Räumungsklage auch ohne Mietvertrag möglich?
Mein Freund und ich bewohnten gemeinsam ein Haus, das zwischenzeitlich mir gehört. Ich habe mich nun von ihm getrennt und bin (aus meinem Haus) ausgezogen. Er möchte als Mieter weiter dort wohnen bleiben. Ich aber möchte das Haus verkaufen.
Wie sind die Möglichkeiten, wenn er nicht freiwillig aus dem Haus auszieht? Es besteht kein Mietvertrag! Kann ich trotzdem im schlimmsten Falle eine Räumungsklage beantragen?
2 Antworten
Wer sagt denn das kein Mietvertrag besteht.
Zahlt er Miete an Dich? Wenn ja besteht ein mündlicher Mietvertrag der genau so bindend ist wie ein schriftlicher.
Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Die Kündigung muß aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. Aber ein bevorstehender Hausverkauf ist kein Kündigungsgrund, denn der neue Eigentümer kauft praktisch immer den bestehenden Mieter mit. Versuche mit ihm gegen Zahlung eines Betrages einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.
Nachtrag: Bei einem mündlichen Mietvertrag regelt alles das BGB.