Dürfen Eltern Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen als Mieter?

5 Antworten

Ja, als Wohnungsgeber sind deine Eltern zuständig. Der Vermieter hat da kein Mitspracherecht. Der ist von deinem Einzug lediglich zu informieren.

Deine Eltern sind rechtmaessige Besitzer der Wohnung (nicht Eigentuemer!) und ueberlassen dir einen Teil davon zu Wohnzwecken. Somit sind deine Eltern auch die Wohnungsgeber und fuer die Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung zustaendig. Deren Vermieter hat damit hingegen nichts zu tun.

Ja, das dürfen sie, wenn sie dich als Familienangehörigen aufnehmen, nehmen sie dich als Untermieter auf, brauchen sie die Erlaubnis des Vermieters.

JA - das dürfen sie