Bürgschaftseeklärung bei Wohnungsbesichtigung?
Hallo,
Bei mir steht in kürze meine erste Wohnungsbesichtigung an.
Ich hab bereits alle nötigen Dokumente beisammen. Mein Vater wird für mich bürgen, da ich Student bin. Ich habe seine letzten Gehaltsnachweise ebenfalls kopiert für den Vermieter.
Muss ich zum Besichtigungstermin bereits eine unterschriebene Bürgschaftserklärung mitbringen oder erst wenn ein Vertrag zu Stande kommt?
Ich kann ja die Hälfte auf der Bürgschaft noch gar nicht ausfüllen wie zB. Wohnungsnummer, wann der Vertrag gemacht wurde etc.
4 Antworten
Eine Bürgschaft muss nur abgegeben werden, wenn
- Du die Wohnung bekommst und
- der Vermieter die Bürgschaft verlangt
... und der Vermieter keine Kaution verlangt.
die Bürgschaft gibt es erst bei Vertragsschluss .... wenn alle Daten und Fakten bekannt sind ....
Ich würde schon eine unterzeichnete Erklärung des Vaters im Original vorlegen, wonach er grundsätzlich bereit ist, für Forderungsausfälle deines Mietverhältnisses zu bürgen: Behaupten kann man manches :-)
"Erklärung
Ich, der Unterzeichner, versichere hiermit, dass ich von mir aus und unaufgefordert dem Vermieter eine Bürgschaft für den Fall des Vertragsschlusses von Wohnraum an meine Tichter (Name) mit folgendem Inhalt anbiete und zusage, um Bedenken des Vermieters gegen die Bonität der Mieterin auszuräumen:
Meine selbstschuldnerische Bürgschaft würde demnach für die Erfüllung aller mietvertraglichen Verpflichtungen (Miete, Betriebskosten, Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf Nutzungsentschädigung, Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung etc.) gelten.
Als Bürge werde ich auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) verzichten.. Die Bürgschaft könnte in beiderseitigem Einvernehmen jederzeit beendet werden.
Sie würde jedoch mit der Beendigung des Mietverhältnisses nach vollständiger Befriedigung des Vermieters enden und durch Rückgabe der Urkunde erlöschen.
Ich bin damit einverstanden, dass auf Grundlage meiner freiwilligen
Einverständniserklärung eine Bonitätsprüfung erfolgen kann.
Mit dieser Bürgschaft würden keine besonderen Belastungen für die Mieterin selbst verbunden sein.
Der Vermieter verlöre durch diese Bürgschaft nicht den Anspruch, von der Mieterin die gesetzlich zulässige Mietsicherheit gemäß § 551 BGB zu fordern.
Ort, Datum, Unterschrift"
G imager761
Für mich als Vermieter würde ich es positiv betrachten, wenn eine Absichtserklärung zur Bürgschaft vorliegt.
Ich weiß das es meine Chancen mindert aber ich bin wie gesagt schon auf dem Weg und kann schlecht umkehren.
aber ich bin wie gesagt schon auf dem Weg und kann schlecht umkehren.
Das war aus Deiner Frage nicht ersichtlich, dort hast Du geschrieben:
In Kürze
Das kann auch erst in ein paar Tagen sein.
Aber ich kann ja schlecht so ein Formular vorbereiten wenn ich nicht weiß ob wir die Wohnung bekommen, wie der Vermieter heißt, die Wohnungsnummer etc.
Ich hab jetzt die Lohnabrechnungen mit von meinem Vater und das muss reichen.
Bin jetzt eh schon unterwegs, da ich ans andere Ende von Deutschland ziehe :(
Aber ich kann ja schlecht so ein Formular vorbereiten wenn ich nicht weiß ob wir die Wohnung bekommen, wie der Vermieter heißt, die Wohnungsnummer etc.
Einfach eine Erklärung dass dein Vater bürgt, Unterschrift von ihm drunter und eine Kopie seines Ausweises.
Ich hab jetzt die Lohnabrechnungen mit von meinem Vater und das muss reichen.
Das würde mir als Vermieter nicht reichen, da ich doch dadurch nicht weiß, es ist nur der Nachweis, was dein Vater verdient.
Wenn Du aber meinst, dass Lohnabrechnungen reichen, dann mache was Du möchtest; es mindert Deine Chancen meiner Meinung nach.
Einen schönen Restsonntag noch.
erst wenn ein Vertrag zu Stande kommt? >>> genau so. Es steht ja noch gar nicht fest, ob du die Wohnung nimmst.
Danke! Im Internet hab ich leider keine brauchbare Information gefunden :D
Er wird sie aufjedenfall verlangen. Es war halt nur die Frage ob ich sie schon zur Besichtigung mitbringen soll oder erst wenn es zu einem Vertrag kommt.