Wohnung ohne Heizung im Bad, Küche und WC, Schimmeldämpfe und Heizungsausfall: wie Mietminderung?
Ich bin Anfang des Monats in eine Wohnung gezogen, bei der ich erst bei Bewohnung größere Mängel festgestellt habe: Bei Schlüsselübergabe wurden mir ein müffeliger Geruch gewahr. Bei der Besichtigung waren noch z. T. Möbel drin, diesen Geruch nimmt man sofort wahr, wenn man von draußen zur Haustür hereinkommt, dort befindet sich dann der Abgang zum Keller, wo v. a. in meinem Keller starker Schimmel an den Wänden ist. Der Vermieter zeigte bei Besichtigung einen falschen Keller, dessen Wände gestrichen und ohne Schimmelbefall waren. Meine Wohnung befindet sich im Erdgeschoß 2 Meter weiter von der Haustür, deswegen bin ich direkt von dem Schimmelgeruch bzw. den Dämpfen betroffen. Aufgrund dieser Tatsache habe ich mit dem Vermieter direkt nach Einzug mündlich vereinbart, dass ich wieder ausziehen werde, die volle Miete weiter zahle, dafür ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung kann. Die Schimmeldämpfe nimmt man kurzzeitig wahr, wenn man meinen Flur betritt, aber dann schon nicht mehr, das liegt wohl an den Möbeln in der Wohnung. Bei Schlüsselübergabe war die Wohnung leer und da habe ich das die ganze Zeit über gerochen. Das ist schon ein erheblicher Gesundheitsschaden (mgl. Asthma, Krebs). Ein weiterer Mangel ist die fehlende Heizung im Bad. Das befindet sich als Raum ohne Zwischentür im Anschluss an der Küche. In beiden Räumen als auch im extra WC befinden sich keine Heizkörper. Ich hatte vorher mal in einer Wohnung gewohnt, wo sich das Bad ohne Heizung von den Heizungsrohren, die dort verliefen, erwärmte, aber auch nur auf 18 Grad. Hier ist es so, dass es zwar ne Menge Rohre im WC gibt, aber dort nichts warm wird. Hier gibt es nur alte Gaseinzelöfen in 2 Zimmern, da werden keine Rohre warm, wie ich vorher angenommen hatte. Am schlimmsten ist aber die Kälte in der Küche/Dusche, dort herrscht derzeit eine Zimmertemperatur von 10 Grad, wenn es draußen kälter wird, wird die Temperatur weiter absinken. Das ist im Prinzip ein unbewohnbarer Mangel. Ich habe mit so etwas nicht gerechnet, da der Vormieter fast 4 Jahre dort gewohnt hat, ich mir aber jetzt nicht mehr erklären kann, wie man es so lange in der Wohnung aushalten kann. Ich beheize die Dusche/Küche teilweise mit einem Heizstrahler, das verursacht Stromkosten von ca. 50 Cent/Tag, wenn ich den nur 1-2h einschalte. Da kommen echt Kosten auf mich zu! Zudem ist die Miete der Wohnung selber schon sehr hoch. Der Vermieter wollte im Schlaf- u. Wohnzimmer neue Heizkörper anbringen lassen, wenn ich in der Wohnung hätte bleiben wollen. Das hatten wir mündlich vor dem Einzug, nach Vertragsunterzeichnung vereinbart, da mir der Vormieter von ungeheuren Kosten beim Gas durch wohl defekte Heizkörper berichtete. Da wusste ich noch nicht von der fehlenden Badheizung. Seit 5 Tagen ist die Heizung im Wohnzimmer ausgefallen, die Reparatur wird noch 1 Woche dauern. Soll ich für diese Mängel Mietminderung verlangen? Wenn ich in 1-2 Monaten noch keine neue Whg habe, muss ich wohl!
6 Antworten
Also dass keine Heizungen in den Feuchträumen und der Küche vorhanden waren, DAS wusstest Du vorher. Also ich hätte kein Badezimmer ohne Heizung akzeptiert - brrrr Zu den fehlenden Heizkörpern im WZ: Bei fehlender Heizung in den Wintermonaten kannste sogar bis zu 100 % Deiner Kaltmiete einhalten. Aber um sicher zu gehen - gehe zum Anwalt - die kennen sich bestens aus. Ich hoffe, dass Du Dir das nächste Mal alles genau anschaust und auch keine Vergleichsräume akzeptieren wirst.
BIS ZU - meinte ich ja auch.............aber Wohn- und Schlafzimmer - das ist schon was, finde ich...............ich frage mich an dieser Stelle, wie man sowas überhaupt vermietet bekommt. Ich meine, im Badezimmer keine Heizung - das geht ja gar nicht;-)
im Badezimmer oder Küche keine Heizung findest du häufiger....
Ich fasse mal ganz kurz zusammen:
Du ziehst in eine Wohnung ein in der es nach Schimmel riecht. Du siehst dass in mindestens 2 Räumen - in denen Heizen besonders wichtig wäre - keine Heizkörper sind. Du mietest diese Wohnung und erkennst, dass diese auch vom Mietzins her teuer ist. Ihr Leut`, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln...
DH - auchichkopfschüttel
Tja Leutz - ich hatte die alte Whg schon gekündigt, musste da raus bzw. irgendwo musste ich ja einziehen, habe den Mietvertrag 10 Tage vor Einzug unterschrieben und war 4 Monate auf Wohnungssuche - es blieb mir nichts anderes übrig! Ich habe bei der Besichtigung nicht dran gedacht, dass doch ne Heizung im Bad fehlt und es da so eisekalt wird! Das Haus ist 120 Jahre alt, im Haus drinnen sind Risse an den Wänden, von außen siehts schön aus, aber innen: das Letzte! Die Wohnung wurde vor 4 Jahren renoviert: Laminat, Putzwände gestrichen, Küche, Dusche, WC alles neu. Ich habe hier schon Wohnungen angeschaut, wo es einen übelsten Boden und Wände gab, in dieser Stadt wird oft ne hohe Miete für den letzten Dreck von Whg verlangt und dann stehen 100 Interessenten in so ner Wohnung. Hier ist echt so ne Wohnungsnot - das glaubt ihr gar nicht! Ich hatte einige Sonderwünsche: Haustiere erlaubt, Gartenanteil und die Lage, zudem provisionsfrei: das war mir wichtig und das hat die Wohnung, sowas ist schwer zu finden und deswegen habe ich dann zugeschlagen. Drückt mir die Daumen, dass es schnell mit einer neuen Wohnung klappt!!!
warum bist du dort eingezogen?
natürlich ist hier eine mietminderung aus mehrern gründen angebracht.. der vermieter hat dich ursprünglich wohl auch ganz schön hinters licht geführt/vorsätzlich getäuscht.
sieh einfach zu, wie du dort so schnell wie möglich rauskommst. nicht nur deine gesundheit leidet, sondern auch deine möbel..
notiere alle mängel, mache fotos, hole zeugen - der vermieter hat kein recht auf die einhaltung des mietvertrages deinerseits!
lg :)
s.o.
also fakt ist, dass du alleine auf grund der fehlenden heizung seit dem 1. oktober (beginn der offiziellen heizperiode) 100% der kaltmiete kürzen darst, und wenn der oktober noch so golden ist.
allerdings ist zu überlegen, ob es auf grund der bisherigen kurzfristigkeit des mietverhältnisses, insbesondere in verbindung mit dem zustand der bausubstanz nicht noch andere möglichkeiten gibt...
du solltest dich auf jeden fall was die MK angeht mit dem anwalt beraten, denn es gibt da gewisse fristen und regeln. du darfst die kohle nicht einfach so behalten.... besser noch wäre es wenn du dich mit dem vermierter zusammen mal zum ombutsmann begibst, vieleicht findet sich ja ne lösung
lg, anna
Miete kann er nur kürzen weil im Wohnzimmer die Heizung nicht funktioniert und das berechtigt nicht zu 100%.
@Peppi: weit gefehlt. @guterwolf: DH. MfG
das Einzige was du deinem Vermieter vorwerfen kannst ist, dass er dir einen falschen Keller gezeigt hat. Alles andere: keine Heizkörper, schimmelinger Geruch kannst du jetzt nicht als Mangel anführen und deswegen die Miete mindern.
Miete mindern kannst du lediglich deswegen, weil im Wohnzimmer die Heizung nicht geht.
Frage mich natürlich: wieso zieht man in eine solche Wohnung????
Doch natürlich darf der Schimmel im Keller nicht bleiben, da er mich und auch die anderen Mieter, die das leider wahrscheinlich nicht so ganz wahrnehmen, gesundheitlich schädigt. Guckt mal hier: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20060927013841AAPcvzf
Doch er hat gelogen, ich habe ausdrücklich gefragt, ob es im Keller feucht sei, was er verneinte. Es ist nicht nur feucht, es ist Schimmel im Keller!
s.o.
Der Grund des Einzuges und persö. Angelegenheiten sind völlig irrelevant. Die Tatsache, dass der Zustand nicht wunschgemäß ist auch. Der Zustand ist der, bei Anmietung der Wohnung und hat sich seitdem (bis auf die Heizung im WZ) nicht verändert. Man kann nicht in eine Höhle einziehen und erwarten, dass im Nachhinein ein Palast daraus wird. MfG
Es gibt ein Mietrecht, dass davon ausgeht, dass innerhalb der ersten 4 Wochen nach Einzug alle Mietmängel dem Vermieter gemeldet werden müssen. Niemand kann bei einem kurzen Besichtigungstermin oder auch einem längeren, die gesamten Mängel einer Wohnung feststellen. Es war bei Schlüsselübergabe und Besichtigung nur 1 Zimmer beleuchtet und erst bei Bewohnung merkt man, wie es wirklich um die Wohnung steht. Deswegen gibt es wohl auch dieses Mietrecht, dass leider noch keiner von euch erwähnt hat. Der Schimmel im Keller wurde vom Vermieter absichtlich vorenthalten, ich fragte ihn persönlich, ob es dort feucht sei, darauf kam die Antwort, dass es dort überhaupt nicht feucht sei. Wenn er irgendwelches Raumspray vor Besichtigung versprüht hat, dann konnte er auf diese Weise den Geruch vertuschen. Ich bin bei Besichtigung nicht davon ausgegangen, dass es so etwas wie ne eine fehlende Heizung in den Räumen überhaupt gibt, deswegen konnte ich da auch nicht so danach schauen. In der früheren Whg, wo nur Rohre verliefen, war das ein Ausnahmefall, mit dem ich zukünftig nicht wieder rechnete. Ich habe auch gestern ne Whg besichtigt, wo ich auch gar nicht extra drauf geachtet habe, ob da in jedem Raum ne Heizung ist, ich bin bisher eigentlich praktisch davon ausgegangen, dass das einfach vorhanden ist. Im Bad war dort ein alter Gasdurchlauferhitzer, der war anscheinend auch für die Beheizung zuständig, weil der den Heizkörpern, die hier drin sind, verdächtig ähnlich sah. Ich war auch nicht interessiert an dem Mietobjekt, deswegen habe ich da auch nicht näher nachgefragt.
100% aber nicht, wenn nur in einem Raum die Heizung ausfällt, wobei in den anderen Räumen ja gar keine sind und das war bei Mietbeginn bekannt.