Vereinsheim vermieten - Regeln?
Hallo zusammen,
mein Verein vermietet von Zeit zu Zeit das vereinseigene Vereinsheim (Gebäude mit Küche, aber ohne eigene Gastronomie). Die Vermietung erfolgt eigentlich ausschließlich an Mitglieder. Diese zahlen eine geringe Miete an den Verein:
50€, wenn Getränke vom Verein hinzugezogen werden (die verbrauchten Getränke muss der Mieter dann zum Thekenpreis an den Verein zurückzahlen).
100€, wenn der Mieter seine Getränke selbst mitbringen möchte.
Ist das eigentlich überhaupt zulässig? Müsste man einen Mietvertrag ausstellen? Und ist der Verein in irgendeiner Weise meldepflichtig oder muss er Steuern bezahlen?
Würde mich einfach mal interessieren, weil das neulich zur Sprache kam und wohl ziemliche Uneinigkeit herrscht und wir uns unsicher sind, wie wir künftig vorgehen sollen. Im Netz hab ich bisher auch nichts eindeutiges gefunden...
Vielen Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Die Vermietung ist Vermögensverwaltung (steuerbefreit) - die Einnahmen, die den Getränke oder Speiseanteil ausmachen, sind wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (steuerpflichtig) - das müsste ggf. angemessen aufgeteilt werden.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung von schriftlichen Mietverträgen...
Das ist eine Tätigkeit außerhalb der Gemeinnützigkeit und nennt sich wirschaftlicher Geschäftsbetrieb. Das ist legal, muss aber versteuert werden.
Grundsätzlich ist ein eingetragener Verein (eV) als juristische Person auch steuerpflichtig. Andere juristische Personen im Wirtschaftsleben (Aktiengesellschaften etc) sind dies ja auch Und hier müssen dann auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden - genauso wie auch der Getränkeverkauf dort.
Auch ein Mietvertrag muss nicht schriftlich fixiert werden. Nur im Streitfall ist die Beweislage unklar.
Das ganze nennt sich "Schwarzgastronomie" Den ansässigen Gastronomen könnte das ein Dorn im Auge sein.
Besitzt der Verein denn überhaupt eine Ausschankerlaubnis? Was ist mit den Hygienevorschriften?
Wir haben keine Gastronomie im Ort. Das Clubhaus wird ausschließlich für interne Feiern an Vereinsmitglieder vermietet (z.B. 50. Geburtstag u.ä.). Der Verein an sich besitzt eine Ausschankerlaubnis, zu unseren Spieltagen gibt es ja auch Wirtschaftsbetrieb. Dieser wird allerdings von unseren Mitgliedern durchgeführt.
Ist der Verein ein "eingetragener Verein (e.V.)? Dann siehe Antwort von lesterb42