Neuer Pass - Alter Aufenthaltstitel mit verschiedener Nummer , trotzdem gültig?
Hallo Leute , Ich habe seid 1 Woche einen neuen Pass (Kosovarisch) jedoch noch den alten Aufenthaltstiel mit der alten Passnummer. Nun wollte ich in 1 Woche (21.08) nach Bulagrien fliegen und weiss nicht ob ich mit den Dokumenten einreisen darf. Der Aufenthaltstitel ist noch Gültig lediglich die Nummer ist eine andere als auf meinem Pass. Mein alter pass wurde beim Ausstellen des neuen gelocht,
Gibt es die möglichkeit einen Vorläufigen Aufenthaltstitel zu bekommen oder ist der alte Aufenthatsstitel sogar Gültig ? ich könnte meinen alten pass zum nachweis mitbringen,,, ;SSS
2 Antworten
hast du so eine Karte oder wird dein Aufenthalstitel in den Pass geklebt? Frag einfach mal beim Meldeamt nach, die sind für übertragungen zuständig (Kannst auch einfach ne Mail schreiben oder kurz anrufen). Falls du bis dahin keine konkrete Antwort hast, würde ich auf jeden Fall den alten (ungültigen) Pass zusätzlich mitnehmen. Wir hatten mal eine ähnliche Situation und da wurde uns gesagt, wir sollen, solange es nicht geklärt ist, den alten auch mitnehmen.
Ja, für die Wiedereinreise nach Deutschland reicht das aus. Die Frage ist, ob man das in Bulgarien so akzeptiert, wenn du dort einreisen willst. Ich würde daher nochmal beim Bürgeramt nachfragen. Sag das du gelesen hast, dass es für Deutschland ausreicht, aber nochmal wissen möchtest, ob das auch in einem anderen EU-Land so funktioniert oder ob du eine neue Karte bekommst.
soweit ich das verstehe steht dort man könne die Auslandsreise antreten man soll nur die Einreisebestimmungen checken und die Rückreise funktioniert aufjedenfall.
Laut der Bulgarischen Einreisebestimmungen braucht man den gültigen Pass und den gültigen Aufenthaltstitel.
Ich habe trotzdem mal eine E-Mail ans Bulgarische Konsulat geschrieben. Ich hoffe das klappt :S
Am besten du fragst bei der bulgarischen Botschaft:
Konsul <konsul@botschaft-bulgarien.de>
Das ist eine Karte , soweit ich weiß werden die Aufkleber nichtmehr benutzt,
Hier steht :
https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/
Folgendes :
"Sie wollen verreisen und es sind kurzfristig keine Termine frei? Sie besitzen noch den alten Pass mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis? Dann können Sie die Auslandsreise auch ohne Übertragung antreten. Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Sie den neuen Pass und den alten Pass mitnehmen. Bitte erkundigen Sie sich aber vor der Auslandsreise noch einmal nach den Ein- und Ausreisebedingungen Ihres Reiselandes (z. B. bei einem Reisebüro oder der Auslandsvertretung des Reiselandes)."
Die einreisebedingungen sind erfüllt wenn man einen Gültigen Aufenthaltstitel und einen gültiuigen Pass hat. Heisst das ich kann fliegen wenn ich meinen neuen Pass , Den Aufenthaltstitel ( die Karte) und zur sicherheit den alten Pass mitnehme?