Mäuse in der Wohnung, fristlose Kündigung oder kündigungsfrist einhalten?
Vor gut 2 monaten wurde bekannt, dass das Mietshaus von Mäusen befallen ist. Jedoch waren bis vor kurzem die Mäuse nur in der Nachbarwohnung und NICHT in meiner Wohnung. Ich wohne in der 2. Etage eines Mehrfamilienhauses , das in der Stadt steht. (also NICHT auf dem Land!!)
und nun das! jetzt sind die Mäuse bei MIR in der Wohnung und das kann und werde ich nciht dulden. Daher stellt sich mir die Frage, ob das ein Grund ist, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, da ich nicht mit den Mäusen in einem Zimmer schlafen werde.
Die Hausverwaltung hat mir Ratten und Mäusegift mitgegeben, dass ich in der Wohnung auslegen soll und meinte in spätestens 10 Tagen müssten die Mäuse weg sein.
Fragt sich bloß wie lange die Mäuse dann auch weg sind.
8 Antworten
Daher stellt sich mir die Frage, ob das ein Grund ist, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, da ich nicht mit den Mäusen in einem Zimmer schlafen werde.
Und wo willst Du von jetzt auf gleich hin? Unter der Brücke leben auch Mäuse, sogar Ratten.
Die lieben (viele halten sich diese als Haustiere!) werden ja durch die Wohnungstür oder ein offenes Fenster in den Mietgegenstand gekommen sein, oder? Somit hat ein Vermieter auch das Recht, die Verfehlungen seines Mieters auszubügeln.
und nun das! jetzt sind die Mäuse bei MIR in der Wohnung und das kann und werde ich nciht dulden. Daher stellt sich mir die Frage, ob das ein Grund ist, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, da ich nicht mit den Mäusen in einem Zimmer schlafen werde.
Ohne schriftlicher Mängelanzeige geht überhaupt nichts und selbst dann ist es fraglich ob eine fristlose Kündigung möglich ist.
Meiner Meinung nach nicht.
Die Hausverwaltung hat mir Ratten und Mäusegift mitgegeben, dass ich in der Wohnung auslegen soll und meinte in spätestens 10 Tagen müssten die Mäuse weg sein.
Ist Sache der Hausverwaltung und nicht des Mieters.
Als Mieter kann man Mängelanzeige mit Fristsetzung machen und die Miete angemessen mindern.
setze dem vermieter schriftlich eine frist den befall mit mäusen abzustellen. da sollten 10 tage reichen. am besten per einschreiben mit rückschein oder persönlich gegen unterschrift.
ansonsten sollte das auch für eine fristlose kündigung ausreichen. du musst dann aber für später nachweisen können das es mäuse gab
Ohne vorherige Abmahnung mit Fristsetzung ist eine fristlose Kündigung ohnehin nicht möglich. Und wenn die Mäuse in 10 Tagen weg sind, kannst Du dann auch nicht fristlos kündigen...