Wohnungsgeberbescheinigung, von wem ausstellen lassen?
Hallo liebes Forum,
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich bin erst vor kurzem wieder nach Deutschland gezogen und habe eine Wohnung gemietet mit meinem Mann zusammen. Auf dem Mietvertrag stehe nur ich drauf. Mein Mann muss sich demnächst nun bei der Ausländerbehörde anmelden. Dafür muss er Dokumente mitbringen wie die Wohnungsgeberbescheinigung und den Mietvertrag.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen soll oder der Wohnungsgeber? Weil im Mietvertrag wird mein Mann ja namentlich NICHT erwähnt.
Vielen Dank schonmal
4 Antworten
... aber Du kannst mit Deinem Mann nicht gemietet haben, wenn er dort in der Urkunde nicht genannt wurde und auch nicht unterzeichnet hat.
Somit stellst Du die Bestätigung selber aus, wie bei einem Untermieter.
Da dein Mann nicht im Mietvertrag steht bist du sein Wohnungsgeber. Du füllst also den Vordruck aus und unterschreibst ihn. Der Name deines Vermieters ist einzutragen, mehr ihn betreffend nicht.
Dein Mann nimmt deinen Mietvertrag zur Vorlage bei der Ausländerbehörde mit.
Zuvor sollte er, wenn noch nicht erfolgt, sich beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Lieber albatros, Du weißt doch das ein Mietverhältnisse nichts, aber auch gar nichts mit der Wohnungsgeberbestätigung zu tun haben.
Liebe anitari, selbstverständlich weiß ich das (hab's von dir vor einiger Zeit gelernt!).
Hier geht es um die Vorlage des Mietvertrags (der Wohnungsgeberin = Ehefrau) bei der Ausländerbehörde, natürlich mit deren Wohnungsgeberbestätigung.
Seid Ihr zusammen zur selben Zeit eingezogen muß der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung für Euch beide ausstellen.
Wer im Mietvertrag steht oder nicht ist dabei völlig egal.
.... der Vermieter muß hier gar nichts, denn der ist zuständig für die, die laut MV dort mieten.
Zu Mietbeginn muß der VM die Wohnungsgeberbestätigung für alle einziehenden meldepflichtigen Personen ausstellen. Denn er gibt ihnen die Wohnung. Anders ist es wenn meldepflichtige Personen später dazu ziehen.
vllt hilft das aus auskunft https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article148208478/Das-muessen-Sie-zum-neuen-Meldegesetz-wissen.html
"Der Vermieter trägt darin (in der Bescheinigung) die Namen aller Menschen ein, die in die von ihm vermietete Wohnung einziehen. Bei Familien gehören dazu also nicht nur die Namen der Eltern, sondern auch jene der Kinder."
ich verstehe darunter, dass egal ist, wer im mietvertrag steht, sondern entscheidend ist, wer noch in der wohnung lebt
Lieber albatros, Du weißt doch das ein Mietverhältnisse nichts, aber auch gar nichts mit der Wohnungsgeberbestätigung zu tun haben.
Sind TE und Mann gleichzeitig zu Mietbeginn eingezogen ist der Eigentümer (Vermieter) für beide der Wohnungsgeber. Folglich muß er für beide die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
Ist der Mann später dazu gezogen wäre das was anderes. Dann wäre die TE Wohnungsgeber.