Ist eine neue Wohnungsgeberbescheinigung notwendig?

7 Antworten

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Ich stell das mal für alle klar.

Die Meldepflicht resultiert aus dem Beziehen einer neuen Wohnung, und nicht aus dem Beziehen einer neuen Adresse.

Der Mieter muss sich genauso ummelden, als wäre er in ein anderes Gebäude gezogen. Eine neue Wohnungsgeberbescheinigung muss wieder vorgelegt werden. Dabei entfällt natürlich die Änderung des Ausweises.

Hintergrund ist der, dass die Wohnungs-ID geändert wird. Dabei wird z.B. eine durch den Eigentümer festgesetztes Wohnungsnummer im Register eingetragen, oder die Lage der Wohnung im Gebäude.

Das dient ganz einfach unter anderem dazu, dass der Vermieter genau beim Meldeamt anfragen kann, wer in welcher Wohnung wohnt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können ja im Einzelfall nicht alle Bewohner eines Mehrparteienhauses genannt werden, wenn es nur um die Bewohner einer bestimmten Wohnung geht.

ABER:

Leider machen das einige Meldeämter falsch und verlangen da keine Ummeldung. Das Beste ist in solchen Situationen immer, einfach mal beim Meldeamt anzurufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Andere Wohnung, wo auch immer, braucht eine neue Wohnungsgeberbestätigung.

In einer solchen neuen Bestätigung wird die Lage der Wohnung innerhalb des Hauses neu definiert.

Da sich die Wohnanschrift nicht ändert ist keine neue WGB erforderlich. Im PA steht ja auch nicht die Etage in welcher die Wohnung liegt.

Rechtlich betrachtet benötigt man die Wohnungsgeberbestätigung zur Ummeldung bei der Meldebehörde. Da sich die Adresse nicht ändert, ist keine Ummeldung erforderlich, folglich auch keine Wohnungsgeberbestätigung.

Die Lage der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist kein Meldegrund!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Neue Wohnung erfordert eine neue Bescheinigung.