Mietvertrag Stromzwischenzähler?
Hallo kurze Frage ich hab eine Mieterin die einzieht in die Wohnung mache gerade den Mietvertrag fertig und das Problem ist bei ihrem Zähler ist ein zwischenzähler für allgemein Strom innen.
wie kann ich es so hinschreiben das da eben dieser Zähler vorhanden ist und sie es mit der Mieterin im 1 Stock teilen soll ?
3 Antworten
Dann ist es aber keine Wohnung, die vermietet werden soll. Wie auch?
Und was bitte sollte wie geteilt werden, wenn es zwei (hoffentlich geeichte) Zähler gibt?
also wenn ich das richtig vesrtehe:
- ihr habt mehrere stromzähler im haus
- es gibt einen zwischenzähler
- dieser ist für den allgemeinstrom innen zuständig
- innen das beduetet, treppenhauslicht, klingel, eventuell heizung, beleuchtung waschküche etc.
hier stellt sich noch verschiedens an fragen:
- gibt es noch mehr vermietete wohnungen, in denen zwischenzähler sind z.B. für allgemeinstrom "außen"
- wohnt ihr selbst mit in dem gebäude?
generell sehe ich zwei (oder 3) mögliche ansätze:
wenn ihr selbst mit im gebäude wohnt, schauen ob man das nicht so umbauen (lassen) kann, dass der allgemeinstrom auf euch geht
wenn ihr nicht mit im gebäude wohnt, entweder einen weiteren zähler für den allgemeinstrom einbauen lassen, oder jährlich der mieterin den verbrauchten strom für den allgemeinteil erstatten.
Aus bautechnischen Gründen ist die Stromversorgung für
- Zentralheizung
- Beleuchtung Waschküche
- Treppenhausbeleuchtung
- Außenleuchte
- Klingelanlage
An die Mietwohnung angebunden.
Es befidet sich ein MID geeichter Zwischenstromzäher Typ ____ mit der Seriennummer _____ in der Verteilung für die Wohnung. der Stand zum einzug am _____ betrug _____,0 kWh
Die Mieterin erhält als Abschlag auf den Jahresverbrauch monatlich € 3,75 nachlass auf die Kaltmiete. Dies entspricht einer jährlichen Zahlung von 45,00 €
der Arbeitspreis ist auf 30,00 Eurocent je kWh festzusetzen.
gemäß der geltenden regeln der mathematik darf der Zählerstand auf volle Kilowattstunden gerundet werden.
Zum Ende des Mietjahres wird der Stromzähler durch den Vermieter abgelesen.
können bei der Mietzahlung im Folgemonat berücksichtigt werden, oder im Falle dass der Mieter per Dauerafutrag bezahlt wird, binnen 14 Tagen nach der fälligen Folgemonatsmiete in Bar oder per Überweisung entrichtet werden.
Der Mieter erhält eine entsprechende Abrechnung, aus der klar der Verbrauch und die zu erwartenden Kosten hervorgehen!
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Musterabrechung:
Zählerstand 1. Ablesung am 18.06.2020: 00372,0 kWh
Zählerstand 2. Ablesung am 19.06.2021: 00488,0 kWh
Verbbrauch allgemeinstrom: 116,0 kWh
Artbeitspreis: 0,30 € / kWh
Ihre vorleistung: 45,00 € - 150 kWh
sie erhalten wegen Minderverbrauches (34 kWh) eine Gutschrift in höhe von 10,20 €
Bitte teilen Sie uns zeitnahe mit, ob sie:
- den betrag mit der nächsten Mietzahlung verrechnen
- auf ihr banknoto überwiesen haben
- in bar ausgezahlt haben
möchten.
lg,. anna
Gar nicht den warum soll man den seinen strom mit anderen teilen den mann weiß ja nie wie der andere den strom benutz!
So werden die wenigstens den miet vertag akzeptieren!
Was anders wäre es mit dem Stromzähler für betrieb strom!
Wichtieg ist da ja auch das der betriebstrom nicht auf die kosten der stromkosten des mieters kommt!