wohnung rausschmiss

9 Antworten

absolut unrechtmäßig und verboten.

gehe zu polizei und lass dir helfen.

das muss du dir nicht gefallen lassen.

Der hat sie ja nicht alle..

Ich würde die Polizei rufen. Dein Vermieter hat nicht das Recht, dir deine Wohnung vorzuenthalten, nur weil du eine Miete nicht gezahlt hast! Klar hat er Anspruch auf das Geld, und kann dir ggf kündigen, wenn du nicht zahlst. Aber auch das nur mit der entsprechenden Kündigungsfrist. Und bis die um ist, ist es immer noch deine Wohnung, und du darfst da genauso wohnen wie zuvor.

Dein Vermieter muss dich wieder in die Wohnung lassen, er hat uebrhaupt kein Recht dich auszusperren. Er muss eine Raeumungsklage beim Amtsgereicht beantragen, erst der Gerichtsvollzieher ist berechtigt dich auf die Strasse zu setzen, bzw. die Wohnung leerzuraeumen, auch ohne deine Anwesenheit. Zunaechst muesste er dir ja mal die Wohnung kuendigen schriftlich und du musst dir dann innerhalb der Kuendigungsfrist eine andere Wohnung suchen. Ausserdem waere es ratsam, wenn du die Miete, die noch offensteht bezahlst. Ansonsten wende dich an die Polizei oder an die Stadtverwaltung, die haben auch Notunterkuenfte.

Das darf nicht passieren. Deshalb ist das Erste, was Anfang des Monats abgebucht wird, die Miete!!! Genau wie Strom! Wenn man malnicht kann, sollte man mit dem Vermieter reden und um Aufschub bitten. Dann aber auch den neuen Termin einhalten. Einfach nicht zu zahlen, ist ´n Kündigungsgrund!

Du hast einen Mietvertrag mit deinem Vermieter. Wenn du in Zahlungsrückstand kommst, musst du dich mit dem Vermieter über eine Stundung einigen, gelingt das nicht, musst du ausziehen.

Dass er dir den Zugang zu deiner Wohnung verwehrt, ist aber Unrecht. Du solltest ihn anzeigen! Solange der Mietvertrag noch gültig ist, ist es DEINE Wohnung und er begeht Hausfriedensbruch, wenn er sie ohne deine Einwilligung betritt.