WOHNUNGSABNAHME PER BRIEFKASTEN?
Hallo ihr klugen Köpfe,
Ich hab eine Frage zum Mietrecht:
(Achtung etwas längerer Text, tut mir leid)
Ich hab am kommenden Montag eigentlich Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung.
Nun schrieb mir der Vermieter, dass ich die Schlüssel bitte in den Briefkasten des inoffiziellen Verwalter (wohnt im Haus) werfen soll.
Die Wohnung würde an einem anderen Tag von jemandem aus dem Haus besichtigt, mögliche Mängel werden dann mit der Kaution verrechnet.
Nachdem ich auf ein Abnahmeprotokoll und gemeinsame Begehung bestanden habe, kam als Antwort nur, dass meine einzige Pflicht ist, den Schlüssel fristgerecht abzugeben.
Ich hab absolut kein tolles Vertrauensverhältnis zu meiner Vermietung. Deswegen auch der Auszug.
Ich befürchte, dass mir Mängel angehangen werden, die nicht durch mich verursacht wurden (Wasserflecken durch Wasserschaden in der Wohnung über mir etc) oder dass bei Renovierung durch den Vermieter Schäden entstehen und mir angelastet werden, weil kein Abnahme Protokoll existiert.
Frage: wie sind hier meine rechte? Und die des Vermieters? Erlischt eventuell das Recht des Vermieters mir Kaution für Mängel abzuziehen, weil er kein Abnahmeprotokoll wollte? Wer zieht den kürzeren?
6 Antworten
Wenn der Vermieter dem Mieter bei der Rückgabe der Mietsache nach Prüfung und Besichtigung nur mündlich gegenüber erklärt, daß die Mietsache mangelfrei sei, ist er an seine Erklärung gebunden und kann später keine Schäden mehr ersetzt verlangen. (LG Mannheim, WuM 1975, 118)
Lehnt der Vermieter eine Feststellung des Zustandes der Wohnung bei Rückgabe ab, oder verweigert er die Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll, so kann er trotzdem später Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings muß der Vermieter dann beweisen, daß die Schäden bereits bei Rückgabe der Wohnung vorhanden waren.
In jedem Fall, insbesondere bei zu erwartenden Schwierigkeiten, sollte der Mieter oder der Vermieter den Zustand der Wohnung bei Übergabe durch aussagekräftige Fotos oder durch eine Niederschrift dokumentieren und dies möglichst durch einen oder mehrere Zeugen, die nicht Parteien des Mietvertrags sein sollten, bestätigen lassen.
Vielen Dank.
Also an der Mietsache selbst bestehen keine Mängel.
Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen und werde Sie unrenoviert abgeben. Türen, Fenster Keramik im Bad alles okay.
Boden ist aus der Kaution ausgeschlossen.
Freundlicherweise schließe ich sogar noch die Bohrlöcher.
EIGENTLICH dürfte der Vermieter mir nichts anlasten, weil es nichts gibt.
Ich werde das unter Zeugen fotografieren alles.
Mal schauen was dann vom Vermieter noch kommt.
Danke!
Du bist verpflichtet, die Wohnung nach dem Mietende an den Vermieter herauszugeben.
Eine offizielle Wohnungsübergabe im Sinne einer Ortsbegehung ist grundsätzlich nicht Pflicht, aber immer sinnvoll. Zwingen kannst Du den Vermieter aber nicht.
Mein Tipp: Fertige mit Zeugen ein eigenes Übergabeprotokoll an und nimm hier alle Mängel auf. Das Protokoll lässt Du dann von Zeugen unterschreiben.
Ggf. wären hier auch Fotos sinnvoll.
dass bei Renovierung durch den Vermieter Schäden entstehen und mir angelastet werden, weil kein Abnahme Protokoll existiert.
Hier ist der Vermieter in der Beweispflicht. Kann er Dir nicht nachweisen, dass Du den Schaden verursacht hast, kann er auch keine Kosten geltend machen.
Die Wohnung würde an einem anderen Tag von jemandem aus dem Haus besichtigt, mögliche Mängel werden dann mit der Kaution verrechnet.
Was für ein Blödsinn.
Du musst eine Übergabe machen/ermöglichen, bzw. hast das Recht dazu.
Einfach Schäden aufschreiben und dann einfach mit der Kaution verrechnen, darf er nicht.
Das kann/wird Dein Vorteil sein.
Warum?
Der Vermieter muss Dir die Mängel nachweislich anzeigen und unter Fristsetzung auffordern sie zu beheben. Macht er das nicht bleibt er auf den Kosten sitzen.
Nachdem ich auf ein Abnahmeprotokoll und gemeinsame Begehung bestanden habe, kam als Antwort nur, dass meine einzige Pflicht ist, den Schlüssel fristgerecht abzugeben.
Schriftlich per Einwurfeinschreiben Termine zur Übergabe nennen und ihn bitten einen Termin zu bestätigen.
Schau auch mal hier rein:
Wer zieht den kürzeren?
Er.
mögliche Mängel werden dann mit der Kaution verrechnet.
So einfach ist das ja nun nicht. Zuerst einmal muss dir dein Vermieter die Gelegenheit geben, von dir verursachte Mängel selbst zu beseitigen. Dazu musst du erst einmal Kenntnis davon haben. Zu beidem scheint der Vermieter nicht bereit zu sein. Es ist durchaus zu befürchten, dass er dir Mängel anlasten wird, die du nicht verursacht hast. Auch wenn er hier beweisen muss, dass du die Mängel verursacht hast, ist das Ganze doch mit einer Menge Stress und Ärger verbunden.
Insofern schließe ich mich den anderen Usern an, dass du selbst mit unabhängigen Zeugen ein Übergabeprotokoll erstellen solltest und Fotos vom Zustand der Wohnung machst.
Den Schriftverkehr, isbesondere die Verweigerung der Wohnungsabnahme mit dem Vermieter solltest du unbedingt aufbewahren. Verweigert der Vermieter die Abnahme, hat er ein Problem, nicht du!
Die Herausgabe der Mietwohnung durch den Mieter an den Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses ist eine Pflicht des scheidenden Mieters. Die kann der Vermieter nicht aus der Welt schaffen, wenn er behauptet, die einzige Pflicht des Mieters nach Mietende sei die Schlüsselübergabe an den Vermieter. Auch die schnoddrige und darüber hinaus falsche Mitteilung, dass Schäden und Mängel mit der Kaution verrechnet werden, zeugt von einer Vermieterhaltung, die nicht zum Vorteil für den ehemaligen Mieter gereicht.
Ein Übergabeprotokoll ist nicht zwingend erforderlich aber eine gemeinsame Begehung der Mietwohnung bei der Rücknahme durch den Vermieter. Verweigert der Vermieter prinzipiell diese Begehung, dann solltest du das Protokoll unter Mitwirkung von Zeugen selbst erstellen und alle Räume der Wohnung fotografieren. Mit Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters wäre dann das Mietverhältnis beendet.
Der Vermieter kann verdeckte Schäden dennoch nach deinem Auszug feststellen und dich zur Beseitigung auffordern. Die Beweislast liegt hier beim Vermieter, dass du deren Verursacher bist. Ohne diese Aufforderung würde eine Ersatzvornahme dem Vermieter anzulasten sein.