Eigentumswohnung, Scheidung, Hartz 4, was tun?

8 Antworten

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Bevor ihr euch scheiden lassen könnt müsst ihr ein Trennungsjahr hinter euch bringen,zumindest für diese Zeit muss erst mal geklärt werden ob dir vom noch Mann Unterhalt zusteht,wenn du kein oder nur geringes Einkommen hast !

Wenn euch die Wohnung beiden gehört und du und dein Kind darin wohnen bleiben wollt könntest du den Anteil deines noch Mannes ja abkaufen,müsst ihr halt eine machbare Ratenzahlung vereinbaren.

Dann würde die Eigentumswohnung mit 80 qm für 2 Personen auch angemessen sein.

Ist das nicht machbar würde ich die Wohnung verkaufen,dann bist du auf der sicheren Seiten,aber der Erlös,also dein Anteil wird dir dann evtl.auf deinen / euren Anspruch angerechnet.

Denn du / ihr dürft im Monat vor der Antragstellung auf Sozialleistungen ( ALG - 2 / Hartz lV ) nur jeweils min. 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen auf dem Konto haben.

Bei deinem Kind müsste das dann auf einem eigenen Konto / Sparbuch liegen.

Du darfst dann im allgemeinen pro Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 € haben,diese 3100 € ist das min. Schonvermögen.

Sicher würde das Geld nur dann sein,wenn du dir von deinem Anteil dann wieder eine Wohnung kaufen würdest und diese dann auch selber bewohnst.

isomatte  15.05.2016, 05:46

Danke dir für deinen Stern !

Wohnung verkaufen, Erlös aufteilen. Denn solltet ihr euch nicht einigen können, dann kommt es zur Zwangsversteigerung und dann ist die Verkaufssumme geringer. Mit dem Geld kannst Du Dir eine Mietwohnung finanzieren. Solange braucht Du kein Hartz vier beantragen. In dieser Zeit kannst Du Dir auch einen Vollzeitjob suchen. Denn da es Dein Sohn aus einer früheren Beziehung ist, braucht Dein jetziger Mann auch keinen Unterhalt zu zahlen.

Wenn du keine Arbeit findest und willst dich scheiden lassen wirst du dich bei der Arge finanziell komplett ausziehen müssen. Da kommt viel Arbeit auf dich zu. Nach der Scheidung hast du kein Recht auf eine Krankenversicherung. Dann brauchst du Hilfe! Dein Kind wäre bei seinen Vater versichert. Wenn die Wohnung zu groß wäre könnten sie auf einen Auszug bestehen. Dann ist es auch wichtig für die Arge wie Wertvoll ist die Wohnung (dein Anteil) Den Stress würde ich dir nicht empfehlen! Lass dich nicht scheiden! Einige dich mit deinen Mann und mach deinen kleinen Job weiter und komm zur Ruhe!!!! Denk mal an dich und dein Kind!

Ich nehme mal an, dass es für die Wohnung einen Kredit gibt. Falls Ihr Beide im Kreditvertrag steht, musst Du ab der Trennung die Hälfte der Kreditraten zahlen! Wenn Du dazu nicht in der Lage bist, ist es das beste, die Hälfte an Deinen Mann abzugeben und mit ihm zu vereinbaren, dass er die Raten allein weiterzahlt. Zwar bist Du eigentlich nicht verpflichtet, ihm deine Hälfte umsonst zu geben. Allerdings: wenn Ihr die Wohnung finanziert habt, ist in dem einen Jahr noch praktisch nichts vom Kredit abgezahlt. Deine Hälfte dürfte deshalb praktisch nicht viel wert sein. Natürlich kannst Du mit ihm auch vereinbaren, dass er die Raten allein zahlt und Du ihm stattdessen nur eine Hartz-4-Miete zahlst. Das hat dann immerhin den Vorteil für Dich, dass Du dort wohnen kannst. Zusätzlich wäre zu berechnen, wie viel Unterhalt er Dir zahlen muss. Solange eine solche Unterhaltspficht besteht, bekommst Du kein Hartz 4 oder nur einen geringeren Betrag. Solange Du Harz-4-bedürftig bist, darfst Du auch nicht auf den Unterhalt verzichten.

Sichere Auskunft erhältst Du direkt bei der Arge!

Karin3030 
Beitragsersteller
 11.05.2016, 18:26

Das hoffe ich natürlich, bin momentan einfach durcheinander und weiß nicht was das richtige ist. wollte erstmal fragen ob einer Erfahrung damit hat. Trotzdem danke