Darf der Gerichtsvollzieher in unsere Wochnung wenn der Mietvertrag auf mein mann läuft

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst mal macht es keinen Unterschied, wer im Mietvertrag steht. Wenn du in dieser Wohnung/dieser Adresse gemeldet bist, kann der Gerichtsvollzieher Einlass begehren.

Dein Mann oder auch du selbst, ihr beide könnt dem GV den Zutritt zur Wohnung verweigern. Dies bringt jedoch nicht wirklich etwas, da der GV sich dann einen Gerichtsbeschluss holt und eure Zustimmung nicht mehr benötigt. Er kann sich dann jederzeit Zugang verschaffen. Notfalls kann er die Tür öffnen lassen oder mit der Polizei auftauchen. Wie gesagt, das wird euch ausser weiteren Kosten nichts bringen. Die zusätzliche Anfahrt, Kosten für den Gerichtsbeschluss, einen Schlüsseldienst oder die Polizei kommen auf die Forderung noch obendrauf und sind von dir zu bezahlen.

Wenn der GV kommt, handelt er immer mit einem vollstreckbaren Titel. Gegen diesen könnt ihr euch praktisch nicht mehr wehren. Alles, was ihr tut, um die Vollstreckung zu verzögern, wird die Sache nur noch teurer machen. Der GV kann auch andere Wege einschlagen, wie z.B. eine Konten- oder eine Gehaltspfändung.

Der GV kann auch eine Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid) einfordern, in der ihr alle Vermögenswerte aufzulisten habt. Diese Aufstellung muss vollständig und korrekt sein. Schummeln geht da nicht. Für diesen Fall drohen empfindliche Strafen (auch Haftstrafen).

Wie mir scheint, ist die Forderung berechtigt. Du solltest dir selbst die Frage stellen, mit welchem Recht du dem Gläubiger sein Geld, das ihm zusteht, vorenthalten willst. Weiter solltest du dir die Frage stellen, wo das Ganze denn hinführen soll. Sicher ist eines: Je länger ihr die Sache hinauszögert, umso teurer wird die Abrechnung am Schluss. Wenn ihr also aus dieser Situation raus wollt, hilft nur zahlen. Falls ihr das nicht könnt, versucht mit dem GV zu reden. In der Regel sind Gläubiger und GV auch mit Ratenzahlungen einverstanden.

grassis  25.01.2019, 17:25

Das stimmt so, aber nochmal : ich bin nicht der Schuldner. Der Schuldner ist mein Mieter. Mir diesen stehe ich in keinerlei sonstiger Beziehung. Aber der Gerichtsvollzieher muss um in die Wohnung des Mieters zu kommen ja auch die Haupteingangstür meines Hauses aufbrechen, meine Tür, mein Haus. Braucht er dafür meine Zustimmung, werde ich informiert oder bricht er sie auf und ich hab dann den Schaden?

Er darf sogar Sachen deines Mannes pfänden, wenn dieser nicht beweisen kann, dass er Alleineigentümer ist, da nach § 1362 BGB vermutet wird, dass du Eigentümer bist.

Interesierter  09.09.2013, 22:40

Dagegen kann man sich jedoch mit einer "Drittwiderspruchsklage" wehren.

Ronox  10.09.2013, 06:47
@Interesierter

Wehren kann man sich immer. Ob man es beweisen kann, ist dann die andere Frage. Es heisst ja nicht umsonst "EigentumsVERMUTUNG".

Anton96  30.12.2013, 23:53
@Ronox

Der Gerichtsvollzieher kann aber wenn der Schuldner nicht Mieter der Wohnung ist nicht einfach bei allem vermuten das es dem Schulder gehört.

Was hat der Mietvertrag mit dem GV zu tun? Gar nichts, aus er kommt wegen Zwangsräumung der Wohnung.

Wenn Du oder Dein Mann den den GV nicht rein lassen kommt er mit einer gerichtlichen Verfügung + Polizei wieder.

Dann darf er trotzdem rein da ihr als Ehepaar gleichgestellt werdet. Am besten ist es sich da kooperativ zu zeigen das macht das ganze leichter. Drum herum kommt man eh nicht

Du bist in der Wohnung gemeldet. Somit ist dem Gerichtsvollzieher herzlich egal, wer im Mietvertrag steht.

Auch wenn dein Mann sich weigern sollte, kommt der Gerichtsvollzieher mit Gerichtsbeschluss und kann dann auch in eurer Abwesenheit eure Tür öffnen lassen.