Termin Wohnungseigentümerversammlung ?
Habe eine Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung postalisch am 26.4.2016 erhalten. Die Versammlung findet am 9.5.2016 statt. Habe den Verwalter um Terminverschiebung gebeten.
Ist die Einladung fristgerecht? Muss ich diese Antwort akzeptieren: Der Termin ist mit dem Verwaltungsbeirat besprochen und festgelegt worden. Eine vorherige Umfrage bei allen Eigentümern bzgl. der Festlegung des Termins wird bei keiner Eigentümergemeinschaft vorgenommen und würde auch dazu führen, dass die Abhaltung der Versammlung überhaupt nicht zustande käme. Falls Eigentümer, wie auch in Ihrem Fall, verhindert sein sollten, besteht die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen (die Vollmacht liegt der Einladung bei). ?
2 Antworten
wenn du die einladung am 26.04. (dienstag) erhalten hast, ist davon auszugehen, dass die einladung vorher verfasst und mit poststempel versehen wurde. das könnte spätestens der 25.04. (montag) gewesen sein. mit hinblick auf den 09.05. (montag) ist das fristgerecht, unter der maßgabe, dass eure teilungserklärung eine 2-wochenfrist vorsieht. eine 3-wochenfrist wäre sehr ungewöhnlich...
und ja, du musst die antwort akzeptieren. einer gültigen einladung liegt auch immer die tagesordnung bei, hier könntest du ankreuzen/ kommentieren, wie du die einzelnen punkte behandelt sehen willst, wenn du dem verwalter, einem miteigentümer oder ehepartner eine vollmacht ausstellst.
einzelne eigentümer in ihrem zeitplan zu berücksichtigen, ist wirklich unmöglich, zumal die verwaltung ihrerseits verpflichtet ist, in einem bestimmten zeitrahmen eine versammlung einzuberufen. wie sollte sonst über die hausgeldzahlungen/ nebenkosten (an denen natürlich auch die mieter hängen) und den aktuellen wirtschaftsplan entschieden werden??
Hallo,
Nur weil einer nicht kann, kann man nicht alles verschieben. Wie der Verwalter schon schreibt, dann wirds nie was.
Schick eine Vertretung hin oder bitte um eine Abschrift des Protokolls wenn du niemanden hast der dort hingeht.
Ich habe gelesen das die Frist eine Woche beträgt. Also alles im Rahmen.
Schau mal hier: http://www.iww.de/mk/archiv/weg-eigentuemerversammlung-die-17-haeufigsten-fragen-zur-einberufung-f17628
LG
Ich habe gelesen das die Frist eine Woche beträgt. Also alles im Rahmen.
nicht unbedingt. die rechtsprechung geht mittlerweile immer von einer 2-wochenfrist aus, gerade in hinblick auf anfechtungen. entscheidend ist ohnehin, was in der teilungserklärung steht. hier darf das gesetz gern über-, aber niemals unterschritten werden.