Offen stehende Wohnungstür beim Nachbarn
Ich habe im Haus Nachbarn, deren Tür ständig offen ist, sodass sämtlicher Geruch der in der Wohnung ist (auch der Geruch vom Kochen) in den Hausflur zieht und meine Verlobte und mich stört.
Wir bekommen auch mit, wenn sich die Mietpartei streitet (so auch in diesem Moment) oder wenn dort laut ferngesehen wird.
Muss ich dies hinnehmen oder kann ich verlangen, dass sie die Wohnungstür "geschlossen halten"?
8 Antworten
Notiere dir wann und wie oft das passiert. Führe ein Protokoll und erstatte dann erst eine Anzeige. Aber für das "Betriebsklimma" ist das nicht sehr zuträglich. Allerdings, wenn du schon mehrfach mit ihm gesprochen hast und er z.B. ein Fenster nicht öffnen will, dann musst du zu diesem Mittel greifen--- oder ausziehen.
und was soll die Polizei unternehmen?
das auflassen einer Wohnungstür dürfte ja wohl kein Straftatbestand sein, ebenso verhält es sich mit den Küchendüften.
Ich kann mich zumindest bei der Polizei erkundigen, was man da machen kann. Soweit ich weiß, ist der Nachbar bei der Polizei schon bekannt, aus welchen Gründen auch immer
erkundigen das kann man bei der Polizei sicherlich.
Ob das nun bei der Polizei bekannt ist, dass es bei deinem Nachbarn stinkt oder gut duftet - dürfte irrelevant sein.
Danke für das Sternchen. Ich hoffe für Dich, dass sich das Problem gelöst hat. Wenn nicht, musst Du mit dem Vermieter sprechen.
Das musst du nicht hinnehmen, verm. ist es auch ein Verstoß gegen die Hausordnung. Auf jeden Fall ist es unzulässig. Melde das als Mangel dem Vermieter und fordere ihn auf, das Problem (Abmahnung) aus der Welt zu schaffen. Stelle in Aussicht, dass du dich ansonsten berechtigt sähest, die Miete zu mindern (erst mal als Drohung).
Dem Vermieter habe ich dieses Problem und noch diverse andere Probleme geschildert. Dieser macht jedoch nichts gegen die Probleme
dann machst du etwas falsch - etwas Druck sollte schon auf den Vermieter ausgeübt werden.
wieso kommst du dann zwangsläufig zur Schlussfolgerung, dass er etwas falsch macht. Nein, so funktioniert das nicht. Vermieter nehmen Dinge gerne so hin und tun nichts, egal mit was man für Argumente kommt. Mieter sind dann an der kurze Leine. Das ist der Punkt und nicht, dass er etwas falsch machen könnte.
versuch mit ihm zu reden
s.o.
kannst du, es gibt neben lärm- auch geruchsbelästigung...
Was kann ich denn machen???
Das musst du nicht hinnehmen,weil so etwas Ruhestören ist.Die Störung durch den Geruch ist ebenfalls unzulässig.
Sprich mit den Nachbarn,wenn die das nicht abstellen,geht es zum Vermieter,danach zur Polizei.
das wird nichts bringen und die Polizei unternimmt da auch nichts. Genaugenommen würde die Polizei darauf hinweisen, dass das Rufen der Polizei für solche Nachbarschaftsgeschichten ohne Vorliegen von Ordnungsdelikten oder einer Straftat nicht wünschenswert ist und zu unterlassen ist. Natürlich kann die Polizei vorbeischauen und sich ein Bild machen aber ohne rechtlichen Anlass sind der Polizei auch da die Armbinden gebunden.
danach zur Polizei.
was bitte macht denn die Polizei?
Ein Störungsprotokoll führe ich bereits seit 2010. Ausziehen können wir nicht, da wir nicht über das nötige Kleingeld für den Umzug verfügen.
Ich denke mal, wenn ich seit 2010 das Protokoll mache, wird es langsam Zeit, zur Polizeit zu gehen.