Dürfen Eltern Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen als Mieter?

5 Antworten

Ja, als Wohnungsgeber sind deine Eltern zuständig. Der Vermieter hat da kein Mitspracherecht. Der ist von deinem Einzug lediglich zu informieren.

Deine Eltern sind rechtmaessige Besitzer der Wohnung (nicht Eigentuemer!) und ueberlassen dir einen Teil davon zu Wohnzwecken. Somit sind deine Eltern auch die Wohnungsgeber und fuer die Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung zustaendig. Deren Vermieter hat damit hingegen nichts zu tun.

Kuga50  02.09.2020, 01:03

Dies gilt nach meinem Kenntnisstand aber nur für einen möglichen Untermieter, wobei dafür ein Einverständnis des Vermieters vorliegen muss.

Bitterkraut  02.09.2020, 01:06
@Kuga50

Nein, das gilt auch bei engen Familienangehörigen. Kinder darf man immer aufnehmen und dann ist man auch der deren Wohnungsgeber.

Kuga50  02.09.2020, 11:01
@Bitterkraut

Dies ist so nicht richtig.

Denn auch in Mietverträgen kann man die Anzahl der Personen festlegen.

Und nach deinem Text dürfte ein Ehepaar das eine 2 Zimmerwohnung gemietet hat ihren 30 jährigen Sohn und ihre 28 jährige Tochter aufnehmen. Und auch hier handelt es sich um die Kinder des Ehepaares.

Bitterkraut  02.09.2020, 11:27
@Kuga50

Das darf sie auch. Nur bei Überbelegung geht das nicht. Dann müßte die Wohnung unter 40 qm haben. Und auch dann darf man Kinder zumindest als Besuch aufnehmen, vorübergehend,

Kuga50  02.09.2020, 18:31
@Bitterkraut

Hier geht es ja nicht um den Besuch, sondern um einen Einzug.

Und dieser ist nur bei einer Untervermietung durch den Hauptmieter möglich, ansonsten nur durch den Vermieter.

Und dies wurde mir auch von einem RA bestätigt.

Ja, das dürfen sie, wenn sie dich als Familienangehörigen aufnehmen, nehmen sie dich als Untermieter auf, brauchen sie die Erlaubnis des Vermieters.

Gerhart  02.09.2020, 08:37

Das Kind der Eltern muss nicht als Untermieter dargestellt werden. Die Erlaubnis des Wohnungsvermieters ist nicht nötig. Mitteilung genügt.

Bitterkraut  02.09.2020, 11:29
@Gerhart

Muß nicht, kann aber. Deshalb hab ich ja beide Varianten erwähnt.

JA - das dürfen sie

bwhoch2  02.09.2020, 08:41

Und als Beteiligte im Meldeverfahren müssen sie sogar. Sie sind Deine Wohnungsgeber.