Rufmord verleumdung

4 Antworten

Die wichtigste Frage ist hier eindeutig - hast Du einen entsprechenden Rechtsschutz!???

Du hast ja wieder vermietet und kannst Deinen Mietern beweisen, das die Unwahrheiten nicht stimmen.

Du kannst gegen die Verleumder bei der Polizei Strafanzeige erstatten, kommt vor den Staatsanwalt, wird wegen mangelndem öffentlichen <Interesse eingestellt oder es kommt zum Prozess mit sehr hohen Kosten und vorallem Ärger über alles. Deshalb überlege gut, was Du hier in die Wege leiten willst.

Mehr bringt es, wenn Du via Polizei/Staatsanw. eine Unterlassungsklage einreichen willst.

Alles andere ist sicher brotlose Kunst - so wie ein ev. Prozess!

Mach Dir keinen Kopf: Nach dem Kauf eines MFH mit ein paar Wohnungen in einer Kleinstadt, die zum Teil schon sehr lange an die gleichen Leute vermietet waren und nach der Ankündigung, dass das Haus vor allem von außen umfassend saniert würde, brach auch erst einmal eine Verleumdungskampagne über uns als neue Eigentümer herein. Von Entmietung, Ausbeutung der Mieter usw. war die Rede. Von wem diese ausgingen, konnten wir höchstens ahnen.

Wie sind wir dem begegnet? Überhaupt nicht direkt, sondern wir ließen reden und schimpfen. Die Sanierung haben wir durch gezogen und danach die Mieten moderat angehoben, aber die Grenzen dabei nicht ausgereizt. So entzogen wir den Nörglern die Grundlage. Als das Haus, das voher hässlich war, plötzlich schön da stand und die Mieter merkten, dass ihre Heizkosten um rund die Hälfte niedriger waren als vorher, sah man sie grinsen. Der Stolz darauf, gerade in diesem Haus zu wohnen, war ihnen anzumerken. Als der ein oder andere Mieter auszog, war es überhaupt kein Problem auch für höhere Miete Nachmieter zu finden. Das ganze Schlecht-Reden am Anfang hat uns nie geschadet. Wir haben es einfach ignoriert.

Also, lasst sie reden und verleumden. Es erwächst Euch kein Schaden daraus. Es gibt auch bald wieder ganz andere Themen.

Käme die Verleumdung vom neuen Mieter, dürfte der Vermieter ihm ohne Abmahnung fristlos kündigen, insofern es tatsächlich unbegründete Anschuldigungen wären. Bim Exmieter bleibt aber die Möglichkeit einer Strafanzeige bei der Polizei, da solches Handeln in's Strafrecht gehört.

Wenn bereits neue Mieter in dem Haus leben kann doch der "Rufmord" nicht so schlimm gewesen sein...Existenz ist wohl auch nicht bedroht, wenn der Vermieter schon wieder Miete einnimmt. Ich empfehle mal hier den Wikipedia-Artikel zu Verleumdung:http://de.m.wikipedia.org/wiki/Verleumdung_(Deutschland) Wir können das hier wohl schlecht beurteilen. Aber wie ich deiner anderen Frage entnehmen konnte, habt ihr bereits einen Anwalt, der wäre wohl besser der erste Ansprechpartner. Sehe es aber auch so wie mein Vorredner, laut "Verleumdung" und "Rufmord" rufen ist meistens nicht sehr erwachsen.

albatros  05.02.2015, 02:20

Da Verleumdung bzw. üble Nachrede strafbar sind, ist das ein Fall für das Strafrecht. Die Gesetzesverletzung ist also bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft anzuzeigen und nix für den Anwalt des Zivilrechtes. Außerdem kostet das kein Geld.

Innuendo93  05.02.2015, 14:51
@albatros

Aber ein Anwalt kann beratend zur Seite stehen und wenn er eh schon engagiert ist solche Rechtsfragen schneller erklären. Außerdem geht es ja wohl immer noch um die Häusersache und da ist der Anwalt schon im Bild...