie sucht jetzt seit 6 Wochen eine Wohnung, aber mit Selbstauskunft, (sie keinen Eintrag) Kaution, Provision sieht es nicht gut aus. Noch dazu München. Haben sie eine Chance, die Räumungsklage abzuwehren, bis eine andere Wohnung gefunden ist? Im Haus möchten sie selbst auch nicht bleiben.
Vielen Dank im Voraus, Orakelsucher
4 Antworten
Die Umstände sind gut, dass ein Widerspruch gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg hat. Die jetzt vorliegende Kündigung würde aber dann sicher noch als Abmahnung Bestand haben und sollte so etwas noch einmal vorkommen, gibt es kein zurück mehr.
Rechtsanwalt aufsuchen und gegen die Kündigung vorgehen.
Mit was genau hat denn der Vermieter begründet?
Ist es eine fristgerechte oder fristlose Kündigung?
Wenn eine fristlose und nicht wegen Mietrückstand, hat der Vermieter das vertragswidrige Verhalten abgemahnt?
Da scheint was zu gehen. Der Betreuer sollte alle Rechtsmittel ausschöpfen. Vielleicht könnt ihr ein gemeinsames Gespräch mit ihm führen. Du könntest in jedem Fall durch Internet-Recherche die beiden unterstützen. Ich finde, es geht gar nicht, dass Kranke wegen ihrer Krankheit schlecht und unrecht behandelt werden. - Etwas Dampf reinbringen kann man auch, wenn man den behandelnden Arzt gleichzeitig mit dem Betreuer über eine wichtige Bitte informiert (zB Fax), das muss aus dem Brief natürlich hervorgehen. - Heraus aus der anonymen Stube. Ich habe in einer ähnlichen Situation damit gute Erfahrungen gemacht. Man macht sich nicht nur Freunde, aber es kommt was in Bewegung. Viel Glück!
Räumungsschutz bei psychisch kranken Menschen (BGH VIII ZR ...www.betreuer-harburg.de › Rechtssprechung › Mietrecht › ZwangsräumungSeptember 2004 fristlos wegen Zahlungsverzugs der Beklagten mit der Miete. Durch Urteil des Amtsgerichts Köpenick vom 3. März 2005 sind die Beklagten zur ...
... und was sagen die Damen und Herren von der Diakonie oder der Caritas dazu, die je genau in solchen Fällen helfen und beraten und dies alles kostenfrei? Ohne externe Hilfe wird das nichts, fürchte ich. Viel Glück.