Muss ich bezahlten Restbestand an Heizöl nochmal bezahlen?

8 Antworten

Es gibt ganz gewiss kein solches BGH Urteil. Man bezahlt seine Ware auch nicht doppelt.

Ich würde verlangen, dass er dir a) dieses Urteil vorlegt (oder das Aktenzeichen) und begründet, warum das auf dich zutrifft und b) würde ich eine offizielle Rechnung verlangen, bevor ich bezahle. Anschließend würde ich das genau prüfen und ggf. eine Anzeige in Erwägung ziehen. Bezahlen würde ich natürlich auch solange nicht, bis sich das aufgeklärt hat.

Weltklasse. Nach dieser Logik hättest Du (und die anderen Eigentümer) nur mehr heizen müssen = geringerer Restbestand = geringere Nachzahlung.

Das Heizöl wurde einmal bezahlt und darüber hinausgehende Ansprüche kannst Du zurückweisen. Soll er klagen und sich dabei dann auf das vorgebliche BGH-Urteil berufen.

Ein bezahltes Heizöl braucht nicht mehr bezahlt werden. Erst wenn neues gekauft wird, ist es wieder zu bezahlen.

Das ist etwas schwierig zu beantworten ohne die Abrechnungen zu sehen. Aber ich vermute, du hast da etwas mißverstanden.

Und zwar ist es so, dass laut Heizkostenverordnung das Heizöl ermittelt werden muss, das im Abrechnungsjahr tatsächlich verbraucht wurde. Und das macht man folgendermaßen:

Anfangsbestand 1.1.2017
+ Öl Einkäufe in 2017
- Endbestand 31.12.2017
= verbrauchte Menge in 2017

Der Endbestand ist also gleichzeitig der Anfangsbestand des folgenden Jahres. Da wird also nichts doppelt bezahlt, es wird lediglich die Restmenge am Jahresende kalkulatorisch heraus gerechnet und in das nächste Jahr hinein gerechnet, weil diese Restmenge ja dann erst im Folgejahr verbraucht wird.

Das Recht zur Einsichtnahme in die Belege muss dir gegeben werden, außer es gibt einen Verwaltungsbeirat, der das für die Eigentümer macht.

nein, das würde niemals so geändert werden

wo sollte das geld denn hin, wenn öl 2x bezahlt wird?

irgendwer muss sich das ja einstecken, das würde niemals so gesetzlich geregelt

er muss den restbestand abziehen