Kann man die Wohnung noch absagen?
Mein Freund und Ich haben eine Wohnung besichtigt , die wir passend fanden und auch direkt gesagt haben das wir sie nehmen würden. Die Vermieterin hat uns die Wohnung reserviert. Später haben wir dann die Nachricht erhalten das wir die Wohnung bekommen. Jetzt kam der Mietvertrag per Post und da steht etwas drin, was uns leider nicht zusagt. Vorher wurden wir davon nicht in Kenntnis gesetzt.Wir haben den Vertrag noch nicht unterschrieben. Jetzt ist die Frage ob man die Wohnung noch absagen kann oder ob schon mündlich ein Mietvertrag zustande gekommen ist?
Vielen Dank im Vorraus.
11 Antworten
Jetzt kam der Mietvertrag per Post und da steht etwas drin, was uns leider nicht zusagt.
was wäre das denn? Die (Formular-) Mietverträge sind in der Regel immer fast gleich, egal welcher Vermieter den zuschickt.
Unabhängig davon würde ich mit dem Vermieter erst einmal nachverhandeln, bevor ich absage.
Jetzt ist die Frage ob man die Wohnung noch absagen kann
Ich denke ja. Zum einen scheinen im Vertrag Dinge zu stehen, die mündlich nicht besprochen worden sind, zum anderen hätte der Vermieter keinen Vertrag zuschicken müssen, wenn schon ein mündlicher Vertrag zustande gekommen wäre.
dazu kommt noch eine Klausel die heißt Zustand der Wohnung dort steht das bevor das Objekt von uns bezogen wird, eine Sichertheisprüfung der elektrik durchgeführt. Wenn etwas nicht in Ordnung sein sollte dann würde die Wohnung ohne Tapete an Wänden und Decken übergeben werden und die Renovierungsarbeiten müssten wir dann selbst durchführen und natürlich auch die Kosten übernehmen.
Dann kommt dazu das man 12 Monate auf das Kündigungsrecht verzichten muss.
Und was Ihn eher stört das man nicht grillen darf, obwohl da eine sehr große wiese hinter dem Haus ist. ( aber das wäre nicht so dramatisch)
In einem Mietvertrag kann man alles mögliche vereinbaren, d.h. aber nicht, dass es wirksam ist.
Ein nächtliches Duschverbot ist unwirksam. Ihr könnt Nachts Duschen und der Vermieter kann rein gar nichts unternehmen, selbst wenn es ein vertragliches Verbot gibt.
Siehe hier:
Verträge sind da um sie zu ändern in gegenseitlichem einvernehmen.
Es gibt dinge die kann man klären.
Ruft die Vermieterin an und klärt das.
Man kann ja diesen Punkt im Mietvertrag Durchstreichen.
Manchmal gefällt einem eine Vertragspassage nicht, obwohl diese vielleicht ganz normal und nur noch nicht verstanden wurde.
Deshalb unbedingt nachfragen und erklären lassen.
Wenn da z. B. drin steht, dass ihr und der Vermieter für mehrere Jahre auf Kündigung verzichtet, kann das ein sehr wesentlicher Grund sein, die Wohnung nicht zu nehmen.
Ich würde vorschlagen beim Vermieter mal vorstellig zu werden und den entsprechenden Passus anzusprechen. Vielleicht könnt ihr euch ja zufriedenstellend einigen. Wenn nicht dann müsst ihr auch den Mietvertrag nicht unterschreiben.
solange der vertrag nicht von euch unterschrieben ist,kann jederzeit abgesagt werden
aber wenn euch die wohnung gefällt,sprecht doch einfach den vermieter nochmal auf diesen punkt an,vielt . kann man daran ja noch was ändern
es geht um 2 Klauseln in der Hausordnung. das was uns am meisten stört: Es steht drin das man von 22-6 Uhr nicht duschen oder baden darf. da die Nachtruhe der anderen Hausbewohner gestört wird. Wir sind aber beide Berufstätig und haben auch mal spätschicht. Also wäre das für uns echt nicht so gut. ( ist ja auch eigentlich nicht so das man 1 Stunde duscht)