Wohnungseigentum Eigentümerversammlung
Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 9 Eigentümern. Zum Gesamteigentum gehören 5 Häuser, ebenfalls mit 9 Eigentümern. In unserer Teilungserklärung ist festgeschrieben, dass wir 1 x im Jahr mit allen Eigentümer - auch denen aus den anderen Häusern- eine Eigentümerversammlung abhalten, die dann ja auch beschlußfähig ist. Nun kam von 1 Eigentümer die Idee, sich schon intern vor der eigentlichen Versammlung zu treffen, um detaillierter Dinge zu besprechen. Dieses Treffen ist nicht beschlußfähig und die Themen müssen dann auf der eigentlichen Versammlung nochmals besprochen werden. Für dieses sog. interne Treffen fallen Kosten von 250,-- Euro für eine Raummiete an. Ich bin doch der Meinung, dass diejenigen, die sich gern zu einem "Plauderstündchen treffen wollen, es tun können und dann auch die Kosten anteilig begleichen. Unser Verwalter sagt allerdings, dass alle Eigentümer diese Kosten tragen müssen, auch die, die nicht daran teilnehmen. Er als Verwalter kann über 500,-- Euro lt-Vertrag allein entscheiden. Ich möchte aber nicht ein privates Treffen zwischen "Fr. Meier und Fr. Schulze "bezahlen. Weiß jemand, wie da zu verfahren ist????
5 Antworten
Ich bin der festen Meinung, dass auch kein Verwalter mich dazu zwingen kann, an einer privat organisierten Veranstaltung teilzunehmen und mir dafür, ob mit oder ohne Teilnahme, Kosten in Rechnung stellen kann. Eigentümerversammlung ist feststehend einmal im Jahr und die daraus entstehenden Kosten, z.B. eine Saalmiete wenn sehr viele Teilnehmer, wird meiner Kenntnis nach aus den Rücklagen beglichen. Aber eigentlich frage ich mich, wie mein Vorgänger, warum eine Raummiete? Man kann doch die vorhandenen Räumlichkeiten nutzen. Meiner Kenntnis nach kann der Verwalter bis 500,-- € selbst entscheiden, bei anfallenden Reparatur-Rechnungen und nicht wenn es um ein Kaffeekränzchen geht, bei dem dann schon im voraus die evtl. bei der Mitgliederversammlung angesprochenen Themen durchgekaut werden, damit die einzelnen Standpunkte bekannt sind und man sich vielleicht schon auf einen Nenner einigen kann.
Hallo nochmal. Ich meinte, dass die jährlich festgesetzte Eigentümerversammlung, sofern sie nicht in dem vorhandenen Eigentum abgehalten werden kann, evtl. Kosten verursachen kann. Ich kann mir beim besten Willen aber nicht vorstellen, wozu man unbedingt einen Saal mieten will für die paar Männekes :-)) Ein ausserplanmässiges Treffen, d.h. privates Treffen im Vorfeld der zu erwartenden Eigentümerversammlung, ist nicht auf Kosten der Allgemeinheit zu finanzieren, also nicht aus den Rücklagen und kann auch meiner Meinung nach nicht so mir nichts dir nichts auf alle Eigentümer umgelegt werden, denn dieses Treffen ist keine Pflicht . Wenn einige Eigentümer meinen, sich schon vor der jährlichen ET-Versammlung treffen zu wollen, um vielleicht bestimmte Dinge schon in Ruhe zu besprechen, so ist das ihre Privatsache und evtl. Kosten gehen zu Lasten jedes einzelnen. Es gibt viele Kneipen, die haben eine ruhige Ecke oder ein kleines Nebenzimmer, wo man reden und gleichzeitig sein Bier, Cola oder Kaffee trinken kann. Und da zahlt man mit Sicherheit keine Miete! Ich würde mir an Ihrer Stelle das nicht aufs Auge drücken lassen. Wenn der Verwalter meint, dass er im Recht ist, so würde ich mal kurz darauf hinweisen, dass man dann vielleicht die Statuten der ET-Gemeinschaft ändern müsste :-) (evtl. fallen dann auch noch Verpflegungskosten, Getränke etc. an, die anteilig umgelegt werden müssen) ha....ha...ha.... Ich drücke Ihnen die Daumen. Gruss Cleo1945
Entweder eine offizielle Eigentümerversammlung, dann geht die Raummiete zu Lasten der Gemeinschaft, oder ein privates "Vortreffen", dann muss niemand teilnehmen und die Raummiete muss von dem bezahlt werden, der einläd.
Hallo Seehausen, vielen Dank für die Antwort. So sehe ich das auch, nur wie mache ich es dem Verwalter klar. Gibt es darüber irgendein Schriftstück o.ä.?? Danke und LG
Warum muß ein Raum angemietet werden? Wenn es sich hier nur um eure 9 Eigentümer handelt, die sich vorher treffen wollen, dann kann man das auch mal im Waschkeller/Fahrradkeller usw. tun. So haben wir es gehalten, als wir eine Eigentumswohnung hatten. Deinen Einwand kann ich gut verstehen, so ist es mit Eigentumswohnungen, da könnte ich ein ganzes Buch schreiben.
Danke für die Antwort. Natürlich hätte man sich im Keller oder bei irgendjemandem in der Wohnung treffen könne, finde ich auch. Aber das wollten die 5 Eigentümer nicht, die sich dann getroffen haben. Völlig beknackt, und Du hast Recht, man kann Bücher darüber schreiben. Aber wie ist es nun, muss ich das anteilig mitfinanzieren, obwohl ich nicht teilgenommen habe??
Ich würde da jetzt auch eher denken wie du und mich nicht an den Kosten beteiligen, denn es war ja eine "interne" Entscheidung für das Treffen und den Raum. Hast du nicht das Buch über Eigentumwohnungen, dort ist alles aufgeführt. Es ist schon so lange her (fast 40 J.), daß wir eine EW hatten.
Also, ein Verwalter bestimmt die TO und lädt ein und wenn sich die ET vor der Versammlung treffen möchten, um so eine TO zu debattieren, dann dürfen sie das und tragen dann doch auch die Kosten und Lasten dafür. Alles doch ganz einfach. Ich bekomme doch auch kein Telefongeld, nur weil ich das Stimmrecht mit anderen ET erörtern möchte. Rüge also den Verwalter, wenn solche Kosten und Lasten über das gemeinschaftliche Konto abgewickelt werden und drohe an, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Viel Glück.
Kleinliche Diskussion. Mit gekauftem Mietraum viel Geld verdienen , aber nicht in der Lage mit anderen locker Sachthemen zu besprechen . Wenn nicht alle mitmachen , treffen sie sich mit Vieren beim Mc Donald und lernen sich kennen . Die Mieter sind ja ohnehin nur lästige Störfaktoren . Oder wenns humane Eigentümer sind , treffen die sich mit den Mietern, um Probleme und Meinungen auszutauschen . Vor und nach der HV .
Hallo, ich verstehe diese Antwort ganz und gar nicht. Ich bin nicht Mieter, sondern Eigentümer in einer selbstbewohnten EGW.
Das sehe ich wohl. Warum können die paar Eigentümer sich nicht privat treffen , um Anstehendes zu erläutern . Im Gemeinderat diskutieren auch erst die diversen Gruppen / Parteien intern , bevor die öffentliche Sitzung ist . So weiß jeder vorab um was es geht und welche Alternativen es gibt. Auf einer HV redet ein Überzeuger und alle sagen ja. -Zweistunden später erst geht dasLicht auf .
Danke für die Nachricht, etwas verspätet leider. Ich habe ja nichts dagegen, wenn man sich vorher trifft, wer will, aber bitte dann nicht auf Kosten aller!!!! - Darum geht es mir, dass auch die an den Kosten sich beteiligen sollen, die nicht teilnehmen. Bei der HV ist Kostenteilung selbstverständlich, aber das vorabtreffen, von einigen gewünscht, dafür möchte ich nicht zahlen. Vielleicht ist das mißverständlich rüber gekommen.
Danke für die Antwort. In diesem Fall werden die Saalmietekosten aus den lft. Kosten beglichen, d.h. ich zahle anteilig mit!!! Der Verwalter wollte das Treffen auch nicht in seinem Büro vornehmen, und keiner der Eigentümer hat seine Wohnung dafür zur Verfügung gestellt - sind alles komische Leute hier -. Mir kommt es nun auf die Argumentierung gegenüber dem Verwalter an, dass ich mich an diesen Kosten nicht beteiligen m u s s und will. Aber wie sieht es da aus??? LG schnuckdrun