Ist schon ein verbindlicher Mietvertrag zustande gekommen?
Vor zwei Wochen haben wir uns eine Wohnung angeschaut und sind uns relativ zügig mit den Vermietern einig geworden, dass wir die Wohnung beziehen können. Uns wurde schon alles über Miete (nebenkosten), Nachbarschaft, Garagen, Kellerräume usw...erklärt. Wir haben sogar schon darüber gesprochen welche Möbel wir übernehmen möchten.
Zwei Tage später kam dann eine Email der Vermieterin in der Sie uns die Anmietung der Wohnung (mit Adresse) zum Datum x bestätigte und mitteilte, dass sie sich nochmal melden würde wegen der Unterlagen die sie für den Mietvertrag benötigte.
Okay, soweit so gut. Die Mail wegen der Unterlagen kam dann auch noch. Wir also alles kopiert, Selbstauskunft ausgefüllt und abgeschickt. Nun habe ich seit 4 Tagen nichts mehr gehört und bekomme langsam ein mulmiges Gefühl.....zumal die Wohnung in weniger als 6 Wochen bezogen werden soll.
Kann man denn die 1. Mail der Vermieterin schon als verbindliche Zusage für die Wohnung werten?
5 Antworten
Verbindlich ist nur der Mietvertrag, wenn ihn beide Seiten unterschrieben haben.
E-Mails und Vor-Mietverträge haben keine rechtliche Bindung.
Verbindlich ist nur der Mietvertrag, wenn ihn beide Seiten unterschrieben haben.
Das ist nicht richtig. Für Mietverträge gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form, sie können also auch mündlich oder sogar durch so genanntes konludentes Handeln (Schlüsselübergabe + Mietzahlung) wirksam zustande kommen.
In diesem Fall gebe ich dir allerdings Recht, dass es noch keine übereinstimmenden Willenserklärungen gibt.
Das mag rechtlich so stimmen. Jedoch hatten mündliche Verträge noch nie Sinn gemacht.
Eben wegen der Beweislast. Kein Mensch mit Hirn schließt einen mündlichen Vertrag ab.
Überhaupt in Erwägung zu ziehen einen Mietvertrag mündlich abzuschließen, halte ich für krank.
Wird eine Email mit der Zusage zum Bezug der Wohnung x zum Datum x denn nicht als schriftliche Einverständnis bzw. Willensäußerung zum Abschluss des Vertrages gewertet?
Ja schon. Aber eben nicht rechtsverbindlich.
Es ist nur die Kundgabe, dass die Vermieterin dir wohlgesonnen ist. Ein Mietverhältnis wird erst mit Unterschrift beider Parteien auf dem Mietvertrag eingegangen.
Aufgrund einer E-Mail leitet sich kein Anspruch auf ein Mietverhältnis ab.
. Kein Mensch mit Hirn schließt einen mündlichen Vertrag ab.
Das macht jeder täglich, oder schließt du beim Brötchenkauf einen schriftlichen Vertrag ab?
Die Vermieterin braucht schon ihre Zeit.
4 Tage ist kein Grund, ein mulmiges Gefühl zu kriegen.
Notfalls kannst Du sie anrufen und fragen, ob mit den Unterlagen soweit alles in Ordnung ist.
Ein Mietvertrag ist noch nicht zustande gekommen.
Ja, stimmt auch wieder. Ich vermute, dass wir angerufen worden wären bei Unklaheiten, aber man weiß ja nie...Danke :).
4 Tage ist noch nicht so lange, dass man sich Sorgen machen müsste. Du kannst aber anrufen und nachfragen, ob alle Unterlagen angekommen sind und es ggf. noch Rückfragen gibt.
Du kannst mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass du die Wohnung bekommst. 6 Wochen ist noch eine lange Zeit und die Erstellung des Mietvertrages ist ja auch nicht in 1 Minute erledigt. Hinzu kommt noch der Postweg. Mach dir mal keine Sorgen.
Du kannst mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass du die Wohnung bekommst.
Du lehnst dich mit deiner Prognose sehr weit aus dem Fenster...
Zwei Tage später kam dann eine Email der Vermieterin in der Sie uns die Anmietung der Wohnung (mit Adresse) zum Datum x bestätigte
Hast du eigentlich die Frage des Fragestellers gelesen? Vermutlich hast du in der ersten Zeile schon aufgegeben. Schade, dass man nicht für dumme Kommentar einen Daumen runter geben kann. Der wäre bei dir sehr angebracht.
Danke für diesen pampigen Kommentar!
Ich habe diesen Satz sehr wohl gelesen. Du könntest bestenfalls sagen, dass das im allgemeinen wohl so ist. Trotzdem heißt es noch im selben Satz, dass noch Unterlagen eingefordert wurden. Deshalb gebe ich diesen Kommentar:
Hast du eigentlich die Frage des Fragestellers gelesen?
gleich an dich zurück.
Demnach sind ja ganz offensichtlich noch keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen vorhanden.
Und da du - vermutlich - weder den Vermieter noch die Fragestellerin und ihre persönlichen Umstände kennst, solltest du dich mit derart verbindlichen Aussagen zurück halten.
Du hast Recht, 6 Wochen sind eine lange Zeit. Jedoch ist es relativ kurzfristig, wenn man Möbel für die Wohnung kaufen muss und natürlich auch Urlaub bei der Firma einreichen muss etc...da hängt ja doch schon viel dran.
Aber ich denke oder hoffe, dass die Vermieter wenigstens abgesagt hätten wenn irgendwas nicht passen würde.
Ein Mietvertrag kann auch wirksam in mündlicher Form vereinbart werden. Nur ist dann die Beweislage unsicher. Ob euch dieser e-mail Verkehr bei einer strittigen Auseinandersetzung hilft, wäre eher unsicher.
Es war ja immer noch der Vorbehalt der Prüfung eurer Unterlagen im Raum
Eine "übereinstimmende Willenserklärung" ist scheinbar noch nicht erfolgt
Da bin ich anderer Meinung. Nicht alle Verträge bedürfen der Schriftform, auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist rechtskräftig. Im Zweifelsfall stellt sich jedoch die Frage der Beweislast.