Wohnung überschreiben?

9 Antworten

Wenn dein Mann die Schulden mit abgezahlt hat, denn hat er tatsächlich ein Anrecht darauf...

Alles was in der Ehe angeschafft , oder erarbeitet wird, muss geteilt werden...

Mein Bruder musste aus diesem Grund sein Haus verkaufen …

Das nennt sich Zugewinnausgleich

Geh zum Anwalt, und lass dich beraten...

Wenn du alleine im Grundbuch stehst , kannst du deine Wohnung auch an Donald Duck überschreiben, aber dein Ex könnte das anfechten...

hilflos99  13.03.2019, 15:56

falsch, der Zugewinn ist nur ein Geld Anspruch, nicht auf die Wohnung

Eine Ehe ist ein ZUGEWINNGEMEINSCHAFT:

Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass: …

  • alles, was Sie vor der Heirat besitzen, auch in der Ehe und nach einer Scheidung Ihr alleiniges Eigentum bleibt;
  • alles, was Sie nach der Scheidung an Vermögenswerten hinzugewinnen, ebenfalls Ihr alleiniges Eigentum bleibt;
  • alles, was Ihr alleiniges Eigentum ist, Ihr Eigentum bleibt und Ihr Ehepartner nicht verlangen kann, dass Sie ihm Anteile daran übertragen, es sei denn, Sie tun es freiwillig;
  • alles, was Sie an Vermögen während der Ehe hinzugewinnen, mit Ihrem Ehegatten bei der Trennung und Scheidung teilen müssen;
  • alles, was Ihr Ehepartner während der Ehe an Vermögen hinzugewinnt, er mit Ihnen gleichsam bei Trennung und Scheidung teilen muss.
  • Der Ausgleich wird so berechnet, dass das Anfangsvermögen dem Endvermögen gegenübergestellt wird. Die Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen wird geteilt. Hat also ein Ehegatte einen geringeren Zugewinn erzielt als der andere, so hat er Anspruch auf Zahlung in Höhe der Hälfte der Differenz.
  • Um den Zugewinn zu ermitteln, stellt das Gesetz auf zwei Stichtage ab. Maßgebend für das Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung vor dem Standesbeamten oder Begründung der Lebenspartnerschaft. Maßgebend für das Endvermögen ist der Tag, an welchem dem Ehegatten der Scheidungsantrag zugestellt worden ist.

ich sehe das Problem wie danitom. Da ihr in einer Zugewinngemeinschaft lebtet, ist ihm Dein Mehrvermögen anteilig zugewachsen. Dieses Mehrvermögen ist ihm auszuzahlen, auch wenn die Wohnung nur auf Deinen Namen im Grundbuch eingetragen ist. Ich würde da in jedem Fall eine anwaltliche Meinung (Familienrecht) einholen. Da ich Laie bin, kann ich ggf. falsch liegen.

Mehrgewinn oder Zugewinn bedeutet ggf., dass die Wertsteigerung der Wohnung dazu gerechnet wird.

Stimmt der Anwalt dieser Meinung zu, wäre der Wert der Wohnung bzw. die Wertsteigerung seit Eheschließung zu ermitteln. Dafür ist ein Gutachter erforderlich, dessen Begutachtung vor Gericht anerkannt wird.

Wärest Du an seiner Stelle würdest Du ebenso vorgehen.
Seine Vorgehensweise ist somit nicht wirklich blöd. Sondern rechtens. Zumindest sollte er seine Ansprüche prüfen lassen.

Sie jetzt der Tochter zu überschreiben ist ein Manöver, welches dir nichts bringen wird. Es wird sicherlich vom Familiengericht als das bewertet was es ist.

Dein Mann hat keinen Anspruch auf diese Wohnung allerdings auf 50% der Schuldentilgung, die während der Ehe erfolgt ist.

Aber vertraue nicht den Aussagen von irgendwelchen Laien im Internet, sondern ziehe einen Scheidungsanwalt zu rate, der wird es dir verbindlich sagen und auch welche sinnvollen Maßnahmen es gibt, deine Interessen zu schützen.

schleudermaxe  14.03.2019, 10:02

.... und gegengerechnet wird ein Nutzungsentgelt für die Nutzung einer fremden Wohnung.