Vermieter anschreiben das Miete jetzt Mitte des Monats gezahlt wird.
Hallo,
ich habe eine frage wie schreibe ich meinen Vermieter an, das die miete jetzt bis zum 20 des Monats erfolgt?
9 Antworten
Sehr geehrt Herr/Frau......
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen dass ich meine Miete ab TT.MM.JJJJ. bis auf weiteres erst zum 20 bezahlen kann.
Vergiss nicht den Grund anzugeben.
Absenden per Einschreiben mit Rückschein.
Und noch etwas, merke Dir dein Vermieter muss auf dein Anschreiben nicht reagieren, es bedeutet aber auch nicht dass Er das duldet.
Den selben Zirkus hatte ich auch, mit Anschreiben per Einschreiben und Rückschein, nach 4 Monaten bekam ich die Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung, fristlos, selbst die Klage vor dem Gericht habe ich verloren, wenn im Mietvertrag steht dass zum 3. die Miete bezahlt werden muss, dann musst Du auch bis zum 3. das Geld zu überweisen.
Ich drücke Dir die Daumen dass dein Vermieter wenigsten so kulant ist und es akzeptiert.
Stop, informiere dich erst mal bevor Du auf mich einprügelst, mein ach so toller Vermieter ist Geschäftsmann und telefonisch nicht zu erreichen, habs ja über zwei Wochen versucht und habe ihn dann angeschrieben.
Geklagt habe nicht ich sondern mein genialer Vermieter weil ich die fristlose Kündigung nicht akzeptiert habe, dieser Mensch hat es ja nicht mal für Nötig gefunden zur Verhandlung zu erscheinen, nur sein Anwalt ist gekommen.
Ein anderer Ton von deiner Seite wäre angebracht, nicht immer sind die Mieter die Bösen.
Wo sollten denn die Informationen herkommen?
Steht in deinem Text, dass dein Vermieter nicht erreichbar war? Nein!
Steht in deinem Text, dass du verklagt worden bist? Nein! Wenn du schreibst, dass du die Klage verloren hast, dann hört sich das so an, als ob du geklagt hättest.
Die deutsche Sprache lässt sich äußerst präzise nutzen, nur leider tun das die wenigsten und wundern sich noch, wenn sie falsch verstanden werden.
Man kann auch päpstlicher sein wie der Papst, entschuldige mal, ich glaube kaum dass ich hier ins Detail gehen muss, ich habe meinen Fall geschildert und gut ist es, wenn Du damit nicht umgehen kannst ist es nicht mein Problem sondern deines.
Aber immer erst prügeln bevor man mal nachfragt.
BlaBlaBla. Wer hier was schreibt, muss damit rechnen das es kommentiert wird. Und wer nur die halbe Wahrheit schreibt, muss damit rechnen, dass es falsch verstanden wird.
Sorry TazDevil, aber deine Kinderstube lässt zu wünschen übrig.
Zumindest werde ich nicht persönlich oder maße mir unzutreffende persönliche Beurteilungen an. Oder was hat meine Kinderstube, von der du überhaupt keine Ahnung haben kannst, jetzt damit zu tun ?
im Mietvertrag ist klipp und klar und unmissverständlich angegeben zu welchem tag die Miete zu zahlen ist -basta. Du kannst den Vermieter nicht einfach vor vollendete tatsachen stellen und ihm einfach mal so mitteilen - ääätsch Miete kömmt jetzt 2 Wochen später. Dann musst einfach anders haushalten damit du die Miete pünktlich zahlen kannst. Wenn du so einfach die Miete später löhnst, hat er durchaus ein Recht zu kündigen!! Andererseits könntest ja mal den Mumm aufbringen, den Vermieter aussuchen und ihm die Situation schildern - es kann ja dann durchaus sein das er sich erweiche lässt, Anspruch hast allerdings keinen...
Ich kann Haushalten! solche sätze wie du von dir gibst lese ich nur aus dein leben raus. So genau wollte ich es nicht wissen was dich betrifft... Mit meinen Vermieter ist alles geregelt... :)
an deiner stelle würde ich versuchen ihn so zu kontaktieren(falls möglich)und dann solltst du ein offenes gespräch mit ihm anstreben da er aufgrund des leistungsverhältnisses ja im vorteil ist und erwarten kann das du am 1ten zahlst.du solltest ihm die sachlage deutlich erklären und ihn bitten dir hinsichtlich dessen entgegenzukommen(aber ganz nett sein;)))!falls er darauf nicht eingeht bist du leider gezwungen dafür sorge zu tragen zum 1ten genug deckung auf deinem konto zu haben wenn abgebucht oder überwiesen wird!gutes gelingen)))
teile ihm mit, dass das jetzt so sein wird - und vielleicht die wahrheitsgemäße begründung, wenn sie dir nicht peinlich ist. z.b. jobwechsel, andere lohnzahlungszeiten oder was eben der grund ist. dazu bist du nicht verpflichtet, denn im grund wird ein vernünftiger vermieter, der bisher mit dir als mieterin zufrieden war, damit zufrieden sein, wenn er seine miete überhaupt bekommt. ist er nicht einverstanden, wird eer sich bestimmt schnell bei dir melden. lg
ich wohne seid 2 jahren in der Wohnung und habe keine meitschulden, es dreht sich nur darum das mein Lohn zwischen den 15 - 19 des Monats jetzt immer drauf ist.
''das mein Lohn zwischen den 15 - 19 des Monats jetzt immer drauf ist.''
Das kann/darf dem Vermieter egal sein. Du kannst trotzdem nicht einfach (einseitig) den Zahlungstermin ändern.
dann wird das bestimmt keine probleme aufwerfen. mit deiner schriftlichen mitteilung kannst du ja auch gleichzeitig ein gespräch mit ihm suchen, je nach dem, wie gut du ihn kennst und wie er erreichbar ist. so perönliche kontaktaufnahme kommt immer gut, wenn man von anderen etwas will - und wenn es machbar ist. lg
dann soll sie es halt in bitt-form um sein einverständnis schreiben - dann wird schon eine änderungen stattfinden. es kommt ja immer darauf an, wie man so etwas mitteilt
was meinst du damit? willst du die miete statt bis zum 3. des monats bis zum 20. des monats überweisen?
so ungefähr weil ich mein Lohn am 15 -19 des Monats jetzt immer bekomm.
Wo hätte denn das Problem gelegen einfach mal zum Hörer zu greifen und den Vermieter VORHER anzurufen ? Einfach mal miteinander REDEN, bevor man gleich was schreibt und vor allem unnötig die Gerichte beschäftigt.
Aber die haben ja auch sonst nichts wichtiges zu tun, außer sich um Klagen zu kümmern die durch einfachste zwischenmenschliche Kommunikation hätten vermieden werden können.