Mietvertrag ändern Wohnung?
Hallo Leute ich hoffe jemand kann mir die Frage beantworten.
Wohne mit meiner Mutter zusammen und der Mietvertrag läuft auf meiner Mutter. Da sie demnächst ausziehen wird, wollte ich den Mietvertrag bzw. Würde ich gerne den Mietvertrag auf meinen Namen ändern lassen, da ich die Wohnung weiterhin behalten möchte. Wohnen seit 10 Jahren hier. Nach einer kurzen Anfrage, wurde mir gesagt das die Wohnung eine öffentlich geförderte Wohnung geworden ist und diese nur dann mietbar ist, wenn ich Leistungen vom Amt bekomme. Dies ist aber nicht der Fall. Wir haben auch noch nie Leistungen vom Amt bekommen, auch als wir die Wohnung damals bekommen haben. Ich wohne hier seit 10 Jahren und will die Wohnung behalten, auch wen meine Mutter auszieht. Gibt es da keine Möglichkeiten?
5 Antworten
Schätze, du brauchst einen Wohnberechtigungsschein. Dazu mußt du nicht zwingend ALG2 beziehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein Hier findest du auch die Voraussetzungen dafür.
Da sie demnächst ausziehen wird, wollte ich den Mietvertrag bzw. Würde ich gerne den Mietvertrag auf meinen Namen ändern lassen
Das kann der Vermieter tun (ein dreiseitiger Vertrag zwischen VM, M und zukünftigem M, also dir). Er muss es aber nicht.
Nach einer kurzen Anfrage, wurde mir gesagt das die Wohnung eine öffentlich geförderte Wohnung geworden ist und diese nur dann mietbar ist, wenn ich Leistungen vom Amt bekomme.
Unsinn. Ist aber auch nicht weiter relevant, da der VM offenbar kein Interesse daran hat, mit dir einen Vertrag abzuschließen. Somit wirst du dir eine andere Wohnung suchen müssen.
Gibt es da keine Möglichkeiten?
Nein. Ein Eintrittsrecht bestünde nur im Falle des Versterbens des Mieters (§ 563 BGB), sonst nicht.
wenn deine Mutter die Wohnung kündigt, wirst du mit ausziehen müssen.
Nach einer kurzen Anfrage, wurde mir gesagt das die Wohnung eine öffentlich geförderte Wohnung geworden ist
wie das? was wurde an der Wohnung um-angebaut oder modernisiert?
empfinde das als Ausrede, du bekommst die Wohnung nicht
Da wirst du sehr wahrscheinlich Probleme bekommen.
mir gesagt das die Wohnung eine öffentlich geförderte Wohnung geworden ist
Das bedeutet, dass der Eigentümer einen Deal mit der Statd/Gemeinde gemacht hat.
In der Regel funktioniert das so:
Der Vermieter erhält von der Stadt günstige Konditionen - z.B. bei Krediten, Grundstückskäufen usw.
Im Gegenzug verpflichtet er sich an Mieter mit geringem Einkommen zu vermieten und die Miete auf einem bestimmten Mietpreis-Niveau zu halten.
Wer in eine Sozialwohnung ziehen will muss daher auch einen sog. Wohnberechtigungsschein haben.
Den stellt das Wohnungsamt jedoch nur aus, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden.
Die Bedürftigkeit wird in 13 Kategorien unterteilt.
13 ist ganz schlecht und 1 dringend.
Zur Kategorie 1 zählen zum Beispiel alleinerziehende Mütter mit Kindern.
Das heißt: Wenn du in der Wohnung mit deiner Mutter lebst, könnte dort auch sicher eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kinder wohnen.
Vor diesem Hintergrund wird es nicht einfach sein, deine Interessen vor die einer wohnungslosen Familie zu stellen.
Und bei allem Verständnis für deine Lage, es wäre sozial unverträglich, wenn die Wohnung aufgrund von Fehlbelegung wirklich Bedürftigen nicht zur Verfügung steht.
Ich bin sicher, du findest für die Miete auch woanders etwas. Wahrscheinlich kleiner, aber du musst ja nicht zwingend alleine wohnen, wo ihr vorher zu zweit gelebt habt, oder?
eine laienhafte Ansicht meinerseits, Du müsstest doch dann "Bestandsschutz" haben, aber frage mal einen Anwalt
Unsinn. Bei Kündigung durch den Mieter gibt es keinerlei Ansprüche Dritter auf Eintritt in den Vertrag.
damit meinte ich natürlich, dass er den Mietvertrag übernehmen könnte, er wohnt ja dort
Ja, wenn der Vermieter einverstanden ist. Für den Vermieter wäre das ja ein Mieterwechsel. Es würe ein neuer Vertrag gemacht.
nicht unbedingt
Doch, es gibt ja einen neuen Vertragspartner.
Bestandschutz für Mieter gibts nicht.