Schlüssel verloren-Eigentümer lässt Schließanlage austauschen, Zahl Schlüssel die er nachmachen darf
Hallo,
hoffe ihr wisst mehr als ich.
Habe meine Schlüssel verloren, Wohnungsschloss und Schließanlage werden ausgetauscht, was ja ok ist.
Thema ist Haustüre:
Eigentümer will jetzt für ein 5 (Verwaltungsbüro vom Eigentümer ist auch im Gebäude, also vielleicht dann 6 )Parteien Haus, 21 Hausschlüssel nachmachen lassen.
21!!!!
Beim Einzug bekam ich auch nur 2 Wohnungsschlüssel.
Darf er auf meine Kosten so viele Schlüssel nachmachen wie er will?
Bitte gibt mir keine Meinungen, sondern fundierte Tips, denn ich mich richtig wehren können ( natürlich nur wenn ich falsch liege)
Danke vielmals!!
Grüße aus Düsseldorf
WT
Schlüssel nachmachen!!! Ich bekam
9 Antworten
So viele Schlüssel wie es vorher gab.
Nebenbei decken viele Haftpflichtversicherungen das ab wenn Schlüsselverlust teil des Vertrages ist.
Verwaltungsbüro? Alleine dafür kann es schon um die 6-7 Schlüssel gegeben haben.
Eine Familie mit mehr als 2 Mitgliedern wird auch mehr als 2 Schlüssel haben.
Nebenbei werden die paar Schlüssel in den Kosten kaum ins Gewicht fallen.
Da der Hausschlüssel verloren wurde und offenbar so, dass davon auszugehen ist, dass ein Finder weiß für welches Haus dieser gehört, muss die Schließanlage ausgetauscht werden. Du hast nur 2 Wohnungsschlüssel bekommen. Demzufolge müße er für Dich auch nur zwei nachmachen lassen, bzw. könnte Dir nicht 3 berechnen. Weißt Du aber, wieviele Schlüssel die anderen Mieter jemals bekommen haben? Du müßtest für jeden Einzelfall beweisen, dass weniger als 3 Schlüssel jemals ausgehändigt wurden, wenn Du mit Deiner Beschwerde durchkommen willst.
Im übrigen: Was meint Deine Haftpflichtversicherung dazu? Du hast keine? Dann wird es aber Zeit. Als Vermieter verlange ich von jedem Mietinteressenten den Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur den Schaden der anderen durch eigenes Missgeschick zugefügt wurde, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche, in Deinem Fall zu viele Schlüssel, für den Versicherten ab.
War an den verlorenen Schlüsseln ein Schild mit der Adresse?
Wenn nicht kann der Vermieter dir nur die Kosten für deine Schlüssel berechnen.
Schließanlage und Austauschkosten bei Schlüsselverlust
Wo ist nur wieder mein Schlüssel?
Ein Schlüsselverlust ist immer ärgerlich, er kann aber wirklich teuer werden, wenn der Vermieter oder die WEG vom Verlierer verlangt, die Kosten für den Austausch der Schließanlage zu erstatten. Doch dieser Anspruch besteht nicht ohne weiteres. Es kommt, man ahnt es, auf den Einzelfall an.
Nur wenn im Mietvertrag oder der Satzung der WEG wirksam vereinbart wurde, hat der Vermieter bzw. die WEG Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Austausch der Schließanlage bei einem Verlust des Schlüssels durch den Mieter oder einen der Eigentümer.
Rücksicht auf die im Einzelfall drohende Gefahr
Eine Mietvertragsklausel, wonach der Vermieter immer berechtigt ist, die Schließanlage des Hauses auf Kosten des Mieters auszutauschen, wenn dieser einen Schlüssel verloren hat, ist unwirksam, weil sie den Vermieter zum Ersatz der Schließanlage auch berechtigt, wenn ein Missbrauch mit den abhanden gekommenen Schlüsseln ausgeschlossen ist (Beispiel: Schlüssel fällt in Fluss). Dadurch benachteiligt sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.
Nicht treuwidrig werden
Der Vermieter kann grundsätzlich keine neue Schließanlage auf Kosten des Mieters einbauen, wenn der Mieter die Schlüssel unter Umständen verloren hat, die die Annahme rechtfertigen, dass die Schlüssel keinen Schaden mehr anrichten können, indem sie in falsche Hände geraten. Auch wenn der Schlüssel keinen Hinweis auf den Eigentümer trägt und ein Finder deshalb nichts mit den Schlüsseln anfangen kann, entfällt zumindest nach einem Urteil des LG Berlin (Urteil v. 10.11.1987, 64 S 196/87) der Ersatzanspruch.
Anders sieht es jedenfalls aus, wenn eine missbräuchliche Verwendung der Schlüssel befürchtet werden muss, etwa weil er zusammen mit aussagekräftigen Geschäftspapieren verschwindet oder über die Zulassungsnummer eines zugleich verschwundenen Dienstfahrzeugs eine Adresse ermittelt werden kann (KG Berlin, Urteil v. 11.02.2008, 8 U 151/07).
Mieter muss Schließanlage nur bei tatsächlichem Austausch ersetzen
Hat ein Mieter einen Schlüssel einer Schließanlage verloren, kann der Vermieter auch nur dann Schadensersatz für den Austausch der Schließanlage verlangen, wenn er diese tatsächlich ausgetauscht hat. "Schmerzensgeld" für gefühlte Unsicherheit gibt es vom Mieter nicht. Verursacht der Mieter einen Schaden an der Mietsache, muss er dem Vermieter hierfür zwar Schadensersatz leisten.
Dabei kann der Vermieter den Schaden grundsätzlich anhand eines Kostenvoranschlags beziffern. Ob er den Ersatzbetrag dann tatsächlich dazu verwendet, um den Schaden zu beheben, ist dem Vermieter überlassen. Anders ist dies, wenn der Vermieter die Schließanlage austauschen muss, weil der Mieter einen Schlüssel verloren hat: Bei einem verlorenen Schlüssel und der damit einhergehenden Befürchtung, dass mit dem verloren gegangenen Schlüssel Missbrauch betrieben werden könne, erleidet die Mietsache keine Wertminderung.
Schadensberechnung
Eine Schadensberechnung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags ist deshalb in diesem Fall nicht möglich. Der Mieter muss nur zahlen, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde (AG Ludwigsburg, Urteil v. 13.4.2010, 8 C 3212/09).
Es geht auch anders
Das Problem wäre zwar durch moderne Technik leicht aus der Welt zu schaffen, aber obwohl es moderne elektronische Schließanlagen gibt, die bei Schlüsselverlust einfach umprogrammiert können (und nicht komplett ausgetauscht werden müssen), darf der Vermieter auch weiterhin eine mechanische Schließanlage einbauen lassen – und im Ernstfall Ersatz verlangen.
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/schliessanl...
Also, es gibt zu Deinen Lasten allerhöchstens einen neuen Zylinder und meist drei Schlüssel für Deinen Mietgegenstand. Was denn der Vermieter sonst noch so alles haben möchte, bestellt, und natürlich dann auch selber bezahlt, ist seine Angelegenheit, so jedenfalls meine Literatur.
Wenn es denn nur um deinen Schlüssel geht, um einen einzigen. Denn nur einer wurde doch verloren.
was sagt deine Literatur genau über die Anzahl der Nachmachung der Schlüssel?
Danke vorab