Dürfen Eltern Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen als Mieter?
Hallo!
Ich muss notgedrungen bei meinen Eltern übergangsweise einziehen und benötige auch eine Wohnungsgeberbescheinigung. Bei dem ersten Vordruck, dass ich im Internet gefunden habe steht folgendes:
Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug d er oben genannten Person(en) in die näher bezeichnete W ohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstelle n darf. Ich habe d avon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot s tellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.
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Ich werde natürlich dort nicht dauerhaft bleiben. Aber da ich für diverse Ämter und auch meinen Ausweis eine Meldeadresse benötige, muss ich dieses Dokument ja einreichen. Dürfen meine Eltern das ohne den Vermieter das zu sagen?
5 Antworten
Ja, als Wohnungsgeber sind deine Eltern zuständig. Der Vermieter hat da kein Mitspracherecht. Der ist von deinem Einzug lediglich zu informieren.
Deine Eltern sind rechtmaessige Besitzer der Wohnung (nicht Eigentuemer!) und ueberlassen dir einen Teil davon zu Wohnzwecken. Somit sind deine Eltern auch die Wohnungsgeber und fuer die Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung zustaendig. Deren Vermieter hat damit hingegen nichts zu tun.
Deine Eltern müssen sogar die Wohnungsgeberbescheiniguing ausfüllen.
Sie sind die Wohnungsgeber (Mittelteil) und müssen erklären, nicht Vermieter zu sein (zweites Kästchen ankreuzen) und dessen Anschrift darunter angeben
Ja, das dürfen sie, wenn sie dich als Familienangehörigen aufnehmen, nehmen sie dich als Untermieter auf, brauchen sie die Erlaubnis des Vermieters.
JA - das dürfen sie