Kaution bezahlt darf nun der Vermieter noch absagen?
Hallo mein Freund und ich haben am Samstag Kaution bezahlt. Haben auch Quittung bekommen. ( Also Geld in die Hand gegeben )Der Vermieter ist mit uns den Vertrag durchgegangen er hat auch noch Daten von uns aufgenommen. ( Kontonummer, Personalausweissnummer, Geburtstag und Arbeitgeber ). Dann hat er gesagt nächste Woche bezahlen sie Miete und dann kriegen sie die Schlüssel. Heute waren wir da und er meinte er wartet auf jemanden und er meldet sich heute Abend hat er gemacht und gesagt wir kriegen die Wohnung doch nicht. Er meinte noch er überweisst das Geld. MIETVERTRAG wurde NICHT unterschrieben
5 Antworten
Euer Mietverhältnis sollte erkennbar durch schriftlichen Mietvertrag begründet werden.
Ohne Unterschrift unter denselben können beide Seiten unschädlich von dern Vertragsverhandlungen zurücktreten. Vorermpfangene Leistung Mietkaution muss und wird in dem Fall ja auch offenbar zurückgewährt.
Die Kaution ist zwar nach gesetzl. Bestimmungen erst zu Mietbeginn und in drei aufeinderfolgenden Raten fällig, davon darf man aber übereinstimmend und einvernehmlich abweichen.
Sie begründet daher auch kein stillschweigendes Mietverhältnis, da es vermieterseits der Gebrauchsüberlassung (Schlüsselübergabe) und mieterseits der ersten Miete zum vereinbarten Mietbeginn mangelt.
Im Ergebnis hat der Vermieter Recht, euch Mietvertragsschluss auch noch in letzter Minute zu verweigern. Ihr, die Kaution zurückzuerhalten.
Einen Schadensersatzanspruch aus vorvertraglichem Schuldverhältnis sehe ich auch nicht: Es ist das Recht eines jeden Verandlungspartners, es sich anders zu überlegen, bevor man den Vertrag unterschreibt.
G imager761
normalerweise wird die Kaution nach dem Unterzeichnen eines Mietvertrages auf ein spezielles Konto eingezahlt. Es war ganz dumm, das Geld bar zu geben und dann noch so viel Privates zu verraten, wenn ihr gar keinen Mietvertrag mit ihm habt. Hoffentlich hast du was für die Zukunft gelernt.
Wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben, dürfen Vermieter und Mieter selbstverständlich absagen, da kein Vertrag zustande gekommen ist.
Eine Kaution wird erst nach Schließen des Mietvertrages fällig. Diese dürfen Sie nun sofort zurückfordern (schriftlich!). Quittung gut aufbewahren bis die Kaution da ist.
Das weiß ich, trifft aber in diesem Fall nicht zu, da der Vermieter zunächst einen anderen Wohnungsbewerber abwarten wollte, wie hier angegeben.
aber sicher kann ein Mietvertrag auch ohne Unterschrift zustande kommen.
Ganz sicher nicht. Du meinst ein Mietverhältnis.
Ein nicht unterschriebener Mietvertrag ist ein Entwurf. Er stellt Angebot zur Annahame des Vertragsinhalts dar, dass zwingend und mit bestimmter Frist ohne Unterschrift als nicht angenommen gälte, §§ 145 ff BGB :-O
Ein konkludentes Mietverhältnis wäre zudem immer dann zu verneinen und daher auszuschliesssen, wenn bei den Vertragsverhandlungen Schritform vereinbart war.
Und läge in keinem Fall vor, wenn weder durch Schlüsselübergabe noch Mietzahlung ein Mietverhäntis durch schlüssiges Verhalten begründet wurde.
G imager761
Geht zum Mieterverein er darf sowas überhaupt nicht machen, schon allein deswegen weil ihr den Mietvertrag unterschrieben hat. Am sonsten müsst ihr zum Anwalt gehen.
Dann sieht es schlecht für euch aus, für das nächste mal erst unterschreiben und Dann die Kaution bezahlen.
Wir sind den nur durchgegangen also nichts unterschrieben. Sorry hab ich vergessen zu schreiben.
Du hattest das geschrieben, dass noch nicht unterschrieben wurde. Habt Ihr die Kaution aus freien Stücken bezahlt oder hat der Vermieter sie bereits eingefordert? Oder war das ein Makler und nicht der Vermieter?
worüber lautet die Quittung, Kaution über die Wohnung!
damit dürfte der Mietvertrag perfekt sein, 2 einvernehmliche Willenserklärungen vorhanden.
warum zahlt man im Voraus die Kaution ohne Unterschreiben des Mietvertrags?
Konstellation:
dem angebl. Vermieter gehört die Wohnung gar nicht. Seine Adresse stimmt nicht ...
Ein Mietvertrag kommt nur zustande durch beidseitige Unterschrift des Mietvertrages, nicht durch Zahlung der Kaution.
@Padri
Ein Mietvertrag kann auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen.
Ist auf der Quittung vermerkt das es Kaution für Wohnung xy ist, kann das als Nachweis für einen zustande gekommen Mietvertrag gelten.
Ja, das kann es. Trifft aber m.E. auf diesen Fall nicht zu, da der Vermieter oder Makler es sich vorbehalten hat einen anderen Mieter abzuwarten und dies dem Fragesteller auch mitgeteilt hat.
aber sicher kann ein Mietvertrag auch ohne Unterschrift zustande kommen. http://www.juraforum.de/ratgeber/vertragsrecht/konkludenter-vertragsschluss-was-genau-ist-das