Wohnungsgeberbescheinigung durch Freundin ausgefüllt?
Hallo,
ich wohne seit kurzer Zeit mit meiner Freundin zusammen. Die Vermieterin weiß Bescheid, wir haben aber keinen neuen Mietvertrag oder sonstiges gemacht. Meine Freundin ist immer noch alleinige Mieterin der Wohnung und ich wohne quasi bei ihr.
Darf Sie mir jetzt als alleinige Nutzerin der Wohnung, eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen? Sie bestätigt ja damit nur, dass ich da wohne und mich melden kann, richtig?
Die Vermieterin ist schon etwas älter und deswegen etwas schwieriger, Sie händigt uns nur eine WGB aus, nach gemeinsamen Mietvertrag.
4 Antworten
Die Wohnungsgeberbescheinigung erstellt immer derjenige, der die Wohnung "gibt".
In deinem Fall ist das deine Freundin. Rechtlich gesehen, liegt bei Euch ein Untermietverhältnis vor, in welchem deine Freundin als Untervermieterin auftritt.
Bei den Bescheinigungen bei mir in der Region muß man angeben ob die Bescheinigung von der Vermieterin oder jemand anderem ausgestellt wurde.
Also einfach mal erkundigen.
Die Frau ist übrigens vernünftig. ich würde auch keine Bescheinigung ausstellen wenn es keinen neuen Mietvertrag gibt. Da könnt ihr froh sein, das sie euch dein wohnen dort nicht verbietet.
Wenn ein untermietervertrag mit deiner Freundin existiert, kann deine Freundin eine bescheinigung ausstellen. Zur Untervermietung muß aber die Hauptvermieterin ihr ok geben.
Darf Sie mir jetzt als alleinige Nutzerin der Wohnung, eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen? Sie bestätigt ja damit nur, dass ich da wohne und mich melden kann, richtig?
Ja sie ist die Wohnungsgeberin. Aber das scheint bei manchen Personen in der Meldebehörde noch nicht angekommen sein
Deine Freundin ist berechtigt Dir diese Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen.